IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 16. Dezember 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 12.05.2009, Az. 11 W 21/09
    § 101 Abs. 2 UrhG

    Das OLG Frankfurt a.M. hat entscheiden, dass eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß gemäß § 101 Abs. 2 UrhG jedenfalls dann gegeben ist, wenn eine vollständige Film-DVD mit einer Laufzeit von 150 Minuten, die im Oktober 2008 veröffentlicht wurde, wenig später am 12.1.2009 im Internet öffentlich zugänglich gemacht wird. (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. Dezember 2009

    LG Köln, Beschluss vom 02.09.2008, Az. 28 AR 4/08
    §§ 101 Abs. 9 S. 2 i.V.m. 105 Abs. 2 UrhG

    Das LG Köln hat entschieden, dass ein gewerbliches Ausmaß einer Urheberrechtsverletzung durch das Heraufladen eines geschützten Werkes in einer Internet-Tauschbörse bereits bei einer umfangreichen Datei (Musikalbum) gegeben ist, wenn dies unmittelbar nach der Veröffentlichung in der Bundesrepublik Deutschland geschieht. Damit sei die erforderliche Schwere der Rechtsverletzung, die erforderlich ist, um dem Rechteinhaber einen Auskunftsanspruch gegen Provider zu gewähren, erreicht.

  • veröffentlicht am 30. November 2009

    OLG Zweibrücken, Urteil vom 21.09.2009, Az. 4 W 45/09
    § 101 Abs. 9 UrhG

    Das OLG Zweibrücken hat in einem aktuellen urheberrechtlichen Auskunftsverfahren entschieden, dass es für die Beurteilung der Schwere der Rechtsverletzungen allein auf die Art und den wirtschaftlichen Wert des Werkes, das im Wege des Filesharings heruntergeladen worden sei, ankomme. Im Hinblick auf die Qualität der Rechtsverletzung komme es entscheidend darauf an, wann und wie das betroffene Werk im Zeitpunkt der Rechtsverletzung am Markt platziert worden sei. Dabei müsse gelten, dass eine schwere Rechtsverletzung umso eher anzunehmen sei, je näher diese zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung bzw. Markteinführung des Werkes erfolge. Das Ende dieser Zeitspanne richte sich nach der Dauer der „relevanten Vertriebsphase“. Keinen Unterschied könne es im Hinblick darauf machen, ob das Werk gegen Entgelt oder kostenfrei angeboten werde. Die Antragstellerin vertrieb Filme und Videos. Bei der Antragsgegnerin handelt es sich um einen Access-Provider, der seinen Kunden den Zugang zum Internet verschaffte. (mehr …)

  • veröffentlicht am 20. Oktober 2009

    LG Kiel, Beschluss vom 02.09.2009, Az. 2 O 221/09
    § 101 Abs. 9 UrhG

    Das LG Kiel hat entschieden, dass der einmalige Download einer Datei nicht die Voraussetzungen an ein Handeln in „gewerblichem Ausmaß im Sinne von § 101 Abs. 9 UrhG erfüllt. In welchem Umfange die jeweiligen Inhaber der IP-Adressen den oder die Musiktitel, an denen der Antragsteller Rechte besitzt, auf ihre Computer geladen oder an andere Internet-Nutzer übermittelt hätten, habe sich in dem zu entscheidenden Fall aus seinem Vortrag nicht ergeben. Der Antragsteller habe vielmehr zu der Anzahl der „Down“- und/oder „Uploads“ der einzelnen Anschlussinhaber nichts vorgetragen. Unter diesen Umständen könne nicht einmal ausgeschlossen werden, dass unter den aufgeführten IP-Adressen zu den genannten Zeitpunkten nur einzelne Bruchteile des geschützten Musikalbums geladen – und damit auch allenfalls in diesem Umfange angeboten – worden seien. (mehr …)

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