IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 12. Juli 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Menden, Urteil vom 09.01.2013, Az. 4 C 409/12
    § 21 BGB, § 705 BGB, Art. 2 GG, Art. 5 GG

    Das AG Menden hat entschieden, dass der Moderator einer Facebook-Gruppe abberufen werden darf (wenn er andere Gruppenmitglieder beleidigt) und keinen Anspruch auf Wiedereinsetzung als Administrator der Gruppe hat. Insbesondere handele es sich bei der Gruppe nicht um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts i. S. d. §§ 705 ff. BGB oder einen Verein i. S. d. §§ 21 ff. BGB. Die Berufung gegen das Urteil wurde vom LG Arnsberg (Beschluss vom 25.03.2013, Az. 3 S 8/13; Volltext im Anschluss an die Entscheidungsgründe des AG Menden unten) zurückgewiesen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 17. Dezember 2011

    Die Nutzung von Cookies unterliegt besonderen datenschutzrechtlichen Regeln, da dies mit einem Zugriff auf den Datenbestand eines fremden Rechners verbunden ist. Die sog. „Art. 29“-Gruppe der europäischen Datenschutzbeauftragten, eine Art „Düsseldorfer Kreis“ (hier und hier) auf europäischer Ebene, hat im Rahmen einer Stellungnahme zu den sog. „Best Practice Recommendation on Online Behavioural Advertising“ (hier) nunmehr klargestellt, dass es nicht immer nötig sei, eine Einwilligung des Nutzer in die Verwendung seiner personenbezogenen Informationen über ein Pop-up-Fenster einzuholen. Vielmehr reiche u.a. auch statische Informationsbanner aus, wie sie etwa der Britische Datenschutzbeauftragte (Information Commissioner’s Office, ICO) verwende (hier).

  • veröffentlicht am 7. August 2009

    In dem Artikel „Illegale Downloads – Auf den Pfaden der Raubkopie“ gewährt die FAZ einen oberflächlichen Einblick in die Welt der Hardcore-Kopierer von urheberrechtlich geschütztem Material, dass in einigen Fällen vor dem „Hack“ nicht einmal veröffentlicht worden ist. Der Artikel berichtet von „Release Groups“, welche sich um die Beschaffung unveröffentlichen Materials bemühen, dem „Supplier“ – einer Person, welche Zugriff auf das gewünschte Material hat und dieses unter Erhalt von Bestechungsgeldern herausgibt – und der Kunst des Muxens, also der Ausstattung eines raubkopierten Fimls mit einem besseren Audiokanal durch einen Tontechniker. Die Ironie des Schicksals: In dem Wettbewerb der Gruppen um das beste und schnellste „Major-Release“, finden sich Bootlegger ein, welche sich die Arbeit der Gruppen zueigen machen, indem sie die von anderen Gruppen geknackten Dateien mit ihrem Namen versehen. Um dies zu verhindern, werden die gehackten Dateien verschlüsselt (!), was sich dann im Ergebnis als wirkungslos erweist (JavaScript-Link: FAZ).

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