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Artikel-Schlagworte: „Gutschein“

LG Gießen: Straflose Einlösung eines versehentlich erhaltenen Online-Geschenkgutscheins?

Donnerstag, 6. Juni 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

LG Gießen, Beschluss vom 29.05.2013, Az. 7 Qs 88/13
§ 263a StGB

Das LG Gießen hat entschieden, dass die Einlösung eines Online-Gutscheins, der den Adressaten nur versehentlich erreicht hat, mit keinem Straftatbestand zu erfassen ist. Weder liege eine Variante des Betruges, eine Unterschlagung oder ein strafbarer Umgang mit Daten vor. Zum Volltext der Entscheidung:

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LG Hamburg: Weiterverkauf von Gutscheincodes im Internet ist zulässig

Freitag, 22. März 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Hamburg, Urteil vom 30.06.2011, Az. 327 O 837/10
§ 14 MarkenG

Das LG Hamburg hat entschieden, dass der Weiterverkauf von Gutscheincodes, die zuvor von einer Internetseite heruntergeladen wurden, zulässig ist. Dies sei auch der Fall, wenn der Gutscheinausgeber diese im Rahmen einer Werbeaktion (hier: für Erstellung von sog. Fotobüchern) auf seiner Internetseite frei ausgebe. Es liege, auch bei Verwendung des Markenzeichens des Gutscheinausgebers, keine Verletzung von Marken- oder Lauterkeitsrecht vor.

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LG Braunschweig: Zur Preisangabe und Befristung eines Gutscheins für ein “Paket” an Leistungen

Donnerstag, 10. Januar 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

LG Braunschweig, Urteil vom 08.11.2012, Az. 22 O 211/12
§ 3 UWG, § 5 UWG

Das LG Braunschweig hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale (hier) entschieden, dass die Gutscheinwerbung einer Fahrschule für ein so genanntes “Führerscheinpaket” wettbewerbswidrig ist, wenn lediglich ein Pauschalpreis angegeben wird, ohne die Einzelpreise für die darin enthaltenen Leistungen zu nennen. Es müsse für den Fahrschüler ohne weitere Rechenschritte erkennbar sein, was eine Ausbildungsstunde koste. Auch sei die angegebene Befristung des Gutscheins auf eine Gültigkeit von 24 Monaten unzulässig, weil dadurch die gesetzliche Verjährung verkürzt werden könne.

OLG Hamburg: Zum Verbot des Kaufpreis-Sponsorings bei dem Erwerb von preisgebundenen Büchern

Donnerstag, 8. November 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

OLG Hamburg, Urteil vom 24.10.2012, Az. 5 U 164/11
§ 9 BuchPrG

Das OLG Hamburg hat entschieden, dass ein Internet-Versandbuchhändler beim Verkauf von Büchern keine Zuzahlungen von Drittunternehmen anrechnen darf. Bei dem Versandbuchhändler konnte man Bücher kaufen, die zehn Prozent unterhalb des gebundenen Preises angeboten wurden, der Rest des Kaufpreises sollte von Sponsoren gestiftet werden. Der Senat sah in derartigen Rabatten gegenüber den Käufern unzulässige Vorteile im Preiskampf mit Konkurrenten. Urteile ähnlichen Inhalts zum Verbot von Gutschein- und Sponsoringmodellen im Buchhandel sollen nach Erklärung des Klägers die Entscheidungen OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 17.07.2012, Az. 11 U 20/12 und OLG Bamberg, Urteil vom 11.07.2012, Az. 3 U 62/12 sein. Vgl. auch die Entscheidung des LG Berlin (hier) und die weitere Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. (hier).

LG Berlin: Bei dem Verkauf von preisgebundenen Büchern dürfen keine Gutscheine zur Anrechnung gewährt werden

Donnerstag, 8. November 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

LG Berlin, Urteil vom 18.09.2012, Az. 102 O 36/12
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 3 BuchPrG, § 9 Abs. 1 BuchPrG

Das LG Berlin hat entschieden, dass beim Verkauf von preisgebundenen Büchern an Letztabnehmer kein Nachlass auf den Kaufpreis in der Gestalt gewährt werden darf, dass Gutscheine Dritter auf den Kaufpreis angerechnet werden. Die Beklagte hatte u.a. argumentiert, das Buchpreisbindungsgesetz gebe nicht vor, wie der Buchpreis zu zahlen sei, so dass auch eine Verbindung etwa von Barzahlung und Gutschein rechtskonform sei. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

OLG Frankfurt a.M.: Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente ist auch bei nur indirektem Produktbezug unzulässig

Mittwoch, 24. Oktober 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt, Urteil vom 06.09.2012, Az. 6 U 143/11
§ 7 HWG, § 10 HWG

Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Werbung für ein verschreibungspflichtiges Medikament (hier: Verhütungsmittel) auch dann unzulässig ist, wenn der Produktname in der Werbung nicht genannt wird. Vorliegend hatte die Beklagte, deren Tochtergesellschaft das Produkt “Pink Luna” vertreibt, eine Internetseite veröffentlicht, die unter dem Motto “Liebe ist pink” Informationen zur Empfängnisverhütung enthielt. Dort wurde eine Verlosung beworben, als deren Gewinn 10 € Musik - Download - Gutscheine ausgelobt wurden; auch wurde ein “Pink Pack” aus Schminktasche und anderen Utensilien angeboten. Nach Auffassung des Gerichts habe die Seite durch ihre Aufmachung unmissverständlich Bezüge zum Produkt “Pink Luna” hergestellt, was nach dem Heilmittelwerbegesetz unzulässig sei. Dessen Vorschriften sollen u.a. verhindern, dass Ärzte einer werbungsinduzierten Einflussnahme der Patienten ausgesetzt seien. Zum Volltext der Entscheidung:

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LG München I: Die Gültigkeit eines Gutscheins für ein Aufbauseminar zum Punkteabbau im Verkehrszentralregister darf nicht auf 12 Monate befristet werden

Freitag, 19. Oktober 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

LG München I, Beschluss vom 22.03.2012, Az. 33 O 27257/11
§ 4 Nr 11 UWG, § 5a Abs 2 UWG, § 5a Abs 3 Nr 1 UWG, § 307 BGB

Das LG MÜnchen I hat entschieden, dass ein Verbraucher unangemessen benachteiligt wird, wenn ein Seminaranbieter die Gültigkeit eines Gutscheins für ein Aufbauseminar zum Punkteabbau im Flensburger Verkehrszentralregister mit den Worten “12 Monate gültig” befristet, da diese Frist von der dreijährigen Regelverjährung der §§ 194 ff. BGB abweicht. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

OVG Rheinland-Pfalz: “Rezeptprämien” von Apotheken in Form eines Gutscheins sind unzulässig

Donnerstag, 18. Oktober 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.10.2012, Az. LBG-H A 10353/12
AMG

Das OVG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass die Gewährung von “Rezeptprämien” (für die Einlösung eines Rezepts bekommt der Kunde pro verschreibungspflichtigem Arzneimittel einen Einkaufsgutschein im Wert von 1 Euro geschenkt) durch Apotheken eine Berufspflichtverletzung darstellt. Zwar sei der Verstoß wettbewerbsrechtlich als geringfügig zu betrachten (s. Urteil des BGH, hier und des OLG Thüringen, hier), berufsrechtlich müsse jedoch der Schutz vor einem ruinösen Preiswettbewerb gewährleistet werden. Würden die Preisbindungsvorschriften in einer Vielzahl von Fällen nicht mehr eingehalten, könne dies nicht mehr gewährleistet werden, so dass sich zwar der Einzelfall als geringfügig darstelle, die Gesamtbetrachtung eine berufsgerichtliche Maßnahme jedoch rechtfertige.

OLG Frankfurt a.M.: Beim Ankauf gebrauchter Bücher dürfen keine für den Kauf neuer Bücher verwendbaren Gutscheine ausgegeben werden

Mittwoch, 17. Oktober 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 04.09.2012, Az. 11 U 25/12
§ 3 BuchPrG, § 5 BuchPrG, § 9 BuchPrG

Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz vorliegt, wenn beim Ankauf gebrauchter Bücher von dem ankaufenden Versandunternehmen sog. Bonus-Gutscheine ausgegeben werden, die der Kunde auch beim späteren Kauf eines neuen Buches preismindernd einsetzen kann. Dem in dem Bonus-Gutschein verkörperten Wert von 5,00 EUR stehe keine äquivalente Gegenleistung des Kunden gegenüber. Zum Volltext der Entscheidung:

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OVG Lüneburg: Für verschreibungspflichtige Medikamente ist ein Bonus von 1 Euro pro Medikament durch eine Versandapotheke nicht zulässig

Donnerstag, 27. September 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

OVG Lüneburg, Beschluss vom 31.08.2012, Az. 13 ME 142/12
§ 69 Abs. 1 S. 1 AMG 1976, § 78 AMG 1976; § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 HWG; § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

Das OVG Lüneburg hat entschieden, dass die Gewährung eines Rabatts von einem Euro für jedes bestellte verschreibungspflichtige Medikament durch eine Versandapotheke unzulässig ist. Eine von der der Apothekerkammer erlassene Untersagungsverfügung ist rechtmäßig. Es liege ein Verstoß gegen die Arzneimittelpreisbindung vor. Die Eingriffsschwelle sei überschritten, es könne nicht von einer geringwertigen Kleinigkeit ausgegangen werden. Angesichts von 500.000 Versandkunden sei eine Vielzahl konkurrierender Marktteilnehmer von diesem Angebot betroffen. Zum Volltext der Entscheidung:

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AG München: Der verlorene Gutschein - Kunde trägt Beweislast für Annahme eines Schenkungsangebots

Donnerstag, 27. September 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

AG München, Urteil vom 13.04.2012, Az. 155 C 16782/11
§ 516 BGB, §§ 147 ff BGB

Das AG München hat entschieden, dass aus einem in der Post verloren gegangenen (Reise-)Gutschein keine Rechte geltend gemacht werden können. Vorliegend hatte der Kunde eines Reiseunternehmens einen Gutschein für eine 8-tägige Reise einlösen wollen. Seine Antwortkarte sei jedoch nicht bei dem Unternehmen eingegangen. Die Forderung nach Schadensersatz für die entgangene Reise wurde vom Gericht jedoch abgelehnt. Der Kunde sei gehalten, den Zugang der Annahme des Schenkungsangebots des Reiseunternehmens (Antwortkarte) zu beweisen. Dies habe er vorliegend nicht gekonnt, so dass von einem Abschluss eines Schenkungsvertrags nicht auszugehen sei. Die Versendung auf dem Postweg sei keine Garantie für die Ankunft des versandten Schriftstücks. Eine angebliche telefonische Empfangsbestätigung durch eine Mitarbeiterin des Unternehmens erbrachte den erforderlichen Nachweis ebenfalls nicht, da ein solches Telefonat nicht dokumentiert worden sei und sich auch kein Mitarbeiter daran erinnern könne.

LG Köln: Reklamehafte Anpreisung von Zahnarzt-Leistungen auf einem Gutscheinportal ist unlauter

Freitag, 14. September 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Köln, Urteil vom 21.06.2012, Az. 31 O 767/11
§ 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

Das LG Köln hat entschieden, dass die Gewährung von sehr hohen Rabatten auf zahnärztliche Leistungen (hier: Bleaching) auf dem Gutscheinportal Groupon wettbewerbswidrig ist. Hierin liege ein Verstoß gegen die Berufsordnung, auch wenn es sich bei einem Bleaching um eine Behandlung handele, die nicht zwingend von einem Zahnarzt durchgeführt werden müsse. Der Beklagte werbe jedoch gerade in seiner Eigenschaft als Zahnarzt. Der Schutz des Berufsbildes des Zahnarztes, der durch die Berufsordnung gewährleistet werden solle, werde gefährdet, wenn ein Zahnarzt Angebote abgebe, die derart niedrig seien, dass von einem kostendeckenden und gründlichen Arbeiten nicht mehr ausgegangen werden könne. Dadurch werde seine Tätigkeit in unzulässiger Weise kommerzialisiert. Der Verbraucher werde durch die Laufzeitbegrenzung und den extrem niedrigen Preis dazu gedrängt, den Vertrag abzuschließen, ohne sich ausreichend Gedanken über seinen Bedarf an der Leistung zu machen. Zum Volltext der Entscheidung:

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OLG Frankfurt a.M.: Preisnachlass durch Gutscheinaktion ist für preisgebundene Bücher unzulässig - auch wenn der Händler den Nachlass von Dritten erstattet bekommt

Mittwoch, 8. August 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 17.07.2012, Az. 11 U 20/12
§ 3 BuchPrG, § 5 BuchPrG

Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Rabatt für preisgebundene Bücher in Form einer Gutscheinaktion, bei der der Kunde ab einem Kaufpreis von 20,00 EUR direkt einen Gutschein im Wert von 5,00 EUR einlösen kann, unzulässig ist. Es liege ein unzulässiger Preisnachlass gemäß §§ 3, 5 BuchPrG vor. Dies gelte auch dann, wenn die 5,00 EUR vom in der Anzeige angegebenen/beworbenen Zahlungssystem an den Buchhändler rückerstattet würden. Es sei dem Beklagten jedenfalls nicht gelungen, im Einzelnen darzulegen, dass die Zahlung der xxx AG allein auf den Buchpreis erfolgte, sondern sich nicht vielleicht vielmehr als Entgelt auf die gebotene Werbemöglichkeit darstellte. Zum Volltext der Entscheidung:

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LG Köln: Wenn der Groupon-Gutschein für die massiv preisreduzierte Zahnbehandlung wettbewerbswidrig ist

Mittwoch, 1. August 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Köln, Urteil vom 21.06.2012, Az. 31 O 25/12
§ 4 Nr. 11 UWG

Das LG Köln hat entschieden, dass ein Zahnarzt, der kosmetische Zahnbehandlungen anbietet und dabei im Rahmen eines Gutscheinverkaufs über Groupon u.a. erhebliche Rabatte gewährt, gegen die zahnärztliche Berufsordnung (hier: § 15 BO) und damit das Wettbewerbsrecht verstößt. Der Zahnarzt hatte eingewandt, dass er keine von der Berufsordnung erfassten Rabatte anbiete, weil Preise für die von ihm angebotenen Behandlungen gerade nicht in der GOZ festgelegt seien. Er biete die Leistungen, so die Kammer, in der Werbung selber aber für einen Preis von 149,00 EUR statt 530,00 EUR bzw. 19,00 EUR statt 99,00 EUR an, so dass nach seinen eigenen Angaben ein erhebliches Abweichen von seinem regulären Preis und damit ein Rabatt vorliege. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

OLG München: Gültigkeit von Gutscheinen darf nicht per AGB auf ein Jahr beschränkt werden

Dienstag, 24. Juli 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

OLG München, Urteil vom 14.04.2011, Az. 29 U 4761/10
§ 307 Abs. 1 S. 1 BGB

Das OLG München hat entschieden, dass die Gültigkeit eines im Internet erworbenen Gutscheins (hier: für Erlebnisgeschenke wie Fallschirmsprünge oder Segeltouren) nicht per Verkäufer-AGB auf die Dauer von einem Jahr beschränkt werden darf. Dadurch werde der Käufer unangemessen benachteiligt. Das Argument des Verkäufers, dass er anderenfalls für zu lange Zeit das Preisrisiko trage, da er Leistungen Dritter vermittle, wog beim Senat nicht so schwer wie die Tatsache, dass die Käufer durch die Regelung einen nicht verjährten Anspruch verlieren könnten, zumal keine Erstattungsregelung in den AGB existiere, so dass ein Käufer bei Verfall des Gutscheins letztendlich keine Gegenleistung erhalte. Das LG Berlin bewertete eine ähnliche Sachlage bezüglich Groupon-Gutscheinen allerdings anders.

LG Berlin: Groupon-Gutscheine dürfen per AGB zeitlich begrenzt werden

Dienstag, 5. Juni 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

LG Berlin, Urteil vom 25.10.2011, Az. 15 O 663/10
§§ 305 ff BGB

Das LG Berlin hat entschieden, dass auf dem Gutschein-Portal Groupon die zeitliche Befristung der dort angebotenen Gutscheine zulässig ist. Zwar sei dies in der Regel nicht der Fall, weil der Kunde einseitig benachteiligt werde. Vorliegend sei aber die Besonderheit gegeben, dass es sich um ein “Schnäppchenportal” mit zeitlich befristeten Sonderaktionen und Angeboten handele. Die Befristung sei daher angemessen und zulässig. Anders sah dies kürzlich das AG Köln (hier), welches eine einjährige Befristung eines Putzgutscheins als nicht ausreichend erachtete und die Geltendmachung von Ansprüchen auch nach Ablauf der Befristung als zulässig ansah.

Auf die Entscheidung hingewiesen hat RA Udo Vetter (hier).

LG Köln: Zur Irreführung bei Werbung mit Gutscheinen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Smartphones, wenn nicht auf die Pflichtbindung an einen Handy-Vertrag hingewiesen wird

Dienstag, 29. Mai 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Köln, Urteil vom 23.02.2012, Az. 81 O 119/11
§ 3 UWG, § 5a Abs. 1 UWG

Das LG Köln hat entschieden, dass ein Elektronikfachmarkt wettbewerbswidrig handelt, wenn er Kunden einerseits beim Kauf eines Smartphones einen Gutschein in Höhe von 150,00 EUR für den nächsten Einkauf verspricht und andererseits ein Handy ohne Vertrag anbietet, dann aber dem Kunden im Nachhinein erklärt, der Gutschein werde nur bei Abschluss eines Kartenvertrages gewährt. Der Fachmarkt hatte sich gegenüber der Wettbewerbszentrale auf den Standpunkt gestellt, auf Grund der grafischen Darstellung oberhalb des Kartenvertragsangebotes (hier) sei bereits hinreichend präzisiert, dass die Gutscheinkarte nur bei Abschluss eines Mobilfunkvertrages gewährt werde. Das in der Werbung zwischen der Grafik des Smartphones und der Grafik des Gutscheins dargestellte Pluszeichen stelle sowohl zum Gutschein eine Verbindung dar als auch zu dem weiter unten abgebildeten Mobilfunkvertragsangebot. Die Kölner Kammer sah dies anders.


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