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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 5. Dezember 2012

    LG Hagen, Beschluss vom 25.10.2012, Az. 22 O 113/12
    § 3 UWG, § 5 Abs. 1 UWG, § 5a Abs. 1 UWG, § 8 UWG, § 12 Abs. 2 UWG

    Das LG Hagen hat entschieden, dass der Vertrieb von nachgebauten Tonerkartuschen für Drucker irreführend und damit wettbewerbswidrig ist, wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass es sich nicht um Originalkartuschen handelt. Bei der bloßen Angabe der Artikelbezeichnung ohne Erläuterungen (z.B. „Mehrwegtoner f. HP Laserjet P 2050 Series P 2055″) handele es sich um eine Irreführung durch Unterlassen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 5. Oktober 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Hagen, Urteil vom 29.07.2011, Az. 2 O 50/10
    § 439 BGB

    Das LG Hagen hat entschieden, dass der Käufer eines mangelhaften Pkws nicht an die gewählte Art der Nacherfüllung gebunden ist, wenn diese fehlschlägt. Vorliegend habe der Käufer sich nach Ansicht des Verkäufers durch Zustimmung zu einem Reparaturversuch zunächst für eine Mangelbehebung (Mangel war ein massiv erhöhter Ölverbrauch durch einen Motorschaden) durch eine Reparatur entschieden. Daran sei der Käufer dann auch gebunden. Nach Fehlschlag des Reparaturversuchs müsse er eine Nachbesserung durch Austausch des Motors akzeptieren. Diese Auffassung teilte das Gericht nicht. Zwar sei der Käufer zunächst an eine getroffene Wahl gebunden, dies gelte aber dann nicht mehr, wenn die gewählte Art der Nacherfüllung fehlschlage. In einem solchen Fall könne der Käufer wieder auf die andere Art der Nacherfüllung übergehen. Bei gravierenden Mängeln könne sich der Verkäufer auch grundsätzlich nicht auf die Einrede berufen, dass die Neulieferung unverhältnismäßige Kosten verursache. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 23. Juli 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtEin Hagener Rechtsanwalt sowie ein Notar hatten die fruchtbare Einkommensquelle des Abmahnens von eBay-Händlern für sich entdeckt. Wie die Online-Ausgabe der Zeitung „Der Westen“ berichtet, wurden beide nun zu Geldstrafen und/oder zu Gefängnisstrafen auf Bewährung verurteilt. Grund für diesen Ausgang war, dass das Motiv für die große Anzahl von Abmahnungen (ca. 280 in drei Monaten) nicht das Interesse an der Verbesserung von Wettbewerbsbedingungen war, sondern das Erzielen von Abmahngebühren. Mehr als 35.000 EUR an Abmahnkosten wurden eingenommen. Die angeblich durch die abgemahnten Wettbewerbsverstöße Geschädigten, die als Mandanten des Rechtsanwalts auftraten, wurden an den erzielten Gebühren in rechtswidriger Weise hälftig beteiligt. Ein geschickter Staatsanwalt machte dem ein Ende. Der betroffene Rechtsanwalt schied, wie üblich in derartigen Fällen, aus der Großkanzlei, deren Mitglied er war, aus, der Notar dürfte auf Grund der Vorstrafe sein Notariat verloren haben. Für viele eBay-Händler dürfte dies zumindest ein wenig Gerechtigkeit bedeuten.

  • veröffentlicht am 29. Januar 2010

    OLG Hamm, Hinweis im Terminsprotokoll vom 04.12.2009, Az. 9 U 88/09
    §§ 823 Abs. 1; 1004 BGB

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass derjenige, der Faxe mit Kreditangeboten für sich von einer ausländischen Adresse versenden lässt und eine ausländische Ltd. als Absender angibt, jedoch in der Kontaktadresse angegeben wird, in Hinblick auf den unzulässigen Fax-Spam als Störer gilt. Entsprechend hatte das LG Hagen (Urteil vom 23.03.2009, Az. 4 O 366/07) den Beklagten für die Versendung unerbetener Werbefaxe zur Unterlassung und zum Schadensersatz verurteilt. Das Oberlandesgericht bestätigte per gerichtlichem Hinweis die vorinstanzliche Auffassung zur Identitätszuweisung. Die Störereigenschaft des Beklagten sei schon deshalb nicht fraglich, weil er nicht ansatzweise dargelegt habe, dass er für die Versendung von Werbefaxen nicht verantwortlich sei und diese insbesondere nicht habe steuern können. Im konkreten Fall hatte der Beklagte auf dem Fax als Absender die niederländische Niederlassung der Intertraeder International Enterprise Ltd. angegeben. Als Kontaktadressen wurden ein deutsches Postfach und mehrere deutsche Rufnummern angegeben, wobei letztere durch eine besondere Schreibweise eine internationale Rufnummer vorgaukelten. (mehr …)

  • veröffentlicht am 2. März 2009

    AG Hagen, Urteil vom 02.07.2008, Az. 16 C 68/08
    § 130 BGB

    Das AG Hagen hat entschieden, dass der „OK“-Vermerk auf einem Fax-Sendeprotokoll für den Empfang der gefaxten Sendung spricht. Die klägerseits vorgelegte Sendebestätigung vermöge nachzuweisen, dass eine entsprechende Datentransferverbindung zwischen Sendegerät und Empfangsgerät hergestellt worden sei. Damit sei der Anschein in beweistechnischer Sicht gegeben, dass die von der Klägerin übermittelten Daten auch beim Empfangsgerät des Beklagten angekommen seien. Das Gericht erklärte, die früher vom Bundesgerichtshof geäußerten Bedenken nicht zu teilen, dass es an einer Feststellung oder an einer gesicherten gerichtsbekannten Erkenntnis fehle, wie oft Telefaxübertragungen scheitern und Sendeberichte gleichwohl einen OK-Vermerk ausdrucken. In dem zwischenzeitlich vergangenen Jahrzehnt sei die Verlässlichkeit des Telefon- und Datennetzes gesteigert worden. Inzwischen sei in eingeholten Sachverständigengutachten z. B. Landgericht Hamburg, Aktenzeichen 317 S 23/99, die Verlässlichkeit des Netzes hinsichtlich der Bestätigung des elektronischen Datenflusses attestiert. Es stehe also fest, dass eine entsprechende Auftragsbestätigung versandt worden sei.

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