Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Düsseldorf: Händler haftet grundsätzlich nicht bei Vertrieb von Ware, die fremde Patentrechte versteckt verletztveröffentlicht am 25. November 2014
OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.02.2006, Az. I-2 U 32/04
§ 9 PatG, § 10 PatG, § 276 Abs. 1 BGB, § 831 Abs. 1 S. 1 BGBDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Händler nicht auf Schadensersatz haftet, wenn er Ware verkauft, die (ohne dass dies erkennbar wäre) unter Verletzung von Patentrechten hergestellt worden ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Arnsberg: Händler bei Amazon haften nicht für die Weiterempfehlungs-Funktion von Amazon / Abmahnung wegen Störerhaftungveröffentlicht am 13. November 2014
LG Arnsberg, Urteil vom 30.10.2014, Az. I-8 O 121/14 – nicht rechtskräftig
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWGDas LG Arnsberg hat entschieden, dass ein Onlinehändler, der über Amazon-Marketplace Produkte anbietet und verkauft, nicht als „Störer“ für Rechtsverletzungen haftet, die auf Vorgaben des Plattformbetreibers Amazon zurückzuführen sind (hier: Weiterempfehlungsfunktion). Der Verfügungskläger hielt es für wettbewerbswidrig, dass der abgemahnte Verkäufer über die Verkaufsplattform www.amazon.de Sonnenschirme und das entsprechende Zubehör in verschiedenen Variationen an Verbraucher verkaufte und dabei eine von Amazon vorgehaltene Weiterempfehlungsfunktion nutzte. Das Landgericht verneinte eine Störerhaftung des Verkäufers, da keinerlei Anhaltspunkte dafür vorgelegen hätten, dass der Verkäufer gehandelt habe, um den Amazon-Betreiber in seinem rechtswidrigem Handeln zu unterstützen. Hinweis: Das OLG Köln (hier) ist der Rechtsansicht, dass sich der Verkäufer jegliches Verhalten von Amazon zuzurechnen habe, und, um dieser Wirkung zu entgehen, auf Amazon dann eben keinen Handeln mehr betreiben solle. Da Amazon im Gegensatz zu eBay aus unserer Sicht eher träge in der Anpassung der Plattform an geltendes Recht ist, sind wir gespannt, wie das angerufene OLG Hamm urteilt, da im Falle der Stattgabe des Verfügungsantrags eine Abmahnwelle zu erwarten ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- KG Berlin: Hosting-Provider macht sich für unerkannte, strafbare Inhalte seiner Kunden auf seinen Servern nicht selbst strafbar / § 10 TMGveröffentlicht am 12. November 2014
KG Berlin, Beschluss vom 25.08.2014, Az. 4 Ws 71/14 – 141 AR 363/14
§ 10 S. 1 Nr. 1 TMG, § 27 StGB, § 130 StGBDas KG Berlin hat entschieden, dass ein Hosting-Provider, der keine positive Kenntnis von Straftaten seiner Kunden auf den von ihm zur Verfügung gestellten Servern hat, nicht der Beihilfe zu einer Straftat belangt werden kann. Vielmehr profitiert der Provider auch im Strafrecht von der Privilegierung des § 10 S. 1 Nr. 1 TMG. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Köln: Wer bei Amazon Ware verkauft, haftet auch für solche Wettbewerbsverstöße, die der Amazon-Betreiber begründet hatveröffentlicht am 11. November 2014
OLG Köln, (Hinweis-) Beschluss vom 23.09.2014, Az. 6 U 115/14
§ 3 Abs. 1 Nr. 1 TDG, § 3 UWG, § 5 UWG, § 8 UWG, § 8 Abs. 4 UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass ein Amazon-Händler auch für solche Wettbewerbsverstöße haftet, die er selbst nicht begründet hat, die vielmehr vom Plattform-Betreiber verschuldet wurden. Die Argumentation der Antragsgegnerin, sie sei als Dienstanbieterin gemäß § 2 Abs. 1 TMG für die unstreitig von Amazon eingestellte wettbewerbswidrige unverbindliche Preisempfehlung und damit für einen fremden Inhalt nach Maßgabe der §§ 8 ff TMG nicht verantwortlich, überzeugte den Senat nicht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Zur Haftung des Gesellschafters einer GbR bei einem Wettbewerbsverstoßveröffentlicht am 20. Oktober 2014
OLG Frankfurt a.M., Teilurteil vom 11.09.2014, Az. 6 U 107/13
§ 9 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass der Gesellschafter einer GbR bei Wettbewerbsverstößen persönlich auf Auskunft und Schadensersatz haftet, auch wenn er selbst weder als Täter noch als Teilnehmer an dem Verstoß beteiligt war. Letzteres könne ihn nur von einem Unterlassungsanspruch freistellen. Bei gesetzlichen Verbindlichkeiten müsse hingegen – nicht anders als bei vertraglichen Verbindlichkeiten – das Privatvermögen der Gesellschafter als Haftungsmasse zur Verfügung stehen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Hamburg: Sharehoster haftet auch, wenn Hinweis auf Urheberrechtsverletzung per E-Mail zugegangen, aber noch nicht zur Kenntnis gelangt istveröffentlicht am 15. Oktober 2014
LG Hamburg, Urteil vom 02.10.2014, Az. 310 O 464/13
§ 130 BGB, § 10 TMG, § 97 Abs. 1 S. 1 UrhGDas LG Hamburg hat entschieden, dass der Betreiber eines Sharehosting-Dienstes auch dann haftet, wenn ihm eine E-Mail, in welcher ein Hinweis auf eine oder mehrere Urheberrechtsverletzungen enthalten ist, zugegangen ist, der Sharehoster aber – aus welchen Gründen auch immer – diese noch nicht zur Kenntnis genommen hat. Zitat: „Der Ansicht der Antragsgegnerin, es komme darauf an, wann der Betreiber der Filehosting-Plattform positive Kenntnis von dem Hinweis auf Rechtsverletzungen erlangt habe, ist auch aus praktischen Erwägungen heraus nicht zu folgen, denn danach könnte der Betreiber eines Filehosting-Dienstes ihm obliegende Handlungspflichten einfach vermeiden, indem er die Hinweisschreiben (bzw. E-Mails) der Rechteinhaber schlicht nicht zur Kenntnis nimmt. Vielmehr ist Kenntnis im Sinne des § 10 TMG in Fällen wie dem vorliegenden dahin auszulegen, dass die Kenntnis gegeben ist, wenn dem Betreiber dieses Dienstes die Information über die konkrete Urheberrechtsverletzung nach den Grundsätzen des Zugangs von Willenserklärungen zugegangen ist.“ Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Geschäftsführer haftet nicht mehr automatisch für Wettbewerbsverstößeveröffentlicht am 24. Juli 2014
BGH, Urteil vom 18.06.2014, Az. I ZR 242/12
§ 8 Abs. 1 und 3 Nr. 1 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 und 2 UWGDer BGH hat entschieden, dass ein Geschäftsführer nicht mehr „reflexartig“ für Wettbewerbsverstöße einer GmbH haftet. Vielmehr setze dies ein positives Tun voraus oder eine nach den allgemeinen Grundsätzen des Deliktsrechts begründete Garantenstellung. Allein der Umstand, dass der Geschäftsführer gesetzlicher Vertreter der GmbH sei, begründe noch nicht die Verpflichtung des Geschäftsführers, Wettbewerbsverstöße zu Lasten Dritter zu verhindern. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Schleswig: Tech-C haftet nicht für Markenrechtsverletzung unter der von ihm betreuten Domainveröffentlicht am 2. Juli 2014
OLG Schleswig, Urteil vom 18.06.2014, Az. 6 U 51/13
§ 12 Abs. 2 UWG, § 14 Abs. 5, Abs. 2 Nr. 2 MarkenGDas OLG Schleswig hat entschieden, dass der sog. Tech-C oder Zone-C einer Domain nicht als Störer für Markenrechtsverletzungen haftet, da er nicht verpflichtet sei, die betreuten Domains inhaltlich oder rechtlich zu überwachen. Damit wurde das Urteil der Vorinstanz (hier) aufgehoben. Der Streitwert für das Verfahren wurde auf 25.000,00 EUR festgesetzt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- AG Hamburg-Mitte: Ein Hotel haftet nicht für etwaige Urheberrechtsverstöße, die über dessen offenes W-LAN begangen werdenveröffentlicht am 25. Juni 2014
AG Hamburg, Urteil vom 10.06.2014, Az. 25b C 431/13
§ 97 UrhG, § 8 TMGDas AG Hamburg-Mitte hat entschieden, dass ein Hotel, welches für seine Gäste ein offenes W-LAN betrieb, nicht für Filesharing-Rechtsverstöße haftet, die über dieses W-LAN begangen werden. Selbst wenn die streitgegenständliche Nutzungshandlung durch einen der Hotelgäste über den gewerblich genutzten Hotelanschluss des Beklagten vorgenommen wurde, sei der Beklagte von einer deliktischen Haftung – als Täter und als Teilnehmer – freigestellt, da die Privilegierung des § 8 Abs. 1 S. 1 TMG für Access Provider auf ihn Anwendung fände. Das Amtsgericht folgt damit einer herrschenden Meinung in der Rechtsliteratur. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Internetanschluss-Inhaber haftet ohne Kenntnis nicht für Internet-Urheberrechtsverletzungen eines volljährigen Familienangehörigen / Volltextveröffentlicht am 3. Juni 2014
BGH, Urteil vom 08.01.2014, Az. I ZR 169/12
§ 97 Abs. 1 UrhGDer BGH hat entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses nicht als Störer für Urheberrechtsverstöße volljähriger Familienangehöriger (hier: Stiefsohn) haftet. Hat er allerdings Anhaltspunkte, dass das volljährige Familienmitglied den Internetanschluss für illegales Filesharing missbraucht, muss er „die zur Verhinderung von Rechtsverletzungen erforderlichen Maßnahmen ergreifen.“ Wir berichteten (hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)