IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 27. November 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammDie Presseagentur AFP und der Fotodienst Getty Images, welche in Deutschland für die konsequente Geltendmachung urheberrechtlicher Schadensersatzforderungen bekannt sind, sind vor einem New Yorker Gericht ihrerseits wegen unerlaubter Nutzung fremder Fotos zu einer Schadensersatzzahlung von 1,2 Mio. US-Dollar Schadenersatz verurteilt worden. Streitgegenständlich waren Fotos des Fotografen Daniel Morel von dem Erdbeben auf Haiti am 12.01.2010. Agence France Press hatte sich ohne Erlaubnis acht der von Morel aufgenommenen Fotos aus dem Sozialen Netzwerk Twitter beschafft und über Getty Images an US-amerikanische Medien, wie die Zeitungen New York Times und Washington Post oder die Fernsehsender ABC und CBS veräußert. Nähere Informationen über den Prozessverlauf finden sich bei der britischen Vereinigung Editorial Photographers United Kingdom & Ireland, EPUK (hier).

  • veröffentlicht am 24. November 2008

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG München, Urteil vom 18.09.2008, Az. 7 O 8506/07
    §§ 2 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2, 19 a, 31 Abs. 1, Abs. 3, 72 Abs. 1, 97 Abs. 2 UrhG

    Das LG München hat entschieden, dass der Firma Getty Images Inc. für die unberechtigte Verwendung der von ihr lizenzierten Fotografien, hier: u.a. amerikanischer und britischer Fotografen, Schadensersatz in Form fiktiver Lizenzgebühren zu zahlen ist. Die Höhe der Lizenzgebühren richtet sich dabei nach der Gebührenliste von Getty Images Inc. Der zu Grunde zu legende Zeitraum entspricht den von Getty Images Inc. angebotenen Lizenzintervallen; eine anteilige Berechnung der Lizenzgebühren nach der tatsächlichen Nutzungsdauer lehnte das Landgericht ab. Als Besonderheit dieses Falles dürfte gelten, dass

    /* Style Definitions */
    table.MsoNormalTable
    {mso-style-name:“Normale Tabelle“;
    mso-tstyle-rowband-size:0;
    mso-tstyle-colband-size:0;
    mso-style-noshow:yes;
    mso-style-parent:““;
    mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt;
    mso-para-margin:0cm;
    mso-para-margin-bottom:.0001pt;
    mso-pagination:widow-orphan;
    font-size:10.0pt;
    font-family:“Times New Roman“;
    mso-ansi-language:#0400;
    mso-fareast-language:#0400;
    mso-bidi-language:#0400;}
    Getty Images Inc. die Ansprüche der sechs Fotografen in gewillkürter Prozessstandschaft und nicht als Anspruch aus eigenem Recht geltend machte. Zudem reagierte Getty Images Inc. im Wege einer Widerklage, nachdem der Abgemahnte eine Feststellungsklage auf Nichtbestehen der erhobenen Ansprüche eingereicht hatte.

    (mehr …)

I