Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BGH: „Hard Rock Cafe Heidelberg“ darf weiterbetrieben werden, wenn Artikel mit „Hard-Rock-Cafe-Logo“ dort nicht mehr verkauft werdenveröffentlicht am 16. August 2013
BGH, Urteil vom 15.08.2013, Az. I ZR 188/11
§ 15 Abs. 2 MarkenGDer BGH hat entschieden, dass das Heidelberger „Hard Rock Cafe“ unter dieser Firmierung weiterbetrieben werden darf, weil die Markeninhaberin nach Rücknahme eines (Unterlassungs-) Verfügungsantrags gegen das Heidelberger Restaurant Ende der 90er Jahre den Restaurantbetrieb unter obiger Bezeichnung geduldet habe. Allerdings dürften Merchandising-Artikel der Markeninhaberin dort nicht veräußert werden. Zur Pressemitteilung Nr. 136/2013 vom 15.08.2013: (mehr …)