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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 17. Dezember 2011

    OLG Celle, Beschluss vom 07.12.2011, Az. 13 U 130/11
    § 3 ZPO, § 97 Abs. 1 UrhG

    Das OLG Celle hat entschieden, dass sich der Streitwert für urheberrechtlich motivierte Unterlassungsansprüche daran orientiert, wie und in welchem Umfang das geschützte Recht verletzt wird und in welchem Umfang das wirtschaftliche Interesse des Urheberrechtsinhabers beeinträchtigt wird, etwa aufgrund möglicher Umsatzeinbußen durch das wettbewerbswidrige Verhalten des Gegners. Dagegen sei es nicht Aufgabe der Streitwertfestsetzung, bei der Geltendmachung von Unterlassungsbegehren, den Beklagten im Rahmen eines nur gegen ihn geführten Rechtsstreits wegen einer Urheberrechtsverletzung mit einem hohen Streitwert zu belasten, um potentielle weitere Nachahmer abzuschrecken. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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