IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 24. August 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Hamburg, Urteil vom 21.03.2012, Az. 608 KLs 8/11
    § 263 Abs. 3 S.2 StGB, § 263 Abs. 5 StGB, § 263 Abs. 1 StGB, § 263 Abs. 3 S.,1 StGB
    § 106 Abs. 1 UrhG, § 108a Abs. 1 UrhG, § 143 Abs. 2 MarkenG, § 143 Abs. 1 Nr. 1 MarkenG, § 143 Abs. 1 Nr. 5 MarkenG

    Das LG Hamburg hat mit diesem Urteil die Betreiber einer Abo-Falle und deren Rechtsanwalt zu Haft- und Geldstrafen verurteilt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. März 2012

    Wie heise online berichtet, wurden vor dem Landgericht Hamburg die Betreiber von so genannten Abo-Fallen im Internet zu Haft- und Geldstrafen verurteilt. Der Hauptangeklagte erhielt eine Gefängnisstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten. Durch den Trick, vermeintlich kostenlose Downloads durch versteckte Kostenhinweise in 12-24monatige Abonnements umzuwandeln, konnten die Angeklagten ca. 5 Mio. Euro ergattern. Dies sei nach Auffassung des Landgerichts gewerbsmäßiger Betrug (s. auch OLG Frankfurt a.M., hier), auch wenn die Richterin den unachtsamen Nutzern eine gewisse Mitschuld zusprach. Der Hauptangeklagte selbst hatte in einem Internet-Chat sein Konzept schonungsloser ausgedrückt, indem er verdeutlichte, dass sie das vereinnahmte Geld den „Dummen und Angstzahlern“ aus der Tasche ziehen würden.

  • veröffentlicht am 3. Dezember 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Leipzig, 02.12.2011, Az. unbekannt
    § 106 UrhG, § 108a Abs. 1 UrhG

    Das AG Leipzig hat einen Webdesigner, der am illegalen Filmportal kino.to mitgearbeitet hat, wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung in mehr als 1,1 Mio. Fällen zu 2 1/2 Jahren Haft verurteilt. Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass der 33-jährige der illegalen  gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke schuldig war. Der 33-Jährige hatte ein Geständnis abgelegt. Näheres hier.

  • veröffentlicht am 16. April 2009

    Laut einer Pressemitteilung von Microsoft hat das AG Nürnberg zwei Softwarehändler aus Nürnberg und München wegen gewerbsmäßiger Kennzeichenverletzung in Tateinheit mit gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung zu Haftstrafen von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung sowie zur Zahlung einer Geldstrafe von je 3.000,00 EUR verurteilt. Der Nürnberg Händler hatte in Russland über 8.500 gefälschte CD-ROMs mit dem Betriebssystem „Microsoft Windows XP Professional“ sowie die dazugehörigen Handbücher pressen lassen und an seinen Münchner Kollegen verkauft. Letzterer versah die Fälschungen mit gebrauchten Microsoft Echtheitszertifikaten und bot sie am Markt zum Fünffachen des Einkaufspreises an. Die Produkte wurden mehrfach weiterverkauft, bis ein Händler die Fälschungen als solche erkannte. Der Münchner Händler war wegen dieser Verkäufe vom LG München I (Az.: 21 O 11265/07) zur Zahlung von über 750.000,00 Euro Schadenersatz verurteilt worden. Auch der Nürnberger Händler hat Schadenersatzzahlungen im sechsstelligen Bereich zu leisten. Weitere Verurteilungen anderer Beteiligter würden, so Microsoft, erwartet. Microsoft wies darauf hin, dass nicht nur das Unternehmen zivilrechtlich haftbar sei, sondern auch der jeweilige Geschäftsführer persönlich (LG Düsseldorf Az. 12 O 15/05, OLG Karlsruhe, Az. 6 U 180/06, OLG Düsseldorf, Az. I-20 U 164/06) (JavaScript-Link: Microsoft).

  • veröffentlicht am 9. Februar 2009

    Das KG Berlin hat am 02.02.2009 die Revision des Rechtsanwalts Günter Freiherr von Gravenreuth zurückgewiesen, berichtet die taz. Von Gravenreuth, der in der Vergangenheit insbesondere wegen zahlreicher Abmahnungen in der Internetgemeinde einen unrühmlichen Namen erworben hatte, war wegen versuchten Betrugs zu 14 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Das LG Berlin hatte die Strafe damit gerechtfertigt, dass dem Angeklagten nicht mit hinreichender Sicherheit eine positive Legal- und Sozialprognose gestellt werden könne. (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: taz1). Das Kammergericht bestätigte die Entscheidung des LG Berlin nicht nur, sondern entschied, dass der Anwalt sogar wegen vollendeten Betrugs schuldig sei. Dem Rechtsanwalt dürfte eine Haftstrafe nunmehr nicht mehr erspart bleiben. (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: taz2).

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