Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Hamburg: Umgehung der Buchpreisbindung durch „Fördermodell“ nicht zulässigveröffentlicht am 24. Juni 2011
LG Hamburg, Urteil vom 08.06.2011, Az. 315 O 182/11
§§ 3, 9 Abs. 2 Nr. 3 BuchPrGDas LG Hamburg hat entschieden, dass eine Online-Versandbuchhandlung kein Fördermodell für den Vertrieb wissenschaftlicher Bücher betreiben darf, welches beinhaltet, dass der Kunde lediglich 90% des Ladenpreises zahlt und der Rest aus einem von verschiedenen Unternehmen gesponserten „Fördertopf“ entrichtet wird. Da die Buchhandlung die am Fördertopf beteiligten Unternehmen auch auf ihrer Homepage als Partnerunternehmen ausgewiesen und damit Werbung für die Unternehmen betrieben habe, sei das für den Fördertopf vereinnahmte Geld auch als Gegenleistung für diese Werbemaßnahme zu verstehen. Im Ergebnis erhalte die Händlerin also nicht die vollen 10% Restkaufpreis, weil ein Teil dieses Geldes auf die Werbung entfalle. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
- LG Köln: Filesharing – Für die Auskunft ist ein gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung erforderlichveröffentlicht am 25. November 2009
LG Köln, Beschluss vom 15.10.2009, Az. 13 OH 130/09
§ 101 UrhGDas LG Köln hat in diesem Beschluss exemplarisch seine Rechtsprechung fortgeführt, dass für den Auskunftsanspruch gemäß § 101 UrhG in Filesharing-Angelegenheiten u.a. auch eine Rechtsverletzung gewerblichen Ausmaßes erforderlich ist. Im Gegensatz zum LG Bielefeld, welches lediglich ein gewerbliches Handeln beim Provider voraussetzt (Link: LG Bielefeld), soll nach Auffassung des LG Köln die Urheberrechtsverletzung selbst, also das Zurverfügungstellen von z.B. Musikdateien im Internet, in gewerblichem Rahmen stattfinden. Dies wird einer zielorientierten Auslegung des Gesetzes entnommen. Im Falle von Musikalben wird diese Voraussetzung vom Gericht jedoch auch sogleich angenommen, jedenfalls wenn diese sich in der relevanten Verkaufs- und Verwertungsphase befinden, also zum üblichen Verkaufspreis angeboten werden.
- LG Bielefeld: Verletzungshandlung selbst muss für Filesharing-Auskunft kein gewerbliches Ausmaß besitzenveröffentlicht am 23. November 2009
LG Bielefeld, Beschluss vom 05.08.2009, Az. 4 OH 385/09
§§ 85, 19a, 101 UrhGDas LG Bielefeld bezieht sich in diesem Beschluss auf eine allgemeine Rechtsprechung der entscheidenden Kammer, nach der es für eine Auskunft vom Internet-Provider nicht erforderlich ist, dass die Verletzungshandlung, auf die sich die Auskunft bezieht, ein gewerbliches Ausmaß aufweist. Dabei weist das Gericht selbst darauf hin, dass es sich insoweit gegen die überwiegend vertretene Auffassung wende. Gemäß dem LG Bielefeld richte sich der Auskunftsanspruch u.a. gegen Personen, die in gewerblichem Ausmaß für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen erbracht haben. Dies sei der Telefonanbieter/Internet-Provider selbst, der zweifellos gewerblich handele. Es könne deshalb dahinstehen, ob der hinter einer IP-Adresse stehende Nutzer ebenfalls gewerblich gehandelt habe. Das Gericht entzieht sich durch diese Argumentation der häufig diskutierten Frage, ob schon bei einem einzelnen herunter-/heraufgeladenen Musikstück eine Handlung in gewerblichem Ausmaß vorliege und ein Auskunftsanspruch überhaupt gerechtfertigt sei.
- OLG Köln: Ist auch bei älteren Musikstücken noch eine Urheberrechtsverletzung in „gewerblichem Ausmaß“ (§ 101 Abs. 9 UrhG) möglich?veröffentlicht am 4. Mai 2009
OLG Köln, Beschluss v. 09.02.2009, Az. 6 W 182/08
§ 101 Abs. 1 und 2 UrhG; RiLi 2004/48/EG-Erwägungsgrund 14Das OLG Köln hat entschieden, dass das Tatbestandsmerkmal der Urheberrechtsverletzung im „gewerblichen Ausmaß“ im Wesentlichen durch die Schwere der Rechtsverletzung geprägt wird. Die Antragstellerin betrieb ein Schallplattenlabel. Sie machte geltend, Inhaberin der Verwertungsrechte für die Bundesrepublik Deutschland an dem insgesamt 20 Lieder enthaltenden, 2005 veröffentlichten Musikalbum „G.T. – E.T.N.“, gesungen von U. R. , begleitet von K. A., zu sein. Die Antragstellerin ließ die Q.O. Gesellschaft zum Schutz geistigen Eigentums mbH ermitteln, dass dieses Musikalbum von einem Computer, dem von der Beteiligten – einem Internet-Provider – die im Verfahren genannte IP-Adresse zugewiesen gewesen sei, in der Internettauschbörse BitTorrent der Öffentlichkeit zum Herunterladen angeboten worden sei. Eine Rechtsverletzung lag nach Auffassung des LG Köln zwar vor, jedoch nicht in gewerblichem Ausmaß, so dass ein Auskunftsanspruch gegen den Provider ausscheide. Angesichts der Veröffentlichung des Musikalbums im Jahr 2005 und eines Verkaufsrangs 5.641 bei B. am 11.12.2008 könne nicht mehr davon ausgegangen werden, dass die Verletzungshandlung im relevanten Auswertungszeitraum vorgenommen worden sei. Das Oberlandesgericht vertrat indes eine andere Rechtsansicht. Eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß liege auch dann vor, wenn ein gesamtes Musikalbum in der relevanten Verkaufsphase öffentlich angeboten werde. Dies entspreche dem Willen des Gesetzgebers, der dem Änderungsvorschlag des Rechtsausschusses zu § 101 Abs. 1 Satz 1 UrhG gefolgt sei.
- LG Darmstadt: Wann liegt ein Urheberrechtsverstoß von „gewerblichem Ausmaß“ vor (§ 101 UrhG)?veröffentlicht am 19. April 2009
LG Darmstadt, Beschluss vom 09.10.2008, Az. 9 Qs 490/08
§ 101 UrhGDas LG Darmstadt hat zu der Frage Stellung genommen, wann ein Urheberrechtsverstoß von gewerblichem Ausmaß im Sinne von § 101 UrhG ist. Was unter diesem Begriff zu verstehen sei, werde nicht einheitlich beurteilt. In Anlehnung an § 101 Abs. 1 S. 2 UrhG, wonach sich das gewerbliche Ausmaß sowohl aus der Anzahl als auch der Schwere der Rechtsverletzungen ergeben kann, werde zum Teil auf die Anzahl und die Aktualität der zum Download bereitgehaltenen Musikdateien abgestellt. Die decke sich mit der Entwurfsbegründunbg, wonach das Ausmaß der Handlungen über das hinausgehen müsse, was einer Nutzung zum privaten Gebrauch entspreche (vgl. BT-Drucksache 16/5048, S. 49). Allerdings würden die jeweils vertretenen Größenordnungen zwischen der Bereitstellung lediglich eines aktuellen Kinofilmes oder Musikalbums (Weiden, GRUR 2008, S. 495, 497) bis hin zum Zugänglichmachen von etwa 3.000 Musikstücken oder 200 Filmen (Braun, jurisPR-ITR, 17/2008 Anm. 4, unter D.) schwanken. (mehr …)
- OLG München: Zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten bei unberechtigter Schutzrechtsabmahnung / Wann liegt ein gewerbliches Handeln bei eBay vor?veröffentlicht am 30. März 2009
OLG München, Beschluss vom 08.01.2008, Az. 29 W 2738/07
§§ 678, 823 BGB, § 14 Abs. 2 MarkenGDas OLG München hat in diesem Beschluss die Grundsätze zusammengefasst, nach denen der Abgemahnte bei einer unberechtigten Schutzrechtsabmahnung die Kosten seines Rechtsanwalts zur Abwehr der Abmahnung erstattet verlangen kann. Anlass war ein vom LG München I abgelehnter Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe. Der Antragsteller war Student und verkaufte über eBay in einem Zeitraum von ungefähr vier Jahren insgesamt 25 Gegenstände. Im Sommer 2007 bot er mehrere gebrauchte Bekleidungsstücke, darunter zwei T-Shirts der Größe S mit dem Aufdruck X … über eBay an. Die Antragsgegnerin, die Inhaberin mehrerer deutscher Wortmarken X … unter anderem für Bekleidung war, sah darin eine Verletzung ihrer Markenrechte, weil diese T-Shirts nicht von ihr stammten. Sie mahnte den Antragsteller mit Rechtsanwaltsschreiben vom 19.07.2007 ab und forderte ihn zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Übernahme der Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 50.000,00 EUR auf. (mehr …)
- OLG Oldenburg: Kein Auskunftsanspruch wegen einmaligen Anbietens eines neu erschienenen Musikalbums per Filesharing / Zum Begriff „gewerbliches Ausmaß“veröffentlicht am 21. Februar 2009
OLG Oldenburg, Beschluss vom 01.12.2008, Az. 1 W 76/08
§§ 101 Abs. 9 UrhGDas OLG Oldenburg hat darauf hingewiesen, dass Filesharing in gewerblichem Ausmaß (vgl § 101 Abs. 1 UrhG) nicht vorliegt, wenn es sich um einen einmaligen Download eines Albums handelt. Ein direkter Auskunftsanspruch des Rechteinhabers gegen den Provider gemäß § 101 Abs. 9 UrhG wurde damit abgelehnt, dass die Anzahl der Rechtsverletzungen gering und die Schwere der Rechtsverletzung zu vernachlässigen sei.
- LG Köln: Filesharing-Auskunftsanspruch bei einem seit einem Jahr veröffentlichten Musikalbum / Zum Merkmal „Verletzung in gewerblichem Ausmaß“veröffentlicht am 19. Februar 2009
LG Köln, Beschluss vom 05.09.2008, Az. 28 AR 6/08
§ 101 UrhGIn diesem Beschluss des LG Köln stellt das Gericht die Voraussetzungen für einen urheberrechtlichen Auskunftsanspruch gemäß § 101 Abs. 9 UrhG gegen einen Provider dar. Solch ein Anspruch ist laut Gesetz nur bei Verletzungen des Urheberrechts in gewerblichem Ausmaß gegeben. Anhaltspunkte für gewerbliches Ausmaß sind Anzahl und Schwere der stattgefundenen Rechtsverletzungen. Im zu entscheidenden Fall sah das Gericht diese Voraussetzung schon als erfüllt an, und zwar bei der unbefugten öffentlichen Zugänglichmachung eines Musikalbums, welches zum Tatzeitpunkt zwar schon mehr als 1 Jahr veröffentlicht, war, aber immer noch zu den meistverkauften Alben in Deutschland zählte.
- LG Mainz: „eBay-Powerseller“ sind Unternehmer / Zu den Voraussetzungen gewerblichen Handelnsveröffentlicht am 9. Dezember 2008
LG Mainz, Urteil vom 06.07.2005, Az. 3 O 184/04
§§ 355 Abs. 1, 312 d Abs. 1 BGBDas LG Mainz hat entschieden, dass die Powerseller-Eigenschaft eines eBay-Händler einen Anscheinsbeweis für die Unternehmereigenschaft des Verkäufers darstellt. Ausreichend sei insoweit, dass der Händler die Bezeichnung als „Powerseller“ freiwillig wähle und damit nach außen den Anschein eines Profiverkäufers erwecke. Die Definition eines gewerblichen Verkäufers fasst das Gericht wie folgt zusammen: „Eine gewerbliche Tätigkeit ist eine planvolle, auf gewisse Dauer angelegte, selbstständige und wirtschaftliche Tätigkeit, die nach außen in Erscheinung tritt. Auf die Absicht einer Gewinnerzielung und auf den Umfang der Tätigkeit kommt es nicht entscheidend an. Es genügt vielmehr jedes Verhalten, das überhaupt nur irgendwie inhaltlich dem der unternehmerischen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dabei kommt es auf die objektive Qualität des Verhaltens an.“ Bei ca. 252 Verkäufen in 2 1/2 Jahren und dem Verkauf dreier PKWs in einem kurzen Zeitraum sei der betreffende Verkäufer angehalten, die Vermutung gewerblichen Verhaltens qualifiziert zu bestreiten.
- LG Wiesbaden: Gewonnene Bücher sind immer noch „neu“; RA-Kosten richten sich nach dem tatsächlichen Aufwandveröffentlicht am 22. Juli 2008
LG Wiesbaden, Urteil vom 08.11.2007, Az. 13 O 166/07
§§ 3, 9 Abs. 2 Nr. 3 BuchPrGDas LG Wiesbaden hat entschieden, dass für Bücher, die bei Preisausschreiben gewonnen und danach als neu weiterverkauft werden, immer noch die Buchpreisbindung gemäß § 3 BuchPrG gilt. Begründet wird dies damit, dass bei einem gewonnenen Buch zu keinem Zeitpunkt bereits der volle Preis bezahlt wurde. Die Gebühren des als Preisbindungstreuhänder handelnden Rechtsanwalts bemessen sich nach einer Änderung der Rechtsprechung des OLG Frankfurt nicht mehr nach einem Regelstreitwert von 25.000,00 EUR, sondern es ist der tatsächliche Aufwand zu ersetzen, der für die Ermittlung des Buchpreisbindungsverstoßes erforderlich war. Das LG Wiesbaden akzeptierte die Berechnung des Aufwands durch den Kläger, der die Gesamtkosten seiner Kanzlei durch die Anzahl der jährlich angelegten Akten teilte. Das LG Wiesbaden stellt dabei klar, dass es sich bei Buchpreisbindungsverstößen nicht um einfache „Durchlaufmandate“ handele. Die Aufwandsberechnung des Preisbindungstreuhänders stößt in mehrfacher Hinsicht auf anwaltliche Bedenken. Sie dürfte erfolgreich anzugreifen sein.