IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 11. Januar 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammDer Internet-Bezahldienst Giropay, hinter dem sich die Postbank, Sparkassen und zahlreiche Raiffeisen- und Volksbanken sammeln, hat nach einem Bericht der Wirtschaftswoche vor dem LG Köln Klage gegen die Payment Network AG, Betreiberin des Bezahldienstes sofortüberweisung.de, erhoben (JavaScript-Link: WiWo). In der Zivilklage wirft Giropay dem Wettbewerber unter anderem vor, Bankkunden zur missbräuchlichen Nutzung ihrer Kennwörter (PIN) sowie Transaktionscodes (TAN) anzustiften, indem diese die Codes bei Nutzung des Dienstes sofortüberweisung.de angeben, und damit die Sicherheit des Internet-Bankings zu gefährden. Der Streitwert ist mit 300.000,00 EUR angegeben. Bereits Ende 2008 hatte die Internethandelsplattform Ebay sofortüberweisung.de ohne Begründung auf die Liste der nicht gestatteten Zahlungssysteme gesetzt und damit faktisch das eigene Zahlsystem PayPal bevorzugt.

  • veröffentlicht am 19. November 2008

    „Bezahlsysteme im Internet sind immer wieder ein Thema, denn es stellt sich oft die Frage, wie der Händler sicher das Geld von seinem Kunden bekommt und wie geschützt der Verbraucher selbst ist. Nicht jeder möchte seine vollständigen Bankdaten einem ihm unbekannten Händler zur Kenntnis geben. Hier kommen nun die Bezahlsystem-Anbieter als „Treuhänder“ auf den Plan, die im Auftrag des Kunden beim Verkäufer die Rechnung begleichen. Der Verbraucher muss allerdings dem Bezahldienst das Geld geben und sollte der Händler nicht liefern, bieten manche Bezahlsystem-Anbieter eine Versicherung, und der Kunde kann sein Geld zurückbekommen. Mittlerweile gibt es sehr viele verschiedene Bezahlsysteme auf dem Markt, und Bayern3 (br-online) hat einige unter die Lupe genommen. […]“ berichtet onlinemarktplatz.de (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Bezahlsysteme).

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