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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 18. März 2012

    EuGH, Urteil vom 15.03.2012, Az. C-453/10
    Art. 3, 4 5, 6, 8 EU-RL 93/13

    Der EuGH hat entschieden, dass sich ein angerufenes Gericht bei der Beurteilung der Frage, ob ein Vertrag, den ein Gewerbetreibender mit einem Verbraucher geschlossen hat und der eine oder mehrere missbräuchliche Klauseln enthält, ohne diese Klauseln bestehen kann, nicht ausschließlich auf die etwaige Vorteilhaftigkeit der Nichtigerklärung des betreffenden Vertrags in seiner Gesamtheit für eine der Parteien (hier: den Verbraucher) stützen kann. Das EU-Recht hindere allerdings einen Mitgliedstaat nicht daran, im Einklang mit dem Unionsrecht vorzusehen, dass ein Vertrag, den ein Gewerbetreibender mit einem Verbraucher geschlossen habe und der eine oder mehrere missbräuchliche Klauseln enthalte, in seiner Gesamtheit nichtig sei, wenn sich erweise, dass dadurch ein besserer Schutz des Verbrauchers gewährleistet werde. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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