IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 9. Juli 2012

    Wir hatten bereits berichtet, dass die regierenden Parteien CDU/FDP das neue Meldegesetz für den Adresshandel zu öffnen versuchten und betroffenen Bürger faktisch keine Möglichkeit zur Verfügung stehen würde, effektiv einer Weitergabe ihrer persönlichen Daten durch die Meldeämter an Adresshändler zu widersprechen. Corpus delicti ist das „Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens“ (vgl. unseren Bericht hier). Einige wenige Volksvertreter, die offensichtlich nicht der Live-Übertragung der Europameisterschaft folgen wollten, verschenkten innerhalb von 57 Sekunden, wie die Welt berichtet (hier) den Datenschutz der Wähler an den Adresshandel. Nunmehr wächst allerdings Widerstand, wie obiger kritischer Pressebericht und der des Nachrichtenmagazins Stern (hier) zeigt. Auch Verbraucherschutzministerin Aigner hat dem Gesetzesentwurf widersprochen (hier). Die Opposition will das Gesetz in seiner derzeitigen Form im Bundesrat stoppen und spricht von einer „Klientelpolitik“. Update: Mittlerweile will auch die Bundesregierung mit dem „heißen Eisen“ nichts mehr zu tun haben (hier).

  • veröffentlicht am 4. Juli 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtDas „Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens“ (hier) nimmt ungeahnte datenschutzrechtliche Züge an, wie Golem (hier) berichtet. Ursprünglich war eine Opt-in-Lösung vorgesehen, nach welcher für die Weitergabe von Meldedaten an Dritte (z.B. Adresshändler) eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen erforderlich war. Diese Lösung ist nunmehr einer Widerspruch-Lösung gewichen, so dass die Datenweitergabe an Adressunternehmen etc. der Normalfall wird. Der Hinweis des Portals Golem, dass auch ein ausdrücklicher Widerspruch aber nichts mehr nutzen wird, bezieht sich auf den Umstand, dass der Widerspruch von vornherein ausgeschlossen ist, wenn die Daten ausschließlich zur „Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten“ verwendet werden. Der Terminus „vorhandene Daten“ wird nicht näher erläutert, so dass auch Datenfragmente ausreichen dürften. (mehr …)

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