Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- EuGH: Links auf urheberrechtlich geschützte Werke sind zulässig, wenn diese Werke frei zugänglich sindveröffentlicht am 17. Februar 2014
EuGH, Urteil vom 13.02.2014, Az. C-466/12
Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EGDer EuGH hat entschieden, dass die Vorhaltung von anklickbaren Links auf einer Internetseite, die auf urheberrechtlich geschützte Werke führen, zulässig ist, wenn diese Werke auf einer anderen Seite frei zugänglich sind. Es handele sich nicht um eine öffentliche Wiedergabe, weil die Inhalte nicht einem neuen Publikum zugänglich gemacht würden. Von einer Verletzung sei nur dann auszugehen, wenn durch die Verlinkung Schutzmaßnahmen umgangen würden, die den Zugang auf der ursprünglichen Seite beschränkten. Zum Volltext der Entscheidung: