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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 2. Dezember 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG München I, Urteil vom 20.11.2012, Az. 33 O 571/12
    § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 78 AMG; § 1 Abs. 1 AMPreisV, § 3 AMPreisV

    Das LG München hat entschieden, dass die Werbung einer Apotheke mit der Ausgabe eines Gutscheins im Wert von 10 Euro für den Fall, dass ein vom Kunden gewünschtes Medikament nicht vorhanden ist und dieser es später abholt (anstatt von einer Liefermöglichkeit Gebrauch zu machen), wettbewerbswidrig ist. Damit liege ein indirekter Verstoß gegen die arzneimittelrechtliche Preisbindung vor. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 6. November 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 08.05.2013, Az. I ZR 98/12
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 78 AMG; § 1 Abs. 1 und 4 AMPreisV, § 3 AMPreisV; § 7 Abs. 1 HWG

    Der BGH hat auch in dieser Entscheidung darauf hingewiesen, dass Werbegaben in Apotheken, die die Wertgrenze von einem Euro übersteigen, gegen die Arzneimittelpreisverordnung verstoßen und damit wettbewerbswidrig sind. Dies hatte der BGH mit Urteil vom gleichen Tage (hier) bereits in Bezug auf Rezeptprämien festgestellt. Vorliegend wurde festgestellt, dass die Gabe eines Gutscheins in Höhe von 1,50 EUR für jedes verschreibungspflichtige Medikament, welcher dann für nicht verschreibungspflichtige Produkte eingelöst werden könne, die Bagatellgrenze überschreite. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 4. November 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 08.05.2013, Az. I ZR 90/12
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 78 AMG; § 1 Abs. 1 und 4 AMPreisV, § 3 AMPreisV; § 7 Abs. 1 HWG

    Der BGH hat entschieden, dass Rezeptprämien in Apotheken, die den Wert von einem Euro pro verschreibungspflichtigem Arzneimittel nicht übersteigen, wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden sind. Diese Grenze gelte auch dann, wenn auf einem Rezept drei Medikamente verschrieben würden und die Prämie dann drei Euro betrage. Es sei für die Beurteilung der Prämienhöhe nicht auf das Rezept, sondern auf die Anzahl der Produkte abzustellen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 18. Juli 2013

    OLG Hamburg, Urteil vom 27.06.2013, Az. 3 U 26/12
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 7 Abs. 1 Nr. 2 HWG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass eine Werbung für Blutzuckermessgeräte wettbewerbswidrig ist, wenn Patienten für das Ausfüllen einer Gutscheinkarte oder für eine Internet-Registrierung die Übersendung eines Blutzuckermessgeräts und eines Ernährungsratgebers im Nennwert von 100,00 EUR versprochen wird. Hierbei handele es sich nicht mehr um einen gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 HWG zulässigen Geld- oder Naturalrabatt. Zum Volltext der Entscheidung (hier).

  • veröffentlicht am 12. Juli 2013

    OLG Brandenburg, Urteil vom 11.06.2013, Az. 6 U 98/12
    § 19 FahrlehrerG, § 307 BGB

    Das OLG Brandenburg hat entschieden, dass der über eine Gutschein-Plattform käuflich angebotene Gutschein eines Fahrschulunternehmers, mit dem der Fahrschüler zwei Fahrstunden zum stark ermäßigten Preis von 9,00 EUR erhalten konnte, auf ein Jahr Gültigkeitsdauer befristet werden durfte. Mit dem Gutschein sei ein Preisnachlass von 80 % verbunden, so dass der Fahrschulunternehmer ein berechtigtes Interesse habe, solche besonders vergünstigten Angebote zeitnah abzuarbeiten. Der Senat vertrat die Auffassung, dass sich der Gutscheinkäufer vor Erwerb des Gutscheins für eine Ausbildung in dieser Fahrschule entschieden habe und vom Plattformbetreiber bei Nichteinlösung des Gutscheins durch die Fahrschule den Gutscheinbetrag zurück erhalte. Vor diesem Hintergrund könne nicht von der Verletzung des „Äquivalenzprinzips“ ausgegangen werden. Vgl. auch LG Berlin (hier). Das OLG München (hier) und das LG Braunschweig (hier) werten die Verkürzung dagegen als unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers.

  • veröffentlicht am 6. Juni 2013

    LG Gießen, Beschluss vom 29.05.2013, Az. 7 Qs 88/13
    § 263a StGB

    Das LG Gießen hat entschieden, dass die Einlösung eines Online-Gutscheins, der den Adressaten nur versehentlich erreicht hat, mit keinem Straftatbestand zu erfassen ist. Weder liege eine Variante des Betruges, eine Unterschlagung oder ein strafbarer Umgang mit Daten vor. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 22. März 2013

    LG Hamburg, Urteil vom 30.06.2011, Az. 327 O 837/10
    § 14 MarkenG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass der Weiterverkauf von Gutscheincodes, die zuvor von einer Internetseite heruntergeladen wurden, zulässig ist. Dies sei auch der Fall, wenn der Gutscheinausgeber diese im Rahmen einer Werbeaktion (hier: für Erstellung von sog. Fotobüchern) auf seiner Internetseite frei ausgebe. Es liege, auch bei Verwendung des Markenzeichens des Gutscheinausgebers, keine Verletzung von Marken- oder Lauterkeitsrecht vor. Auf das Urteil hingewiesen hat res-media (hier).

  • veröffentlicht am 10. Januar 2013

    LG Braunschweig, Urteil vom 08.11.2012, Az. 22 O 211/12
    § 3 UWG, § 5 UWG

    Das LG Braunschweig hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale (hier) entschieden, dass die Gutscheinwerbung einer Fahrschule für ein so genanntes „Führerscheinpaket“ wettbewerbswidrig ist, wenn lediglich ein Pauschalpreis angegeben wird, ohne die Einzelpreise für die darin enthaltenen Leistungen zu nennen. Es müsse für den Fahrschüler ohne weitere Rechenschritte erkennbar sein, was eine Ausbildungsstunde koste. Auch sei die angegebene Befristung des Gutscheins auf eine Gültigkeit von 24 Monaten unzulässig, weil dadurch die gesetzliche Verjährung verkürzt werden könne.

  • veröffentlicht am 8. November 2012

    OLG Hamburg, Urteil vom 24.10.2012, Az. 5 U 164/11
    § 9 BuchPrG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass ein Internet-Versandbuchhändler beim Verkauf von Büchern keine Zuzahlungen von Drittunternehmen anrechnen darf. Bei dem Versandbuchhändler konnte man Bücher kaufen, die zehn Prozent unterhalb des gebundenen Preises angeboten wurden, der Rest des Kaufpreises sollte von Sponsoren gestiftet werden. Der Senat sah in derartigen Rabatten gegenüber den Käufern unzulässige Vorteile im Preiskampf mit Konkurrenten. Urteile ähnlichen Inhalts zum Verbot von Gutschein- und Sponsoringmodellen im Buchhandel sollen nach Erklärung des Klägers die Entscheidungen OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 17.07.2012, Az. 11 U 20/12 und OLG Bamberg, Urteil vom 11.07.2012, Az. 3 U 62/12 sein. Vgl. auch die Entscheidung des LG Berlin (hier) und die weitere Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. (hier).

  • veröffentlicht am 8. November 2012

    LG Berlin, Urteil vom 18.09.2012, Az. 102 O 36/12
    § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 3 BuchPrG, § 9 Abs. 1 BuchPrG

    Das LG Berlin hat entschieden, dass beim Verkauf von preisgebundenen Büchern an Letztabnehmer kein Nachlass auf den Kaufpreis in der Gestalt gewährt werden darf, dass Gutscheine Dritter auf den Kaufpreis angerechnet werden. Die Beklagte hatte u.a. argumentiert, das Buchpreisbindungsgesetz gebe nicht vor, wie der Buchpreis zu zahlen sei, so dass auch eine Verbindung etwa von Barzahlung und Gutschein rechtskonform sei. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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