Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Köln: Amazon haftet für fehlende Grundpreisangaben selbst / Keine Ausnahme für „Ausreißer“veröffentlicht am 4. Januar 2016
OLG Köln, Urteil vom 19.06.2015, Az. 6 U 183/14
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 2 PAngV, Art. 3 Abs. 1 und 4 EU-RL 98/6/EGDas OLG Köln hat entschieden, dass die Amazon EU S.a.r.l. auch selbst und direkt wettbewerbsrechtlich für Verstöße gegen gesetzliche Informationspflichten (z.B. fehlende Grundpreisangaben) auf ihrer Plattform www.amazon.de auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann. Amazon hatte sich damit verteidigt, dass es auf Grund seiner Größe unmöglich sei, jeder Informationspflicht nachzukommen; die fehlende Textilkennzeichnung und Grundpreisauszeichnung seien Einzelfälle aus technischem Versehen („Ausreißer“). Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Köln: Amazon haftet auch direkt für Verletzung von gesetzlichen Informationspflichtenveröffentlicht am 7. Juli 2015
OLG Köln, Urteil vom 19.06.2015, Az. 6 U 183/14
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass die Amazon EU S.a.r.l. auch direkt wettbewerbsrechtlich für Verstöße gegen gesetzliche Informationspflichten (z.B. fehlende Grundpreisangaben) auf ihrer Plattform www.amazon.de haftet. Amazon hatte sich damit verteidigt, dass es auf Grund seiner Größe unmöglich sei, jeder Informationspflicht nachzukommen; die fehlende Textilkennzeichnung und Grundpreisauszeichnung seien Einzelfälle aus technischem Versehen („Ausreißer“). Dies hielt der Senat für unbeachtlich (zum Volltext hier). Bislang hatte die Rechtsprechung vor allem Händler im Visier, die auf Amazon wettbewerbsrechtlich gehandelt hatten (vgl. hier und hier). Zu beachten ist allerdings, dass Amazon nicht ohne Kenntnis für Wettbewerbsverstöße von selbständig handelnden Händlern haftet (hier).
Haben Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung für Ihr Amazon-Angebot erhalten?
Oder verletzt ein Mitbewerber von Ihnen zu Ihren Lasten das Wettbewerbsrecht, indem er gesetzliche Informationspflichten nicht erfüllt? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine individuelle Lösung zu finden.