Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Schleswig: Kauf von Handy mit Navigationssoftware darf nicht unangekündigt zu Update-Kosten von 11.500,00 EUR führenveröffentlicht am 27. September 2011
OLG Schleswig, Urteil vom 15.09.2011, Az. 16 U 140/10
§ 242 BGBDas OLG Schleswig hat entschieden, dass eine Handy-Rechnung über 11.500 Euro nicht bezahlt werden muss, nachdem die Kosten im Wesentlichen dadurch entstanden, dass auf dem neu gekauften Handy eine Navigationssoftware installiert war, welche, ohne dass der Kunde darüber vorher ausreichend informiert worden war, fortlaufend kostenpflichtige Updates aus dem Internet bezog. Dabei richteten sich die Preise für die Internetnutzung nach der abgerufenen Datenmenge und dem Zeitumfang der Nutzung. Zitat aus der Pressemitteilung 29/2011 vom 26.09.2011: (mehr …)
- LG Arnsberg: Handy-Rechnung über 1.000,00 EUR muss weitestgehend nicht bezahlt werden, wenn in Rechnung gestellte Datenmengen nicht nachvollziehbar ausgewiesen werdenveröffentlicht am 10. Mai 2011
LG Arnsberg, Urteil vom 06.05.2011, Az. I-3 S 155/10
§ 307 BGBDas LG Arnsberg hat laut einer Pressemitteilung entschieden, dass bei Mobilfunktarifen mit Internetzugang die Tarife derart für den Kunden abgesichert sein müssen, dass sie bei einem bestimmten Betrag den Mobilfunkzugang sperrten. Eine Sicherheitssperre erst ab einer vierstelligen Summe sei unzureichend. Die Entstehung der hier geforderten Gesamtsumme von 1.000,00 EUR sei nicht nachvollziehbar. Der Nachweis der Einzelverbindungen weise für die Datenverbindung nur Zeitangaben und immer dieselbe Formulierung aus. Statt den geforderten 1.600,00 EUR für Gebühren, vorzeitige Vertragskündigung und Schadensersatz sprach das Gericht dem Mobilfunkanbieter lediglich 3,83 EUR zu.