Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- AG Köln: Tarifbestimmungen eines Handy-Anbieters ersetzen keinen Vertragveröffentlicht am 6. Juni 2014
AG Köln, Urteil vom 30.04.2014, Az. 127 C 474/13
§ 157 BGBDas AG Köln hat entschieden, dass ein Telekommunikationsanbieter für den Abschluss eines Vertrages (hier: UMTS-Vertrag, die ersten 3 Monate kostenlos) beweispflichtig ist. Ein Vertragsschluss ergebe sich weder aus einer nicht unterschriebenen Vertragskopie noch aus einer Aktivierungsmitteilung des Anbieters. Auch seitenlange kleingedruckte Tarifbestimmungen würden keinen individuellen Vertrag ersetzen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Lüneburg: Zum Widerruf eines Mobilfunk-Vertrags bei subventioniertem Kauf eines Mobiltelefonsveröffentlicht am 25. Januar 2012
LG Lüneburg, Beschluss vom 13.01.2011, Az. 2 S 86/10
§§ 499 Abs. 2, 501, 495 Abs. 1 a.F. BGB i.V.m. § 355 BGBDas LG Lüneburg hat entschieden, dass ein Verbraucher, der einen Mobilfunk-Vertrag mit einem subventionierten Handy abschließt, diesen widerrufen kann und nicht verpflichtet ist, die ab dem Zeitpunkt des Widerrufs noch ausstehenden Grundgebühren zu erstatten. Der Kunde hatte das Handy zurückgegeben und gleichzeitig den Vertrag widerrufen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Konstanz: Zur irreführenden Werbung mit „Kein Mindestumsatz“ bei Handy-Tarifenveröffentlicht am 30. Dezember 2011
LG Konstanz, Urteil vom 01.12.2011, Az. 8 O 43/11 KfH
§ 3 UWG, § 5 UWGDas LG Konstanz hat entschieden, dass die Werbung „Kein Mindestumsatz“ für verschiedene Tarifangebote wie D-Netz Handytarife irreführend ist und kostenpflichtig abgemahnt werden kann, wenn tatsächlich eine sog. Nichtbenutzungs-Gebühr in Höhe von 2,00 EUR monatlich anfällt, soweit bei dem jeweiligen Nutzer keine kostenpflichtigen Verbindungen anfallen. Der erfolgte Sternchenhinweis sei nicht geeignet, die durch die Blickfangwerbung hervorgerufene Irreführung zu beseiten. Eine falsche Aussage könne nicht durch einen Sternverweis korrigiert werden. Erfolgreich geklagt hatte in diesem Fall die Wettbewerbszentrale, die vor weiteren ähnlichen Rechtsverstößen warnt (hier).