Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- AG Mönchengladbach: Angebote nur an Geschäftskunden müssen eindeutig entsprechend gekennzeichnet werdenveröffentlicht am 9. September 2013
AG Mönchengladbach, Urteil vom 16.07.2013, Az. 4 C 476/12
§ 312g BGBDas AG Mönchengladbach hat, ebenso wie vor kurzem das LG Leipzig (hier), entschieden, dass ein Internetangebot, welches sich ausschließlich an Geschäftskunden richten soll, die Vorschriften über Verbraucherpflichtinformationen einhalten muss, wenn die Beschränkung des Angebots auf Unternehmer nicht eindeutig zu erkennen ist. Nehme ein Verbraucher die Beschränkung nicht zur Kenntnis, weil er vor Vertragsabschluss die AGB üblicherweise nicht durchlese, gehe dies zu Lasten des Anbieters. Es liege auch keine Täuschung des Verbrauchers über eine Unternehmereigenschaft vor, da vorliegend das Anmeldefeld „Firma“, welches nicht als Pflichtfeld ausgestaltet war, frei gelassen worden sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Leipzig: Informationspflichten gegenüber Verbrauchern müssen auch von Anbietern, die sich nur an Unternehmer richten, eingehalten werden, wenn die Beschränkung nicht eindeutig istveröffentlicht am 5. September 2013
LG Leipzig, Urteil vom 26.07.2013, Az. 08 O 3495/12
§ 312g BGB; Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 und 7 EGBGBDas LG Leipzig hat entschieden, dass ein Internetangebot, welches sich ausschließlich an Geschäftskunden richtet, die Vorschriften über Verbraucherpflichtinformationen einhalten muss, wenn die Beschränkung des Angebots auf Unternehmer nicht eindeutig zu erkennen ist. Nehme ein Verbraucher die Beschränkung nicht zur Kenntnis, weil er vor Vertragsabschluss die AGB üblicherweise nicht durchlese, gehe dies zu Lasten des Anbieters. Ebenso sei dies zu bewerten, wenn der Anbieter keinen aussagekräftigen Nachweis über das Betreiben eines Gewerbes fordere. Zum Volltext der Entscheidung: