IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 2. Dezember 2008

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Jena, Urteil vom 27.02.2008, Az. 2 U 319/07
    § 97 Abs. 1 UrhG

    Das OLG Jena hat entschieden, dass allein die Wiedergabe von Bildern im Internet noch keine stillschweigende Einwilligung des Website-Betreibers gegenüber Google Inc. bedeutet, diese in Form von sog. Thumbnails bei Darstellung von Suchergebnissen wiederzugeben. Diese Einwilligung ergebe sich auch nicht etwa daraus, dass der Websitebetreiber selbst den Zugriff des Googlebots auf seine Website durch bestimmte Vorkehrungen verhindern könne. Gleichwohl sei der geltend gemachte Unterlassungsanspruch nach Treu und Glauben unbegründet, wenn der Website-Betreiber die Indizierung von Bildern und Texten seiner Seiten durch Google mittels entsprechender Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung geradezu herausgefordert habe. Das LG Hamburg teilte in weiten Teilen die Argumentation des Oberlandesgerichts, nicht aber dessen Ergebnis (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: LG Hamburg).

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  • veröffentlicht am 18. Juli 2008

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammDem offiziellen Google-Blog zufolge, ist Google zukünftig in der Lage, ohne gesondertes Zutun des Inhabers einer Website auch Flash-Dateien auf Ihren Inhalt hin zu untersuchen und entsprechend zu indizieren. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Gestaltungsmöglichkeiten eines Onlineshops. Für Oniinehändler war bislang eine optimale Auffindbarkeit bei Google mit einer attraktiven, zeitgemäßen Produktpräsentation nicht zu vereinbaren.

    Ron Adler und Janis Stipins verkündeten am 30.06.2008, dass Googles Fähigkeiten, Flash-Dateien zu indizieren, erheblich verbessert worden seien. Googlebot könne nun optimiert Textinhalte von .swf-Dateien (Flash-Dateien) erkennen. Indiziert würden auch technische Spielereien, wie Tasten oder Menüs. Wörter, die in der Flash-Datei verwendet würden, könnten nunmehr dazu verwendet werden, mit Begriffen in Suchanfragen abgeglichen zu werden. Überdies könnten URLs aus Flash-Dateien ausgelesen werden.

    Dem Vernehmen nach nicht indiziert wird ein Text dagegen, wenn er originärer Bestandteil einer Bilddatei ist, also nicht nachträglich über diese gelegt wird; dies könne natürlich auch dazu genutzt werden, bestimmte Texte Google ganz bewusst vorzuenthalten. Auch Flash-Buttons, welche zu einer bestimmten URL führen, ansonsten jedoch keinen verwandten Text enthalten, werden ebenfalls nicht indiziert. Schließlich würden FLV-Dateien übergangen, wie sie für Videos auf der Plattform YouTube verwendet werden, da auch diese keine Textelemente enthielten.

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