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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 24. Februar 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 30.01.2014, Az. I ZR 107/10
    § 52 Abs. 2 MarkenG, § 4 Nr. 10 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass bei einem Markenrechtsstreit eine nach Beginn des Gerichtsverfahrens eingetretene Veränderung der Schutzrechtslage auch noch in der Revisionsinstanz rückwirkend zu beachten ist. Die Veränderung der Schutzrechtslage ergebe sich im Streitfall, so der Senat, aus der zwischenzeitlichen Löschung der Klagemarken aufgrund der rechtskräftigen Verurteilung der Klägerin wegen bösgläubigen Erwerbs und Einsatzes der Marken. Die von der Klägerin gestellten Anträge auf Unterlassung, Auskunft, Feststellung der Schadensersatzpflicht und Erstattung von Abmahnkosten seien damit als bereits zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbegründet anzusehen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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