Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Berlin: Verfügungsantrag mehr als 2 Monate nach Einholung eines Gutachtens ist nicht dringlichveröffentlicht am 3. Dezember 2015
LG Berlin, Urteil vom 01.12.2015, Az. 16 S 431/15
§ 3 UWG, § 5 UWG, § 12 UWGDas LG Berlin hat entschieden, dass ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, der erst mehr als 2 Monate nach Einholung eines Gutachtens gestellt wird, nicht mehr eilbedürftig ist. Das Ergebnis des Gutachtens – ungeachtet der Anforderung weiterer Gutachten – sei ausreichend gewesen, um den Eilantrag zu stellen. Vorliegend ging es um die Energiekennzeichnung eines Staubsaugers mit „AAAA“, welche auf Grund eines höheren Energieverbrauchs bei vollem Beutel nicht gerechtfertigt sein solle. Die Pressemitteilung Nr. 56/2015 des LG Berlin finden Sie hier.
- KG Berlin: Bundesrepublik Deutschland hat kein Urheberrecht an internen Studien des Bundesinnenministeriums zur Europawahlveröffentlicht am 15. Mai 2014
KG Berlin, Beschluss vom 12.03.2014, Az. 24 W 21/14
§ 2 Abs. 1 Nr.1 und Abs. 2 UrhG, § 97 Abs. 1 UrhG, § 15 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 und 19a UrhGDas KG Berlin hat entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland an einer Stellungnahme des Innenministeriums zum Thema „Prozenthürde bei der Europawahl“ keine Urheberrechte geltend machen kann. Vorliegend handele es sich in weiten Teilen um Zitate eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts, denen ohnehin kein Urheberrechtsschutz zu Gute komme. Die weiter dargestellten Gedanken und Argumente seien als solche nicht urheberrechtsschutzfähig, und die Formulierung weise keine ausgeprägt individuellen Züge auf, so dass ein Urheberrechtschutz für das Dokument im Ganzen zu verneinen sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Zur Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten zur Feststellung der Mangelhaftigkeit einer Kaufsacheveröffentlicht am 7. Mai 2014
BGH, Urteil vom 30.04.2014, Az. VIII ZR 275/13
§ 439 Abs. 2 BGBDer BGH hat entschieden, dass außergerichtlich angefallene Privatgutachterkosten zur Aufklärung der Verantwortlichkeit für Mängel einer Kaufsache erstattungsfähig sind. Hierbei berief sich der BGH auf den Wortlaut des § 439 Abs. 2 BGB („Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.„). Zur Pressemitteilung Nr. 071/2014 vom 30.04.2014: (mehr …)
- OLG Celle: Kann eine umstrittene technische Wirkung nicht nachgewiesen werden, ist die Werbung ohne Hinweis auf bestehende Zweifel irreführendveröffentlicht am 21. März 2014
OLG Celle, Urteil vom 19.12.2013, Az. 13 U 119/13
§ 3 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG, § 8 Abs. 3 Nr 2 UWGDas OLG Celle hat entschieden, dass eine Werbung mit der technischen Wirkung eines Gerätes irreführend ist, wenn der Werbende sich auf eine fachlich umstrittene Behauptung stützt, ohne auf begründete Zweifel aufmerksam zu machen. Streitgegenständlich war eine Anlage zur Mauerentfeuchtung, die auf einer elektrophysikalischen Methode beruhen sollte. Im Streitfall sei der Werbende für das Zutreffen der Behauptung dann beweispflichtig. Vorliegend habe der Beweis der Wirksamkeit nicht erbracht werden können. Ebenso hat das OLG Frankfurt a.M. in einem ähnlichen Fall entschieden (hier). Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Nürnberg: „Grüner Tee Extrakt“ darf nicht mit Aussagen zum Wohlbefinden beworben werdenveröffentlicht am 15. Januar 2014
OLG Nürnberg, Urteil vom 26.11.2013, Az. 3 U 78/13
Art. 10 EGV 1924/2006; § 11 Abs. 1 LFGB, § 12 Abs. 1 Nr. 2 LFGB; § 4 Nr. 11 UWG, § 8 Abs. 1 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWGDas OLG Nürnberg hat entschieden, dass die Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel (hier: Grüner Tee Extrakt) irreführend ist, wenn wissenschaftliche Nachweise nicht erbracht sind. Das Vorbringen einer fachlich umstrittenen Meinung sei nicht ausreichend, weil der Werbende durch die Verwendung die Verantwortung für die Aussage übernehme. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Die Werbung mit einer nicht überprüfbaren Wirkung für ein technisches Gerät ist irreführendveröffentlicht am 20. November 2013
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 26.09.2013, Az. 6 U 195/10
§ 5 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Werbung mit einer bestimmten Wirkung für ein technisches Gerät irreführend ist, wenn diese Wirkung wissenschaftlich nicht erklärt und auch durch ein Sachverständigengutachten nicht überprüft werden kann. Vorliegend wurde ein Gerät zur Mauerentfeuchtung mit eben dieser Wirkung angepriesen. Die beschriebene Wirkweise sei jedoch physikalisch nicht nachvollziehbar und könne auch nicht unter nachvollziehbaren Rahmenbedingungen gutachterlich geprüft werden. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - BGH: Eine Urheberrechtsverletzung an einem Lichtbild kann auch die Wiederholungsgefahr für weitere Lichtbilder indizieren, sofern es sich um kerngleiche Verletzungen handeln würdeveröffentlicht am 14. November 2013
BGH, Urteil vom 20.06.2013, Az. I ZR 55/12
§ 72 Abs. 1 UrhG, § 97 Abs. 1 S. 1 UrhGDer BGH hat entschieden, dass die Veröffentlichung von Lichtbildern aus einem (Verkehrsunfall-)Gutachten in einer Restwertbörse im Internet ohne Einwilligung des Urhebers dessen Rechte verletzt. Der Unterlassungsanspruch des Urhebers beziehe sich dabei nicht nur auf die tatsächlich verwendeten Bilder, sondern auf alle Bilder, die in demselben Gutachten vorhanden seien. Für die ausreichende Bestimmtheit seines Unterlassungsantrags seien allerdings deutliche Abbildungen erforderlich. „Nebelhafte“ Kopien genügten den Anforderungen nicht. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Zwischen einer Versicherung und einem Sachverständigen besteht kein Wettbewerbsverhältnisveröffentlicht am 28. Mai 2013
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 11.12.2012, Az. 6 U 43/12
§ 824 BGB; § 2 Nr. 3 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass zwischen einer Versicherung und einem Sachverständigenbüro kein Wettbewerbsverhältnis besteht. Eine unzutreffende Behauptung der Versicherung (ein Sachverständiger vereinbare ein „Überprüfungsverbot“ seiner Gutachten) begründe daher keinen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch. Dies gelte auch, wenn die Versicherung eigene Hausgutachter beschäftige. Die Behauptung könne jedoch als kreditschädigende Äußerung unzulässig sein. Zum Volltext der Entscheidung:
- Nach Änderungen im Heilmittelwerbegesetz (HWG) darf für Arzneimittel und Medizinprodukte offensiver geworben werden / Werbung mit Ärzten in Berufskleidung ist nunmehr zulässig („Weißkittel-Werbung“)veröffentlicht am 14. März 2013
Im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom 29.10.2012 (hier) ist auch der für die Bewerbung von Arzneimittel- und Medizinprodukte wichtige § 11 HWG geändert worden. Durch ersatzlose Streichungen von § 11 Nr. 1 und Nr. 4 HWG ist es beispielsweise in der Öffentlichkeitswerbung nunmehr möglich außerhalb der Fachkreise für Arzneimittel, Verfahren, Behandlungen, Gegenstände oder andere Mittel mit Gutachten, Zeugnissen, wissenschaftlichen oder fachlichen Veröffentlichungen sowie mit Hinweisen darauf zu werben (früher: § 11 Nr. 1 HWG a.F.). Auch darf mit der bildlichen Darstellung von Personen in der Berufskleidung oder bei der Ausübung der Tätigkeit von Angehörigen der Heilberufe, des Heilgewerbes oder des Arzneimittelhandels geworben werden („Weißkittel-Werbung“, früher: § 11 Nr. 4 HWG a.F.).
- LG Berlin: Zum Urheberrechtsschutz von Bestandteilen eines Gutachtensveröffentlicht am 13. Februar 2013
LG Berlin, Urteil vom 03.07.2012, Az. 16 O 309/11
§ 97 UrhG, § 2 UrhG, § 72 UrhG, § 17 UrhGDas LG Berlin hat entschieden, dass ein Kfz-Schadensgutachten eines Sachverständigen unter bestimmten Umständen nicht dem Urheberrechtsschutz unterliegt. Dies sei jedenfalls dann der Fall, wenn das textliche Gutachten nicht die erforderliche Schöpfungshöhe aufweise, was zu verneinen sei, wenn die Struktur des Textes durch den Zweck vorgegeben sei, die vorgefundenen Schäden und die zu ihrer Beseitigung erforderlichen Maßnahmen zu beschreiben. Die Sprache des Gutachtens beschränke sich vorliegend auf die nüchterne Mitteilung von Fakten, die in üblichen Formulierungen dargebracht würden. Zum Volltext der Entscheidung: