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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 28. April 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Urteil vom 25.07.2014, Az. 6 U 47/14
    § 3 UWG, § 5 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass ein Werbefilm für Staubsauger, in welchem verschiedene Staubsauger in Anwesenheit eines französischen Gerichtsvollziehers getestet und verglichen werden, irreführend ist, wenn der Test mit den Worten „unter gerichtlicher Beaufsichtigung“ beschrieben wird. Darunter verstehe der Verbraucher die Kontrolle durch einen Richter, nicht durch einen Gerichtsvollzieher. Darüber hinaus könne die Werbeaussage „Beste Saugleistung“ zwar im Zusammenhang mit dem im Video gezeigten Test verwendet werden, jedoch nicht isoliert auf einem Werbeprospekt. Im letzteren Fall stelle sie eine irreführende Spitzenstellungsbehauptung dar. Zum Volltext der Entscheidung:

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