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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 26. Januar 2016

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.11.2015, Az. I-20 U 26/15
    § 14 MarkenG

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass der Geschäftsführer eines Unternehmens nicht automatisch persönlich für Markenverletzungen haftet, die durch das Unternehmen begangen wurden. Dafür müssten seitens des Abmahnenden Voraussetzungen für eine persönliche Haftung dargelegt werden. Es genüge nicht, dass der Geschäftsführer von dem Vertrieb eines markenverletzenden Produkts Kenntnis gehabt und diesen nicht unterbunden habe. Nach der Rechtsprechung des BGH müsse der Geschäftsführer darüber hinaus kausal zur Rechtsverletzung beitragen und dabei zumutbare Verhaltenspflichten verletzen (hier). Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 5. Januar 2016

    BGH, Urteil vom 18.06.2015, Az. I ZR 74/14
    § 8 Abs. 1 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass ein Unternehmer, der auf den nicht deutlich erkennbar rechtsverletzenden Inhalt einer fremden Internetseite verlinkt, erst dann grundsätzlich für die verlinkten Inhalte haftet, wenn er von der Rechtswidrigkeit der Inhalte selbst oder durch Dritte Kenntnis erhalten hat, sofern er sich den Inhalt zuvor nicht zu eigen gemacht hat. Dies ist nicht der Fall, wenn allgemein auf eine Website verwiesen wird und der Nutzer sich qua eigener Entscheidung zu den betreffenden rechtswidrigen Inhalten „durchklicken“ muss. Wird der Unternehmer auf die Rechtsverletzung auf der verlinkten Internetseite hingewiesen, hat er dies zu prüfen, ohne dass es darauf ankommt, ob es sich dort um eine klare Rechtsverletzung handelt. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 4. Januar 2016

    OLG Köln, Urteil vom 19.06.2015, Az. 6 U 183/14
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 2 PAngV, Art. 3 Abs. 1 und 4 EU-RL 98/6/EG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass die Amazon EU S.a.r.l. auch selbst und direkt wettbewerbsrechtlich für Verstöße gegen gesetzliche Informationspflichten (z.B. fehlende Grundpreisangaben) auf ihrer Plattform www.amazon.de auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann. Amazon hatte sich damit verteidigt, dass es auf Grund seiner Größe unmöglich sei, jeder Informationspflicht nachzukommen; die fehlende Textilkennzeichnung und Grundpreisauszeichnung seien Einzelfälle aus technischem Versehen („Ausreißer“). Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 21. Dezember 2015

    OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 16.09.2015, Az. 16 W 47/15
    § 823 BGB, § 1004 BGB; § 10 TMG

    Das OLG Frankfurt hat die Entscheidung des Landgerichts (hier) bestätigt, dass ein Domainregistrar bezüglich der Haftung für Beiträge auf einer Webseite nicht mit einem Host-Provider gleichzusetzen ist. Der Registrar sei eher mit einem Zugangsprovider (Access-Provider) vergleichbar als mit dem Host-Provider. Um den Registrar im Wege der Störerhaftung in Anspruch zu nehmen, müsse er die Möglichkeit haben, den Zugang zu rechtsverletzenden Inhalten durch zumutbare Maßnahmen zu unterbinden. Unzumutbar seien z.B. Sperrmaßnahmen, durch welche in erheblichem Umfang auch der Zugang zu anderen legitimen Inhalten behindert werde. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 15. Dezember 2015

    LG Baden-Baden, Urteil vom 17.11.2015, Az. 3 O 116/15 – nicht rechtskräftig
    § 651 a BGB, § 651 k BGB

    Das LG Baden-Baden hat entschieden, dass ein schlichter Reisevermittler als Veranstalter einer Reise in Anspruch genommen werden kann, wenn er seine Vermittlertätigkeit nicht deutlich herausstellt. (mehr …)

  • veröffentlicht am 2. Dezember 2015

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.09.2015, Az. I-2 U 3/15
     § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 7 S. 1 ElektroG

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Händler, der z.B. Kopfhörer vertreibt, nicht für eine fehlende herstellerseitige Kennzeichnung nach dem ElektroG einstehen muss. Eine Haftung des Händlers lasse sich für Kennzeichnungspflichten nicht aus dem ElektroG ableiten – im Gegensatz zu einer fehlenden Registrierung. Daher liege kein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß durch den Vertrieb nicht gekennzeichneter Kopfhörer vor. Teilweise anders sah dies noch das OLG Köln. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 1. Dezember 2015

    OLG Celle, Beschluss vom 09.11.2015, Az. 13 U 95/15
    § 839 BGB; Art. 34 GG; § 97 Abs. 2 UrhG

    Das OLG Celle hat entschieden, dass für die urheberrechtswidrige Verwendung von Bildern auf einer offiziellen Schul-Webseite durch einen Lehrer Schadensersatzansprüche an das den Lehrer beschäftigende Bundesland gestellt werden können. Der Lehrer handele in Ausübung eines öffentlichen Amtes, so dass die Anstellungskörperschaft passivlegitimiert sei. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 24. November 2015

    LG Köln, Urteil vom 13.05.2015, Az. 28 O 11/15
    § 1004 BGB, § 823 BGB

    Das LG Köln hat entschieden, dass der Registrar einer Domain ebenso wie ein Host-Provider für auf der Domain veröffentlichte rechtsverletzende Beiträge als Störer haftet. Somit habe der Registrar nach Kenntniserlangung einer möglichen Verletzung diese zu prüfen und ggf. zu löschen. Das LG Frankfurt a.M. hat demgegenüber eine Haftung des bloßen Registrars verneint (hier) und war der Auffassung, dass eine Gleichsetzung mit einem Host-Provider gerade nicht angezeigt sei. Zum Volltext der Entscheidung des LG Köln hier.

  • veröffentlicht am 12. Oktober 2015

    AG Düsseldorf, Urteil vom 29.07.2015, Az. 10 C 20/15
    § 97 Abs. 2 S.1 UrhG, § 97 a Abs. 1 UrhG

    Das AG Düsseldorf hat entschieden, dass es zur Erschütterung der Tätervermutung hinsichtlich des Anschlussinhabers in einem Filesharing-Prozess nicht genügt, wenn dieser vorträgt, welche Personen im Verletzungszeitraum ebenfalls Zugang zum Internetanschluss hatten. Er hätte das konkrete Nutzungsverhalten der weiteren Personen am Verletzungstag darlegen müssen sowie die Nutzungsgewohnheiten der einzelnen Nutzer bzw. deren Musikgeschmack, da hier ein Musikalbum streitgegenständlich war. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 9. Oktober 2015

    LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 05.08.2015, Az. 2-03 O 306/15
    § 10 TMG; § 1004 BGB

    Das LG Frankfurt hat entschieden, dass ein Domainregistrar bezüglich der Haftung für Beiträge auf einer Webseite nicht mit einem Host Provider gleichzusetzen ist. Die Rolle des Registrars einer Domain und des Host Providers für die unter eine Domain erreichbaren Daten fielen häufig auseinander, und vorliegend sei nicht glaubhaft gemacht worden, dass der Registrar gleichzeitig als Host Provider fungiere. Somit könnten gegen ihn keine Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden. Auch bestünden keine Prüfpflichten des Registrars. Die Rechtsprechung für Host Provider sei nicht entsprechend anzuwenden. Zum Volltext der Entscheidung hier.

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