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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 16. Oktober 2014

    OLG Schleswig, Urteil vom 29.09.2014, Az. 6 U 2/14
    § 5 UWG; § 4 MPG

    Das OLG Schleswig hat entschieden, dass die Werbung eines Internet-Anbieters für nach Daten aus dem Brillenpass hergestellte Gleitsichtbrillen mit den Begriffen „hochwertig“ und „individuell“ zulässig ist und insbesondere nicht gegen das Medizinproduktegesetz verstößt. Bei einer Gleitsichtbrille bestehe nicht der Verdacht, dass sie „die Sicherheit und Gesundheit ihrer Anwender bei sachgemäßer Anwendung gefährden“ würde. Eine Irreführung liege hinsichtlich der verwendeten Begriffe ebenfalls nicht vor. Zur Pressemitteilung Nr. 14/2014 vom 10.10.2014:

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