Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Hamburg: Hotelbewertungen können nicht pauschal untersagt werdenveröffentlicht am 11. Juni 2013
OLG Hamburg, Urteil vom 18.01.2012, Az. 5 U 51/11
§ 823 Abs. 1 BGB, § 824 Abs. 1 BGB, § 824 Abs. 2 BGB, § 1004 BGB, Art. 5 GG, § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 3 UWG, § 4 Nr. 8 UWG, § 4 Nr. 10 UWG, § 6 Abs. 1 UWG, § 6 Abs. 2 Nr. 5 UWG, § 8 Abs. 1 UWG, § 8 Abs. 2 Nr. 1 UWGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass der Betreiber eines Hotels nicht pauschal die Bewertung seines Betriebs in einem Internet-Bewertungsportal untersagen lassen kann. Die Klägerin sei – entgegen ihrer Darstellung – unzutreffenden und für ihren Betrieb abträglichen Bewertungen nicht schutzlos ausgeliefert, da sie deren Löschung verlangen und dies ggf. auch gerichtlich durchsetzen könne. Ein allgemeines Bewertungsverbot könne jedoch dazu führen, dass der Betrieb einer Hotelbewertungsplattform unmöglich gemacht würde, was dem Interesse der Allgemeinheit zuwider liefe. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - OLG Hamburg: Die bloße Idee eines Werkes unterliegt keinem urheberrechtlichen Schutzveröffentlicht am 11. Januar 2013
OLG Hamburg, Urteil vom 17.10.2012, Az. 5 U 166/11
§§ 97 Abs. 1 UrhG, § 16 UrhG, § 17 UrhG
Das OLG Hamburg hat entschieden, dass keine Verletzung des Urheberrechts vorliegt, wenn Idee und Thema einer bestehenden Fotocollage einer Werbeagentur für die Erstellung einer neuen Collage übernommen werden. Bei ausreichendem Abstand zum Originalwerk sei von einer freien Benutzung auszugehen. Nach den Umständen des Einzelfalls ist hier von einer verletzenden Werksübernahme abzugrenzen. Zitat aus den Gründen: - OLG Hamburg: Zur Abgrenzung zwischen erlaubter vergleichender Werbung und unzulässiger Rufausbeutung durch Nennung einer fremden Markeveröffentlicht am 10. Januar 2013
OLG Hamburg, Urteil vom 28.06.2012, Az. 3 U 17/11
§ 8 Abs. 1, 3 UWG, § 3 UWG, § 6 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4 1. Alt. UWGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass bei der vergleichenden Werbung zweier Arzneimittel zwar grundsätzlich das Kennzeichen eines Wettbewerbers genutzt werden dürfe, sofern dies nicht zur Ausbeutung des Rufs des Wettbewerbers geschieht. Letzteres sei jedoch vorliegend der Fall gewesen. Die Bewerbung eines Arzneimittels als „Bioäquivalent zu P…®“ als wiederkehrende Unterzeile zum Logo der Klägerin mache sich den guten Ruf von P…® zunutze. Indem auf die Bioäquivalenz zu P…® und damit eine Substituierbarkeit hingewiesen werde, würden die angesprochenen Fachärzte den Ruf, der der Marke P…® der Beklagten anhaftet, auf das Produkt der Klägerin übertragen. Dies geschehe vorliegend auch auf unlautere Weise. Zitat aus den Gründen:
- OLG Hamburg: Zur Kostentragung bei verspäteter Erklärung der Erledigungveröffentlicht am 2. Januar 2013
OLG Hamburg, Beschluss vom 26.10.2012, Az. 3 W 72/12
§ 91 a ZPODas OLG Hamburg hat entschieden, dass im Falle einer verspäteten Erledigungserklärung die durch die Verspätung entstandenen Kosten durch den Verspäteten zu tragen sind. Vorliegend hatte der Antragsteller eine einstweilige Verfügung erwirkt, auf welche der Antragsgegner eine Unterlassungserklärung abgab, welche die Wiederholungsgefahr beseitigte. Der Antragsteller erklärte die Angelegenheit jedoch erst dann für erledigt, als der Antragsgegner Widerspruch einlegte. Die dadurch zusätzlich entstandenen Kosten habe der Antragsteller zu tragen, da er die Erledigung ohne Not auch früher hätte erklärten können. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Hamburg: Darfst Du oder darfst Du nicht? – Irreführende Werbung für Lebensmittelveröffentlicht am 11. Dezember 2012
LG Hamburg, Urteil vom 20.11.2012, Az. 406 HK O 107/12
§ 3 UWG, § 5 UWG, § 8 UWG, § 12 UWGDas LG Hamburg hat entschieden, dass die Werbung für Lebensmittel mit u.a. den Wendungen „Das ist für die, die auf Nichts verzichten, die sich satt essen am … und allem worauf sie gerade Lust haben“ oder „Mit „du darfst“ kannst Du unbeschwert genießen“ irreführend und daher wettbewerbswidrig ist. Dem normalgewichtigen Verbraucher werde suggeriert, er könne unbegrenzte Mengen dieser Lebensmittel zu sich nehmen, ohne sich einer Gewichtszunahme auszusetzen; dem übergewichtigen Verbraucher werde suggeriert, er könne durch die beworbenen Produkte ohne Diät abnehmen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Hamburg: Zum Urheberrechtsschutz für Interviewfragenveröffentlicht am 6. Dezember 2012
LG Hamburg, Beschluss vom 08.11.2012, Az. 308 O 388/12
§ 97 UrhG, § 19a UrhG, § 17 UrhG; § 890 ZPODas LG Hamburg hat entschieden, dass Interviewfragen als Sprachwerk urheberrechtlich geschützt sein können und die ungenehmigte Veröffentlichung im Internet zu einem Unterlassungsanspruch des Urhebers führt. Die vorliegenden streitgegenständlichen Fragen wiesen vielfache Möglichkeiten der Formulierung auf und seien aufgrund ihrer prägnanten sprachlichen Gestaltung, ihres inhaltlichen Aufbaus und ihrer individuellen Zusammenstellung urheberrechtlich geschützt. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamburg: Der Hinweis „Anzeige“ genügt nicht immer, um Werbung ausreichend zu kennzeichnenveröffentlicht am 27. November 2012
OLG Hamburg, Beschluss vom 19.06.2012, Az. 5 W 58/12
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 3 UWG, § 3 Abs. 3 UWGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass der Hinweis „Anzeige“ rechts oben auf einer als Zeitschriftencover getarnten ganzseitigen Werbung nicht zwangsläufig ausreicht, um den werbenden Charakter der Seite ausreichend erkennbar werden zu lassen. Es komme bei der Beurteilung, ob redaktionelle Beiträge und Werbung voneinander unterscheidbar seien, auf eine Würdigung der Gesamtumstände an. Vorliegend sei die Kennzeichnung für den Leser nicht eindeutig erkennbar oder dem Text zuzuordnen gewesen. Zitat:
- OLG Hamburg: Zu der unzulässigen Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben für Kindernahrung – Zulassungsantrag gemäß HCV wirkt nicht legalisierendveröffentlicht am 22. November 2012
OLG Hamburg, Urteil vom 13.09.2012, Az. 3 U 107/11
Art. 10 Abs. 1 HCV, Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 HCV; § 3 UWG, § 8 Abs.1 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass die Werbung für eine Kindermilch mit u.a. den Angaben „um ihr Kind von innen heraus zu unterstützen“ *“Durch die Vermehrung von guten Darmbakterien“ eine unzulässige Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben ist. Auch wenn bereits ein Zulassungsantrag gemäß der Health Claims Verordnung (HCV) gestellt sei, bewirke dies nicht automatisch eine Zulässigkeit der getätigten Angaben. Liege eine Abweichung zum Zulassungsantrag vor, sei diese von einer Legalisierungswirkung nicht gedeckt. So liege der Fall hier: bei den angesprochenen Verkehrskreisen werde die Vorstellung hervorgerufen, dass gerade die Zutatenmischung gesundheitsfördernd sei. Aufgrund des gestellten Zulassungsantrages wäre aber allenfalls eine auf die „patentierten Prebiotics“ bezogene Aussage als gesundheitsbezogene Angabe nach Art. 1 0, 2 Abs. 5, 13 HCV zulässig gewesen. So komme es entscheidend auf die Formulierung des Antrags und der Werbung an. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamburg: Die in der Werbung behauptete Überlegenheit eines Produkts (Arzneimittel) muss nachgewiesen seinveröffentlicht am 8. November 2012
OLG Hamburg, Urteil vom 20.09.2012, Az. 3 U 53/11
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 UWG, § 8 UWG; § 3 HWGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass die Werbung mit der angeblichen Überlegenheit eines Produkts im Arzneimittelbereich irreführend ist, wenn diese Überlegenheit nicht wissenschaftlich nachgewiesen ist. Eine dafür in Bezug genommene Studie müsse die behauptete Überlegenheit darstellen können. Sei die Studie hinsichtlich ihrer Aussagekraft in Fachkreisen umstritten, sei der erforderliche Nachweis nicht erbracht. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Hamburg: Die Herabwürdigung einer Person ist nicht von der Meinungsfreiheit gedecktveröffentlicht am 19. Oktober 2012
LG Hamburg, Urteil vom 02.03.2010, Az. 325 O 442/09
§ 823 BGB, § 1004 BGB; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 5 Abs. 1 GGDas LG Hamburg hat entschieden, dass die Äußerung über einen Autor „in einem anderen Zeitalter haben Leute wie er … Juden als die Ursache allen Übels ausgemacht“ dessen Persönlichkeitsrecht verletzt. Diese Äußerung sei von der Meinungsfreiheit nicht gedeckt, da sie auf die Herabsetzung einer Persönlichkeit abziele und die Auseinandersetzung in der Sache nicht fördere. Im Einzelfall habe eine Abwägung zu erfolgen. Zum Volltext der Entscheidung: