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- OLG Karlsruhe: Park Hotel nicht im Park? – Irreführende Bezeichnungenveröffentlicht am 7. Juni 2012
OLG Karlsruhe, Urteil vom 05.03.2012, Az. 6 U 189/10
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWGDas OLG Karlsruhe hat entschieden, dass die Bezeichnung „Park Hotel“ (hier: „Park Hotel Stadt Freiburg“) irreführend und damit wettbewerbswidrig ist, wenn die Umgebung des Hotels keinen parkähnlichen Charakter sowie Ruhe und Naturnähe aufweise. Befinde sich das so bezeichnete Hotel in einem gewerblichen genutzten Umfeld zwischen Bahn und verkehrsstarker Verbindungsstraße, liege ein Wettbewerbsverstoß vor. Die Vorinstanz hatte unter der Bezeichnung „Park Hotel“ noch lediglich einen Hinweis auf eine gehobene Güte des so bezeichneten Hotels gesehen, nicht jedoch auf die Umgebung. Eine Verwechslungsgefahr mit dem „Parkhotel Post“ des Klägers auf Grund ähnlicher Namen verneinte das Gericht allerdings. Auf die Entscheidung wies die Wettbewerbszentrale (hier) hin.