IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 1. August 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 18.01.2011, Art. X ZR 71/10
    § 21 ZPO, § 29 Abs. 1 ZPO; Art. 5 Nr. 1 Buchst. b EuG VVO

    Der BGH hat entschieden, dass eine Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechteverordnung wegen eines ausgefallenen Fluges in die USA mit einem US-amerikanischen Luftfahrtunternehmen vor einem deutschen Gericht geltend gemacht werden kann. Dies sei jedenfalls bei einem geplanten Abflug aus Deutschland der Fall. Die internationale Zuständigkeit ergebe sich hierfür aus der ZPO. Der geplante Abflugort begründe insoweit den Gerichtsstand des Erfüllungsortes. Zur Pressemitteilung Nr. 7/2011:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. Dezember 2012

    LG Frankfurt a.M., Urteil vom 08.11.2012, Az. 2-03 O 205/12
    § 312c BGB, § 312g BGB, § 477 BGB; § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

    Das LG Frankfurt hat entschieden, dass ein Onlinehändler wettbewerbswidrig handelt, der zwischen „unversichertem“ und „versichertem“ Versand unterscheidet und zudem den Passus „Ich garantiere für die Echtheit der Ware!“ verwendet. Ersteres täusche den Verbraucher über das Versandrisiko, welches nach dem Gesetz immer der Verkäufer trage, und gaukele vor, für den (teureren) versicherten Versand ein Mehr an Leistung zu erbringen gegenüber dem unversicherten. Die Echtheitsgarantie hingegen stelle eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten dar, denn jeder Verkäufer sei verpflichtet, Originalware zu liefern, so dass auch hier kein besonderes Plus an Leistung vorliege. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 18. Oktober 2012

    OLG München, Beschluss vom 27.09.2012, Az. 34 AR 211/12
    § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, Art. 15 Abs. 1 EGV 44/2001, Art. 16 Abs. 1 EGV 44/2001

    Das OLG München hat entschieden, dass eine Bestimmung des Gerichtsstands durch das Gericht gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ausscheidet, wenn ein gemeinsamer Gerichtsstand am inländischen Wohnsitz des Verbrauchers nach Art. 16 Abs. 1 EuGVVO gegeben ist. Dies gelte auch dann, so der Senat, wenn der Kläger erklärt habe, auf den Schutz dieses ihn begünstigenden Gerichtsstandes verzichten zu wollen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 12. September 2012

    EuGH, Urteil vom 06.09.2012, Az. C-190/11
    Art. 15 Abs. 1 Buchst. c EU-VO Nr. 44/2001

    Der EuGH hat entschieden, dass ein Verbraucher den in einem anderen Mitgliedsstaat ansässigen Gewerbetreibenden (hier: ein Autohändler aus Hamburg) auch dann vor seinem Heimatgericht, also am Wohnort des Verbrauchers verklagen kann, wenn der Vertrag nicht im Fernabsatz geschlossen wurde (sondern, wie hier, vor Ort in Hamburg). Notwendig ist allein, dass (1) der Gewerbetreibende seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit im Mitgliedsstaat des Verbrauchers ausübt oder sie auf irgendeinem Wege auf diesen Mitgliedsstaat ausrichtet (hier: Ausrichtung der Verkaufswebsite auf den jeweiligen EU-Staat) und (2) der streitige Vertrag in den Bereich dieser Tätigkeit fällt. Die derzeitige europäische Regelung verlange nicht, dass der Verbraucher die zum Abschluss des Vertrages erforderliche Rechtshandlung in seinem Wohnsitzland vorgenommen habe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 12. September 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammEuGH, Urteil vom 19.04.2012, Az. C-523/10
    Art. 5 Nr. 3 EU-VO Nr. 44/2001

    Der EuGH hat entschieden, dass auch bei Google AdWords-Werbung, welche die Markenrechte eines anderen verletzt, der sog. fliegende Gerichtsstand gilt. Der EuGH wählte hierzu folgenden volksnahen Duktus: „Art. 5 Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist dahin auszulegen, dass in einem Rechtsstreit über die Verletzung einer in einem Mitgliedstaat eingetragenen Marke, die dadurch begangen worden sein soll, dass ein Werbender auf der Website einer Suchmaschine, die unter der Top-Level-Domain eines anderen Mitgliedstaats betrieben wird, ein mit dieser Marke identisches Schlüsselwort verwendet hat, die Gerichte des Mitgliedstaats, in dem die Marke eingetragen ist, oder die Gerichte des Mitgliedstaats, in dem der Werbende niedergelassen ist, angerufen werden können.Bemerkung: Zu Beginn seiner Promotion erhielt der Verfasser dieses Artikels von seinem Doktorvater eine betagte kleine Stilfibel, welche sinngemäß mit der Empfehlung begann: „Schreiben Sie kurze Sätze. Wenn Sie am Ende Ihres Satzes nicht mehr wissen, was Sie am Anfang geschrieben haben, war der Satz nicht kurz.“ Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 26. Juli 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Frankfurt a.M., Urteil vom 18.07.2012, Az. 2-06 S 3/12
    § 32 ZPO; § 97 UrhG

    Das LG Frankfurt hat entschieden, dass in Filesharing-Fällen der so genannte fliegende Gerichtsstand gilt und hebt damit ein Urteil des AG Frankfurt am Main (hier) auf. Die Berufungsinstanz sah keinen Anlass, von dem Grundsatz eines deliktischen Gerichtsstandes an allen Orten, an denen das streitgegenständliche Werk abrufbar ist (also bei Filesharing über Internet-Tauschbörsen die gesamte Bundesrepublik), abzuweichen. Das Gericht führte aus, dass die Tatsache, dass der Nutzer den Verbreitungsort aufgrund der technischen Gegebenheiten einer Tauschbörse nicht beeinflussen könne, nicht zu seiner Privilegierung führen dürfe. Vielmehr habe die Nutzung derartiger Netzwerke in voller Kenntnis ihrer enormen Verbreitungsdimension dann auch die Ausweitung möglicher Gerichtsstände zur Folge. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 21. Februar 2012

    AG Frankfurt a.M., Urteil vom 01.12.2011, Az. 30 C 1849/11 – 25
    § 32 ZPO

    Das AG Frankfurt hat entschieden, dass bei Rechtsverletzungen im Internet (hier: Persönlichkeitsrecht und Urheberrecht) nicht grundsätzlich auf Grund der unerlaubten Handlung ein fliegender Gerichtsstand gilt, der den Anspruchsinhaber berechtigt, vor jedem Gericht in der Bundesrepublik zu klagen. Das angerufene Gericht sei vielmehr nur dann örtlich zuständig, wenn die Rechtsverletzung auch einen sachlichen Bezug zum Bezirk des angerufenen Gerichts aufweise. Damit ergebe sich eine Zuständigkeit an den Orten, in denen sich die behauptete unerlaubte Handlung im konkreten Verhältnis der Prozessparteien tatsächlich ausgewirkt habe, mithin zum einen am Wohnort/Geschäftssitz des Beklagten, zum anderen aber auch am Wohnort des Klägers, da er dort das Angebot des Beklagten bestimmungsgemäß aus dem Internet abgerufen und sich demgemäß auch dort in seinem Urheberrecht verletzt gesehen habe. Einer übermäßigen Ausdehnung des fliegenden Gerichtsstandes müsse entgegen gewirkt werden. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 25. Januar 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Urteil vom 30.09.2011, Az. 6 U 54/11
    § 14 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass sich der Gerichtsstand bei Verletzungen, die dem UWG unterfallen, nach dem Ort der begangenen Verletzung(en) richtet. Auch wenn die drohende Wiederholung der Verletzung anderenorts, oder wie hier im ganzen Bundesgebiet drohe, sei dies für den Gerichtsstand unerheblich. Dieser richte sich allein nach der bereits begangenen Handlung. Das gelte auch dann, wenn der Verletzer bundesweit tätig sei und die Verletzungshandlung, auf die sich der Kläger stütze, möglicherweise nur zufällig gerade an dem Ort der Verletzungshandlung vorgenommen habe. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 6. Dezember 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Köln, Urteil vom 02.08.2006, Az. 28 O 3/06
    § 12 ZPO, § 17 ZPO, § 32 ZPO

    Das LG Köln hat darauf hingewiesen, dass auch für die negative Feststellungsklage der sog. „fliegende Gerichtsstand“ gilt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 26. Oktober 2011

    EuGH, Urteil vom 25.10.2011, Az. C-509/09 und C-161/10
    EU-VO Nr. 44/2001

    Der EuGH hat entschieden, dass die Opfer einer mittels des Internets begangenen Persönlichkeitsverletzung wegen des gesamten entstandenen Schadens die Gerichte ihres Wohnsitzmitgliedstaats anrufen können. Dabei darf der Betreiber einer Website, für die die Richtlinie über den elektronischen Rechtsverkehr gilt, jedoch in diesem Staat keinen strengeren als den im Recht seines Sitzmitgliedstaats vorgesehenen Anforderungen unterworfen werden. Zur Pressemitteilung des EuGH 115/11 vom 25.10.2011: (mehr …)

I