IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 28. September 2011

    BGH, Urteil vom 28.09.2011, Az. I ZR 92/09, I ZR 93/10, I ZR 43/10, I ZR 30/10 und I ZR 189/08
    § 4 Abs. 4 GlüStV, § 5 Abs. 3 GlüStV

    Der BGH hat entschieden, dass das Verbot des Veranstaltens und Vermittelns öffentlicher Glücksspiele im Internet nach § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags vom 1. Januar 2008 (GlüStV) wirksam ist. Es verstoße insbesondere nicht gegen das Recht der Europäischen Union. Zur Pressemitteilung Nr. 150/2011 des Bundesgerichtshofes vom 28.09.2011 im Volltext: (mehr …)

  • veröffentlicht am 29. Juni 2010

    OLG Hamm, Urteil vom 29.04.2010, Az. I 4-U 198/09
    §§ 3 Abs. 1; 4 Nr. 11 UWG; §§ 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 GlüStV

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass eine Lotteriewerbung (hier für „Lotto“), welche die Höhe des möglichen Gewinns blickfangmäßig herausstellt, rechtswidrig ist. Konkret ging es um die Aufmachung von Plakatträgern, die auf dem Bürgersteig oder in Fußgängerzonen vor die Annahmestelle für die Lotteriescheine gestellt wurden. Nach dem Glücksspielstaatsvertrag dürfe eine Werbung nicht gezielt zur Teilnahme am Glücksspiel auffordern, anreizen oder ermuntern. Sowohl die hervorgehobenen und doppelt angebrachten Aufschriften „Jackpot“ in schwarz auf gelbem Grund als auch der im Leuchteffekt besonders deutlich mitgeteilte Betrag von 4 Millionen Euro, die beide von roten Kreuzen umgeben seien, fielen, so der Senat, dem Betrachter besonders und schon aus einiger Entfernung auf. Die Revision wurde nicht zugelassen.

  • veröffentlicht am 1. Juni 2010

    Vor einiger Zeit brachte telemedicus die Meldung heraus, das Land Schleswig-Holstein plane, den noch geltenden Glücksspielstaatsvertrag ab 2011 aufzukündigen und Access-Provider im Rahmen einer hoheitlichen Sperrverfügung (Access-Blocking) zur Sperrung illegaler Glücksspielangebote anzuhalten. Entsprechende Pläne der CDU/FDP-Koalition sollen nun in einem Kommentar zu einem Posting bei netzpolitik.org dementiert worden sein. (mehr …)

  • veröffentlicht am 13. Dezember 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Oldenburg, Urteil vom 18.09.2008, Az. 1 W 66/08
    §§ 3; 4 Nr. 11, § 5 Abs. 1, Abs. 3 GlüStV

    Das OLG Oldenburg hat entschieden, dass der Anzeigentext „Denken Sie daran … vor dem Urlaub LOTTO zu spielen“ einen Verstoß gegen den Glücksspiel staatsvertrag darstellt. Der beanstandete Anzeigentext enthalte Werbung mit Aufforderungscharakter (vgl. § 5 Abs. 1 GlüStV). Die entsprechende Internetanzeige sei nach § 5 Abs. 3 GlüStV verboten. In beiden beanstandeten Fällen würden zudem gesetzliche Vorschriften verletzt, die dazu bestimmt seien, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln. Die Wertung der Unlauterkeit des Verhaltens der Verfügungsbeklagten folge danach aus den §§ 3, 4 Nr. 11 UWG. (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. Oktober 2009

    VG Karlsruhe, Beschluss vom 19.08.2009, Az. 3 K 1261/09
    § 80 Abs. 5 VwGO, § 9 Abs. 1 S. 1 – 3 GlüStV

    Das VG Karlsruhe hat entschieden, dass ein auf das Bundesland Baden-Württemberg beschränktes Glücksspielverbot rechtswidrig ist. Nach vorheriger Anhörung durch das Hessische Ministerium des Innern hatte das Regierungspräsidium Karlsruhe der Antragstellerin mit Verfügung vom 18.05.2009 untersagt, in Baden-Württemberg Glücksspiel zu veranstalten, hierfür zu werben oder solche Tätigkeiten zu unterstützen. Die Antragsstellerin begehrte daraufhin, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen den Bescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 18.05.2009 anzuordnen, u.a. weil ihr etwas Unmögliches abverlangt werde; es sei technisch nicht durchführbar, bei jedem Spielinteressierten festzustellen, wo er sich aufhalte. Diese Rechtsansicht vertrat auch das Verwaltungsgericht. Noch am 22.07.2009 hatte der BayVGH eine Erfüllung des Glückspielverbots mittels Geolokalisierung für machbar gehalten (Link: BayVGH). (mehr …)

  • veröffentlicht am 29. Juli 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammVG München, Beschluss vom 09.02.2009, Az. M 22 S 09.300
    §§ 3 Abs. 1, 9 Abs. 1 S. 2 GlüStV

    Das VG München hat entschieden, dass die Hausverlosung in Form eines gemischten Gewinn- und Glückspiels insgesamt als verbotenes Glücksspiel zu qualifizieren und somit verboten ist. Der Antragsteller wandte sich mit einer „Anfrage zur rechtlichen Prüfung über die Durchführung einer Quizveranstaltung“ im Herbst/Winter 2008 in verschiedenen Schreiben an die Regierung der … Danach sollten aus 48.000 Teilnehmern im Rahmen eines Quiz-Turniers im K.O.-Verfahren in mehreren Durchgängen 100 Sieger ermittelt werden, denen dann durch Losziehung 100 Preise (als Hauptpreis die Doppelhaushälfte, als weitere Preise z.B. ein Kleinwagen, Fernsehgeräte, MP3-Player und Speicherstifte) zugewiesen werden sollten. Die Webseite www. … .de sei zwischenzeitlich erstellt und veröffentlicht worden, der Antragsteller bat um Durchsicht der Webseite und um einen Negativbescheid“, aus dem hervorgehen sollte, dass es sich hierbei nicht um ein Glücksspiel, sondern um ein zulässiges Gewinnspiel ohne strafrechtliche Relevanz handle. Der Antragsteller bat um Vorabübersendung einer Kopie per Fax oder Email. (mehr …)

  • veröffentlicht am 13. Juli 2009

    VG Düsseldorf, Urteil vom 18.05.2009, Az. 27 L 9/09
    § 9 GlüStV

    Das VG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Landesbehörde nicht befugt ist, im Rahmen einer Ordnungsverfügung die Dekonnektierung einer Domain anzudrohen. Die in der Ordnungsverfügung angeordnete Dekonnektierung sei nicht von der nach § 9 Abs. 1 GlüStV der Antragsgegnerin zukommenden Regelungsbefugnis gedeckt. Mit dem Erlass der Ordnungsverfügung überschreite die Antragsgegnerin die Verbandskompetenz des Landes Nordrhein-Westfalen. Ein Bundesland sei in seiner Verwaltungshoheit nach dem Territorialitätsprinzip im Grundsatz auf sein Landesgebiet beschränkt (Verbandskompetenz; vgl. BVerfG, Urteil vom 15.03.1960, Az. 2 BvG 1/57 , BVerfGE 11, 6; BVerwG, Urteil vom 30.01.2002, Az. 9 A 20/01, NVwZ 2002, 984; Oldiges, Verbandskompetenz, DÖV 1989, 873 (877), m. w. N.; Isensee, in: ders. / Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts, 3. Auflage (2008), § 126 Rdnr. 35). (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. November 2008

    OLG Oldenburg, Urteil vom 18.09.2008, Az. 1 W 66/08
    §§ 5 Abs 3, 6 Abs 1 GlüStV, §§ 2 Abs 1 Nr 3, 4 Nr 11, UWG

    Das OLG Oldenburg hat entschieden, dass Lotto-Werbung im Internet generell verboten sei, und zwar sowohl als Bannerwerbung als auch als textliche Werbung auf einer Website. Für eine Beschränkung des strikten Werbeverbots auf bestimmte Werbeformen im Internet gäben weder der Text des Glückspielstaatsvertrags (GlüStV) noch sonstige Quellen etwas her. Es wendet sich damit gegen den Beschluss des LG Koblenz vom 30.07.2008 (Az. 14 O 51/08), welches die Ansicht vertreten hatte, es fehle bei der Anzeige auf ihrer eigenen Homepage an einem „direkten Herantreten an den Endverbraucher“.
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