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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 21. Mai 2015

    BGH, Urteil vom 29.04.2015, Az. VIII ZR 104/14
    § 307 Abs. 1 S.2 BGB, § 439 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass die Verkürzung der gesetzlichen Gewährleistungsfrist mittels AGB, die durch den Zentralverband des Kraftfahrzeuggewerbes (ZdK) Stand 3/2008 zur Verfügung gestellt werden, wegen Widersprüchlichkeit unwirksam ist. Auf der einen Seite sollten Gewährleistungsansprüche nach einem Jahr verjähren; auf der anderen Seite sollte für Schadensersatzforderungen eine Verjährungsfrist von zwei Jahren gelten. Zu den Gewährleistungsansprüchen gehören allerdings auch Schadensersatzzahlungen (vgl. § 437 Nr. 3 BGB). Zur Pressemitteilung Nr. 71/2015 des BGH hier.

  • veröffentlicht am 24. Juli 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Essen, Urteil vom 12.06.2013, Az. 42 O 88/12 – nicht rechtskräftig
    § 4 Nr. 11 UWG; § 475 Abs. 2 BGB

    Das LG Essen hat in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren entschieden, dass ein Händler die Gewährleistungsfrist von 2 Jahren für nicht gebrauchte, so genannte B-Ware nicht auf ein Jahr verkürzen kann. Das Gesetz sehe die Möglichkeit einer Verkürzung der Gewährleistung nur für gebrauchte Ware vor. Werde B-Ware aber wie im vorliegenden Fall als Ware definiert, die nicht mehr original verpackt ist oder bei der die Originalverpackung beschädigt wurde oder fehlte oder die nur einmal ausgepackt und vorgeführt bzw. vom Kunden angesehen wurde, handele es sich nicht um gebrauchte Artikel. Ein erhöhtes Sachmängelrisiko, welches eine Verkürzung der Gewährleistungsfrist rechtfertige, bestehe dort  nicht.

  • veröffentlicht am 10. Juni 2013

    BGH, Urteil vom 13.03.2013, Az. VIII ZR 186/12
    § 434 Abs. 1 S.1 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass ein zwischen Verbrauchern vereinbarter Ausschluss der „Garantie“ bei verständiger Würdigung als Gewährleistungsausschluss zu verstehen ist. Im allgemeinen Sprachgebrauch werde von juristischen Laien der Begriff „Garantie“ nicht im Rechtssinne, sondern regelmäßig als Synonym für die gesetzliche Gewährleistung gebraucht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. Juni 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 29.05.2013, Az. VIII ZR 174/12
    § 309 Nr. 7 lit. a und b BGB

    Der BGH hat entschieden, dass eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit der die gesetzliche Verjährungsfrist für die Ansprüche des Käufers wegen eines Mangels der verkauften Sache abgekürzt wird, wegen Verstoßes gegen die Klauselverbote des § 309 Nr. 7 Buchst. a und b BGB insgesamt unwirksam ist, wenn die in diesen Klauselverboten bezeichneten Schadensersatzansprüche nicht von der Abkürzung der Verjährungsfrist ausgenommen werden. Die Klausel „VI. … Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. … VII. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. …(mehr …)

  • veröffentlicht am 14. März 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamm, Urteil vom 21.08.2012, Az. I-4 U 114/12
    § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 355 BGB, § 475 Abs. 1 BGB; § 5 TMG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass eine Anzahl von 129 Bewertungen in einem Zeitraum von sechs Monaten auf einer Internethandelsplattform für eine gewerbliche Tätigkeit eines Verkäufers sprechen, insbesondere, wenn die verkauften Waren alle aus demselben Bereich (hier: Computerzubehör) stammen. Zu der Anzahl der Bewertungen komme auch das erhebliche Indiz der größeren Dauerhaftigkeit hinzu, da der Antragsgegner über ein ganzes Jahr lang jeden Monat mindestens 15 Festplatten verkauft habe. Dies ließe sich nicht mit einem „Hobby“ erklären. Folglich sei der Verkäufer dann verpflichtet, die Anforderungen für Unternehmer an die Anbieterkennzeichung und das Vorhalten von Pflichtinformationen für Verbraucher zu erfüllen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 13. März 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 23.01.2013, Az. VIII ZR 140/12
    § 440 S. 1 Alt. 3 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass die Aussage eines Käufers, bei dem erworbenen Kfz handele es sich um ein so genanntes „Montagsauto“ nicht ohne Weiteres eine Berechtigung zum Rücktritt vom Kaufvertrag auslöst. Es sei im Einzelfall auch beim Auftreten von mehreren verschiedenen Mängeln in kurzer Zeit im Einzelfall festzustellen, ob eine Nacherfüllung im Wege der Mängelbeseitigung/Reparatur tatsächlich unzumutbar sei. Dies beurteile sich danach, ob der bisherige Geschehensablauf aus Sicht eines verständigen Käufers die Befürchtung rechtfertige, es handele sich um ein Fahrzeug, das wegen seiner auf herstellungsbedingten Qualitätsmängeln beruhenden Fehleranfälligkeit insgesamt mangelhaft sei. Im entschiedenen Fall sei nicht von einem „Montagsauto“ auszugehen, da es sich hauptsächlich um Bagatellprobleme gehandelt habe. Zum Text der Pressemitteilung Nr. 11/2013:

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  • veröffentlicht am 9. Januar 2013

    OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.11.2012, Az. I-3 W 228/12
    § 444 Alt. 2 BGB

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Angabe einer Laufleistung eines Kraftfahrzeugs ohne Einschränkung in einer Internetanzeige dazu führt, dass der Verkäufer sich an dieser Angabe festhalten lassen muss, auch wenn er sie im späteren Kaufvertrag nicht verwendet. Vorliegend (der Verkäufer war gewerblicher Gebrauchtwagenhändler) sei sogar von der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie auszugehen, was jedoch immer im Einzelfall zu prüfen sei. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 13. September 2012

    LG Hagen, Urteil vom 24.08.2012, Az. 2 O 61/12
    § 434 Abs. 1 BGB, § 437 Nr. 3 BGB, § 280 Abs. 1 S. 1, 2 BGB

    Das LG Hagen hat entschieden, dass ein (Pkw-) Handel und -Reparaturbetrieb einen aus einem Herstellerfehler folgenden Mangel grundsätzlich nicht zu vertreten hat, wenn er selbst am Produktionsprozess nicht beteiligt war. Der Händler habe nämlich in der Regel keine Möglichkeit, die ihm zum Vertrieb gelieferte Ware umfassend auf Fehler zu überprüfen. Im vorliegenden Fall war unerheblich, dass der streitgegenständliche Zahnriemensatz vom Händler nicht ausgepackt und auf Fehler hin überprüft worden war, da der Fehler mit bloßem Auge nicht zu erkennen war. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 12. September 2012

    EuGH, Urteil vom 06.09.2012, Az. C-190/11
    Art. 15 Abs. 1 Buchst. c EU-VO Nr. 44/2001

    Der EuGH hat entschieden, dass ein Verbraucher den in einem anderen Mitgliedsstaat ansässigen Gewerbetreibenden (hier: ein Autohändler aus Hamburg) auch dann vor seinem Heimatgericht, also am Wohnort des Verbrauchers verklagen kann, wenn der Vertrag nicht im Fernabsatz geschlossen wurde (sondern, wie hier, vor Ort in Hamburg). Notwendig ist allein, dass (1) der Gewerbetreibende seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit im Mitgliedsstaat des Verbrauchers ausübt oder sie auf irgendeinem Wege auf diesen Mitgliedsstaat ausrichtet (hier: Ausrichtung der Verkaufswebsite auf den jeweiligen EU-Staat) und (2) der streitige Vertrag in den Bereich dieser Tätigkeit fällt. Die derzeitige europäische Regelung verlange nicht, dass der Verbraucher die zum Abschluss des Vertrages erforderliche Rechtshandlung in seinem Wohnsitzland vorgenommen habe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. März 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamm, Beschluss vom 23.02.2012, Az. I-28 W 3/12
    § 305c Abs. 2 BGB, § 307 Abs. 1 S. 1 BGB

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein umfassender Gewährleistungsausschluss bei einem Kaufvertrag über Gebrauchtwagen („Wird hiermit nachstehendes Fahrzeug unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung für sichtbare und unsichtbare Mängel verkauft„) selbst dann unwirksam ist, wenn in den – einbezogenen – AGB diesbezüglich eine rechtskonforme Klausel und somit eine inhaltliche Berichtigung des Gewährleistungsausschlusses enthalten ist. Der Gebrauchtwagenverkäufer hatte auf der Vorderseite des Musterkaufvertrages darauf hingewiesen, dass „unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, siehe Rückseite“ gelten würden. In den auf der Rückseite des Musterkaufvertrag wiedergegebenen AGB fand sich sodann eine Klausel, nach welcher die vorderseitige Haftungsbegrenzung nicht für Schadensersatzansprüche bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten sollte. Im Übrigen erläuterte die AGB-Klausel weiter: „Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit der Verkäufer aufgrund Gesetz zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer Garantie“. (mehr …)

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