IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 9. April 2015

    OLG Köln, Urteil vom 26.09.2014, Az. 6 U 56/14
    § 5a Abs. 2 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass für die Zeitungsanzeige einer Online-Verkaufsplattform (hier: meinpaket.de) lediglich eingeschränkte Informationspflichten gelten. Laut der Anzeige wurde durch die Verkaufsplattform bei Bestellung bis zu einem bestimmten Termin ein Rabatt gewährt. Für eine solche Art der Werbung sei die Angabe der Identität und Anschrift des Unternehmers eine wesentliche Information. Es genüge allerdings, dass diese Informationen auf der Internetseite „meinpaket.de“ leicht abrufbar zur Verfügung gestellt würden, denn der interessierte Verbraucher müsse die in der Werbung angegebene Webseite ohnehin und zwangsläufig aufrufen, soweit er das beworbene Angebot wahrnehmen wolle. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 13. Januar 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammEuGH, Urteil vom 19.12.2013, Az. C-281/12
    Art. 2 lit.k EU-VO 2006/2004, Art. 6 Abs. 1 EU-RL 2005/29

    Der EuGH hat entschieden, dass eine geschäftliche Entscheidung im Sinne von Art. 2 lit.k EU-VO 2006/2004 (vgl. § 5 UWG) sämtliche Entscheidungen erfasst, die mit der Entscheidung über den Erwerb oder Nichterwerb eines Produkts unmittelbar zusammenhängen. Im vorliegenden Fall hatte eine italienische Supermarktkette in einer zweiwöchigen Werbeaktion u.a. einen Laptop zu einem Sonderpreis angeboten, den ein Testkäufer allerdings tatsächlich nicht erwerben konnte. Streitig war die Frage, ob eine Irreführung im Sinne von Art. 6 Abs. 1 EU-RL 2005/29  nur falsche Angaben voraussetzt oder auch, dass der Kunde durch die falsche Angabe zu einer geschäftlichen Entscheidung veranlasst wurde, die er anderenfalls nicht getroffen hätte. Der EuGH hat die Entscheidung nun dahingehend ausgelegt, dass beide Voraussetzungen erfüllt sein müssen, die „geschäftliche Entscheidung“ allerdings nicht nur als zum eigentlichen Kaufakt führende Entscheidung definiert, sondern auch alle vorausgehenden Entscheidungen (wie z.B. Betreten des Geschäfts). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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