Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Stuttgart: Das unangenehm riechende Sofa als Sachmangel / Mangelhaftigkeit durch gesundheitsgefährdende Substanzen in der Produktionveröffentlicht am 16. Januar 2015
LG Stuttgart, Urteil vom 15.12.2014, Az. 27 O 324/13
§ 323 BGB, § 346 Abs. 1 BGB, § 348 BGB, § 434 BGB, § 437 Nr. 2 BGBDas LG Stuttgart hat entschieden, dass ein Sofa, welches unter Verwendung gesundheitsgefährdender Substanzen (hier: Ameisensäure) hergestellt wird, die in ihrem Gehalt ein Mehrfaches über den normalerweise gemessenen Werten liegen und dementsprechend ausdünsten, mangelhaft ist. Dies gelte auch dann, so das Gericht, wenn es keine Grenzwerte für die Substanz in Lederprodukten gebe. Der beklagte Verkäufer konnte allerdings mit einem Anspruch auf Nutzungsersatz für einen Zeitraum von drei Jahren in Höhe von 1.600,00 EUR aufrechnen, da die Couch nach Auffassung der Kammer eine Nutzungsdauer von zehn Jahren habe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Kiel: Werbung mit „kostenloser Schadensfeststellung“ durch einen Kfz-Gutachter ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 27. Oktober 2011
LG Kiel, Urteil vom 13.05.2011, Az. 14 O 21/11
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 2 UWG
Das LG Kiel hat entschieden, dass die Werbung eines Kfz-Sachverständigen auf einer Webseite, dass nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall die kostenlose Beauftragung eines Gutachters mit der Feststellung des Schadens möglich sei, wettbewerbswidrig ist. Der Werbetext lautete: „Sie haben das Recht, nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall einen unabhängigen, von Ihnen ausgewählten Kfz-Gutachter mit der Feststellung des Schadens an Ihrem Fahrzeug kostenlos zu beauftragen“. Es liege eine Irreführung vor, da der Geschädigte die Gutachterkosten zunächst selbst verauslagen müsse und auch nicht immer ein Erstattungsanspruch gegeben sei. - Squeeze the last drop: Die doppelte Abmahnungveröffentlicht am 18. August 2009
Am Rande der Doping-Affäre um Claudia Pechstein (so es denn eine sein sollte) zündelt es gewaltig. Der Journalist Jens Weinreich, in der Vergangenheit bereits investigativ aufgefallen um Theo Zwanziger und den Deutschen Fußball Bund (DFB), nahm sich etwas eilig der Vergütung der für die Verteidigung von Frau Pechstein vorgestellten Gutachter an und bekam Post vom anderen Stern (JavaScript-Link: Weinreich). In der Online-Ausgabe der Zeitung „Frankfurter Rundschau” und im „Kölner Stadtanzeiger“ hatte er dem Vernehmen nach (JavaScript-Link: Niggemeier) zuvor noch verkündet: „Inhaltliche Schwer- und Reizpunkte setzten die beiden von der Verteidigung beauftragten und bezahlten Gutachter: Holger Kiesewetter aus Berlin und Rolf Kruse vom Referenz-Institut für Bio-Analytik in Bonn.“ (mehr …)