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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 5. September 2011

    OLG Celle, Urteil vom 27.01.2010, Az. 9 U 38/09
    §§ 626 Abs. 2 BGB; 95a Abs. 3 UrhG

    Das OLG Celle hat entschieden, dass ein Geschäftsführer, der aus dem Internet eine „Hacksoftware“, nämlich eine Software, die die einfache Aufschlüsselung unterschiedlicher Passwörter, das Knacken verschlüsselter Passwörter sowie weitere verdeckte Maßnahmen ermögliche, herunterlade, fristlos entlassen werden darf. Der Kläger als früherer Geschäftsführer habe die Software nicht nur heruntergeladen, sondern auch installiert, und zwar offensichtlich, um Daten der Muttergesellschaft auszuspionieren. Dass eine tatsächliche Nutzung nach Angabe des Klägers nicht stattgefunden habe, sei unerheblich. Die Software falle in Deutschland unter § 202c StGB. Das Herunterladen sei bereits gemäß § 95a Abs. 3 UrhG rechtswidrig gewesen und habe die Beklagte der Gefahr eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ausgesetzt.

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  • veröffentlicht am 11. März 2011

    Das Amtsgericht Duisburg hat in einer Pressemitteilung vom 10.03.2011 mitgeteilt, dass die Staatsanwaltschaft Duisburg gegen zwei junge Männer aus Duisburg und Wesel Anklage beim Amtsgericht Duisburg – Jugendschöffengericht – erhoben hat. Zitat: „Den beiden jetzt 18 und 23 Jahre alten Angeschuldigten werden insgesamt 130 Verstöße gegen das Urheberrechtsgesetz sowie 98 Fälle des Ausspähens von Daten zur Last gelegt. Sie sollen sich im Zeitraum 2009 bis 2010 unter Nutzung von Schadsoftware (Trojanern) unbefugt Zugang zu fremden Computern bzw. E-Mail- und Datenaccounts im Umfeld der Musikindustrie verschafft und Musikdateien, insbesondere unveröffentlichte Songs bekannter Interpreten, ausgespäht und unveröffentlichte Lieder zum Verkauf bzw. zum Download angeboten haben. Zum Kauf angeboten wurden u.a. Songs von Künstlern wie Lady Gaga, Mariah Carey, Leona Lewis und Kesha. Die Staatsanwaltschaft geht von nachgewiesenen Veräußerungserlösen von mehr als 15.000 EUR aus. (mehr …)

  • veröffentlicht am 28. Februar 2011

    Nicht nur Nintendo (hier, hier und hier), sondern auch Sony erhebt nicht unerhebliche Einwände gegen die Aushebelung von Schutzmechanismen ihrer Spielekonsolen (hier: Playstation 3). Nachdem diverse Hacker berichtet hatten, wie der Schutzmechanismus der Playstation 3 umgangen werden könne, setzte der Krieg der Welten ein, allerdings nicht nur in den USA (Sony Computer Entertainment LLC vs. Hotz et al / No. 11-CV-00167-SI, 2011 WL 347137 (N.D. Cal., S.F. Div. January 27, 2011)), sondern, wie Golem berichtete, zuletzt auch in Deutschland, über das schon Heine dachte „Denk ich an Deutschland in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht“. Die Firma Sony Computer Entertainment Europe Ltd. soll dem Vernehmen nach eine deutsche Rechtsanwaltskanzlei beauftragt haben, gegen „Graf Chokolo“ (sic!) vorzugehen (LG Hamburg, Beschluss, Az. 310 O 24/11, Streitwert: 1.000.000,00 EUR). Im Internet kursiert ein Schreiben vorgenannter Kanzlei, dessen Echtheit allerdings noch nicht bestätigt werden konnte. Verlinkende Websites wurden zur Entfernung der Links aufgefordert. Der selbsternannte Graf soll im Übrigen Besuch von der örtlichen Polizei erhalten haben, welche sich einmal in seinen privaten Räumlichkeiten umsah und bei der Gelegenheit brauchbares Computer-Equipment konfiszierte. Beachtung sollte diese Entwicklung auch bei Nutzern finden: Wird nämlich vom japanischen Unterhaltungsriesen erkannt, dass ein Nutzer im Communitynetzwerk gehackte Original- oder unlizensierte Fremd-Software einsetzt, wird seit kurzem dessen Zugang zur Community gesperrt. Was wir davon halten? Die Frage ist doch eher, was der Eigner der Playstation 3 davon halten sollte. Die Finger? Lediglich berichtende Foren sollten sich eine demnächst im Volltext erscheinende Entscheidung des BGH zu Gemüte führen, welche das sog. Link-Verbot gegen den Heise-Verlag aufhob.

  • veröffentlicht am 3. April 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtDass die Auswahl eines geheimen Kennwortes sorgfältig geschehen sollte, ist allgemein bekannt. Heise online weist nun darauf hin, dass es nicht ausreichend ist, Worte zu vermeiden, die im Duden oder Lexika auftauchen, sondern es zudem erforderlich ist, auch auf umgangssprachliche Ausdrücke, Verballhornungen, Namen von Firmen und Produkten u.ä. zu verzichten (JavaSkript-Link: heise online). Abseits vom klassischen Lexikon finden sich solche Begriffe zunehmend in Online-Enzyklopädien wie z.B. Wikipedia. Wortlisten aus solchen Enzyklopädien wiederum stellen für Passwort-Knacker eine große Hilfe dar. Wir können uns daher dem Tipp vom Heise-Verlag nur anschließen und raten allen Usern, keine Passwörter zu benutzen, die Worte der natürlichen Sprache enthalten, sondern stattdessen auf Kombinationen aus Buchstaben, Zahlen und Sonderzeichen gleichermaßen in Groß- und Kleinschreibung zurück zu greifen und diese regelmäßig zu ändern. Die Speicherung solcher Passwörter soll dem Vernehmen nach kein Alzheimer Syndrom auslösen.

  • veröffentlicht am 25. Februar 2009

    Frank Weyermann (onlinemarktplatz.de)Onlinemarktplatz.de berichtet darüber, dass eBay vor hat, ihren Nutzern im Laufe des Jahres eine Reihe neuer Features zum Schutz vor Malware und Hackern zu bieten. Beispielsweise stehe mit „eBay Garage“ ein Online-Malwarescanner kurz vor dem Start, der helfen solle, gegen die zunehmenden Aktivitäten von Cyberkriminellen vorzugehen, berichtet die britische IT-Plattform Silicon. Auch eine Technologie zum Schutz vor gefälschten Webseiten, die Nutzerdaten stehlen, solle im Laufe des Jahres starten. Der Vorstoß von eBay sei begrüßt worden, da eBay in punkto Phishing die meistangegriffene Webseite der Welt sei (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: onlinemarktplatz.de).

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