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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 28. Oktober 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammVG Augsburg, Urteil vom 30.08.2013, Az. Au 7 K 13.824
    § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 RGebStV

    Das VG Augsburg hat entschieden, dass ein Anspruch auf Gebührenbefreiung im Rahmen der Härtefallregelung des § 6 Abs. 3 RGebStV, wonach die Rundfunkanstalt unbeschadet der Gebührenbefreiung nach § 6 Abs. 1 RGebStV in besonderen Härtefällen auf Antrag von der Rundfunkgebührenpflicht befreien kann, nicht besteht, wenn der Betroffene trotz entsprechender Hinweise der zuständigen Behörde davon absieht, beim zuständigen Landratsamt eine ergänzende Grundsicherung im Alter, die zu einer Befreiung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 RGebStV führen kann, zu beantragen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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