IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 5. Oktober 2009

    OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.02.2009, Az. 1 S 93.08
    § 4 GlüStV

    Das OVG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass das Verbot von Geräten, die den Abschluss von Sportwetten über das Internet mit einem lizenzierten Anbieter in Malta ermöglichen, rechtmäßig ist. Die Antragsteller erwarben für ihre Spielhalle drei dieser Wettterminals und verwalteten treuhänderisch die Wetteinnahmen. Die zuständige Behörde forderte die sofortige Entfernung der Wettautomaten sowie der Werbung für das Wettangebot. Das OVG bestätigte diese Entscheidung. Der Glücksspielstaatsvertrag und insbesondere die Ausgestaltung des Sportwettenmonopols, die die Bekämpfung der Wettsucht zum Ziel hätten, seien verfassungsgemäß. Der Einwand der Antragsteller, dass andere, ebenso gefährdende Spielbereiche wie das Automaten- oder Casinospiel nicht neu geregelt oder Vertriebswege für Lotto nicht reduziert worden seien, greife nicht durch. Dass die Neuregelung und die Umsetzung derselben noch Defizite im Vollzug aufweise, bedeute nicht, dass die Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages selbst unwirksam seien. Ein Defizit der Regelungen selbst ließe sich nicht erkennen.

  • veröffentlicht am 4. Oktober 2009

    VG Karlsruhe, Beschluss vom 19.08.2009, Az. 3 K 1261/09
    § 80 Abs. 5 VwGO, § 9 Abs. 1 S. 1 – 3 GlüStV

    Das VG Karlsruhe hat entschieden, dass ein auf das Bundesland Baden-Württemberg beschränktes Glücksspielverbot rechtswidrig ist. Nach vorheriger Anhörung durch das Hessische Ministerium des Innern hatte das Regierungspräsidium Karlsruhe der Antragstellerin mit Verfügung vom 18.05.2009 untersagt, in Baden-Württemberg Glücksspiel zu veranstalten, hierfür zu werben oder solche Tätigkeiten zu unterstützen. Die Antragsstellerin begehrte daraufhin, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen den Bescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 18.05.2009 anzuordnen, u.a. weil ihr etwas Unmögliches abverlangt werde; es sei technisch nicht durchführbar, bei jedem Spielinteressierten festzustellen, wo er sich aufhalte. Diese Rechtsansicht vertrat auch das Verwaltungsgericht. Noch am 22.07.2009 hatte der BayVGH eine Erfüllung des Glückspielverbots mittels Geolokalisierung für machbar gehalten (Link: BayVGH). (mehr …)

  • veröffentlicht am 29. Juli 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammVG München, Beschluss vom 09.02.2009, Az. M 22 S 09.300
    §§ 3 Abs. 1, 9 Abs. 1 S. 2 GlüStV

    Das VG München hat entschieden, dass die Hausverlosung in Form eines gemischten Gewinn- und Glückspiels insgesamt als verbotenes Glücksspiel zu qualifizieren und somit verboten ist. Der Antragsteller wandte sich mit einer „Anfrage zur rechtlichen Prüfung über die Durchführung einer Quizveranstaltung“ im Herbst/Winter 2008 in verschiedenen Schreiben an die Regierung der … Danach sollten aus 48.000 Teilnehmern im Rahmen eines Quiz-Turniers im K.O.-Verfahren in mehreren Durchgängen 100 Sieger ermittelt werden, denen dann durch Losziehung 100 Preise (als Hauptpreis die Doppelhaushälfte, als weitere Preise z.B. ein Kleinwagen, Fernsehgeräte, MP3-Player und Speicherstifte) zugewiesen werden sollten. Die Webseite www. … .de sei zwischenzeitlich erstellt und veröffentlicht worden, der Antragsteller bat um Durchsicht der Webseite und um einen Negativbescheid“, aus dem hervorgehen sollte, dass es sich hierbei nicht um ein Glücksspiel, sondern um ein zulässiges Gewinnspiel ohne strafrechtliche Relevanz handle. Der Antragsteller bat um Vorabübersendung einer Kopie per Fax oder Email. (mehr …)

  • veröffentlicht am 13. Juli 2009

    VG Düsseldorf, Urteil vom 18.05.2009, Az. 27 L 9/09
    § 9 GlüStV

    Das VG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Landesbehörde nicht befugt ist, im Rahmen einer Ordnungsverfügung die Dekonnektierung einer Domain anzudrohen. Die in der Ordnungsverfügung angeordnete Dekonnektierung sei nicht von der nach § 9 Abs. 1 GlüStV der Antragsgegnerin zukommenden Regelungsbefugnis gedeckt. Mit dem Erlass der Ordnungsverfügung überschreite die Antragsgegnerin die Verbandskompetenz des Landes Nordrhein-Westfalen. Ein Bundesland sei in seiner Verwaltungshoheit nach dem Territorialitätsprinzip im Grundsatz auf sein Landesgebiet beschränkt (Verbandskompetenz; vgl. BVerfG, Urteil vom 15.03.1960, Az. 2 BvG 1/57 , BVerfGE 11, 6; BVerwG, Urteil vom 30.01.2002, Az. 9 A 20/01, NVwZ 2002, 984; Oldiges, Verbandskompetenz, DÖV 1989, 873 (877), m. w. N.; Isensee, in: ders. / Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts, 3. Auflage (2008), § 126 Rdnr. 35). (mehr …)

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