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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 15. Oktober 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Bochum, Urteil vom 22.09.2010, Az. I-13 O 94/10
    §§ 4 Nr. 10, 5 Abs. 1 Nr. 2, 8, 12 UWG

    Das LG Bochum hat entschieden, dass die Werbeaussage eines Onlineshops, dass Artikel „zu günstigsten Top-Preisen“ angeboten werden, nicht wettbewerbswidrig ist. Nach Auffassung des Gerichts handele es sich bei der Werbeaussage lediglich um eine substanzlose Anpreisung ohne konkreten Tatsachengehalt. Begründet wurde dies damit, dass nicht der bestimmte Artikel „die“ verwendet worden sei und die Kombination aus „günstigste“ und „Top“ eine reklamehafte Anpreisung ohne Tatsachengehalt darstelle. Es solle lediglich zum Ausdrück gebracht werden, dass die Beklagte zu der Gruppe der günstigeren Anbieter gehöre, nicht, dass sie die Günstigste sei.

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  • veröffentlicht am 26. Juli 2010

    LG Osnabrück, Urteil vom 02.06.2010, Az. 18 O 106/09
    §§ 3, 5 UWG

    Das LG Osnabrück hat entschieden, dass die Werbung einer Apotheke im Internet mit der Formulierung „Die wahrscheinlich günstigste Apotheke Deutschlands“ eine irreführende Alleinstellungsbehauptung ist. Allerdings wurden unstreitig auch die nicht der Preisbindung unterliegenden nichtverschreibungspflichtigen Medikamente und Präparate von anderen Versandapotheken zu niedrigeren Preisen als vom Beklagten angeboten. Das Gericht führte aus, dass bei verständiger Würdigung die Werbung des Beklagten die Alleinstellungsbehauptung enthalte, bei den von ihm vertriebenen Medikamenten jeweils den günstigsten Preis anzubieten. Die Einschränkung durch Verwendung des Wortes „wahrscheinlich“ enthalte keine Beschränkung dieser Aussage, da sie – entgegen der Behauptung des Beklagten – von dem durchschnittlichen Verbraucher nicht im mathmatischen Sinn einer über 50 % hinausgehenden Wahrscheinlichkeit verstanden wird, sondern als die Erklärung des Beklagten, dass er nach Ausschöpfung aller ihm zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten zu dem Ergebnis gelangt sei, durchgehend die günstigsten Preise anzubieten.

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