IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 27. April 2011

    BGH, Beschluss vom 15.03.2011, Az. 1 StR 529/10
    §§ 263; 287 StGB

    Der BGH hat die Verurteilung eines Veranstalters einer Hausverlosung wegen Betruges in 18.294 tateinheitlichen Fällen u.a. zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren bestätigt. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Zur Pressemitteilung des BGH im Volltext: (mehr …)

  • veröffentlicht am 19. Dezember 2010

    BGH, Urteil vom 19.05.2009, Az. VI ZR 160/08
    §§ 823 BGB; Art. 1 Abs. 1; 2 Abs. 1; 5 Abs. 1 GG

    Der BGH hat entschieden, dass ein Artikel über einen ehemaligen deutschen Außenminister und dessen erworbenes Wohnhaus nebst der Frage, wovon der Kläger dies bezahlt habe, wobei ein Foto des Hauses abgedruckt war, den Ex-Außenminister nicht in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt, selbst wenn dieser seit mehreren Jahren nicht mehr politisch tätig ist. Grundsätzlich könne ein Eingriff in die Privatsphäre auch dann vorliegen, wenn Fotos von der Außenansicht des Wohnhauses einer Person gegen deren Willen unter Namensnennung veröffentlicht und verbreitet würden, sofern dadurch in die durch die Umfriedung des Grundstücks geschaffene Privatsphäre eingedrungen und das Recht der betroffenen Person auf Selbstbestimmung bei der Offenbarung ihrer persönlichen Lebensumstände beeinträchtigt werde. Das Berufungsgericht habe einen Eingriff bejaht, weil zumindest anderen Bewohnern  oder Besuchern des Stadtteils, die das Haus kennen würden, die Identität des Klägers  zur Kenntnis gebracht werde, weil das Foto das Haus von der Straße aus zeige  und Passanten den Blickwinkel, den die Aufnahme zeige, verifizieren könnten und weil die Leser des Artikels, die das Haus kennen würden, erführen, dass der Kläger hier einziehen werde. Gleichwohl bestehe hinsichtlich des Artikels ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Der Kläger habe eine wesentliche Stellung im politischen Leben ausgeführt. (mehr …)

  • veröffentlicht am 15. Februar 2010

    LG Köln, Urteil vom 13.01.2010, Az. 28 O 578/09
    §§
    823, 1004 BGB analog; 4 Abs. 1 BDSG

    Das LG Köln hatte über die Zulässigkeit eines Internet-Angebots zu entscheiden, welches als „Bilderbuch Köln“ Häuser, Straßen und Plätze der Stadt Köln als Fotoabbildungen zeigte. Auf der Webseite war es auch möglich, unter Eingabe von Straße und Hausnummer bestimmte Häuser zu suchen. Die Klägerin, deren Haus unter Angabe der Adresse dort abgebildet wurde, sah darin einen Verstoß gegen ihr Persönlichkeitsrecht, da sie einer Veröffentlichung der Bilder nicht zugestimmt habe. Die Klägerin macht eine Beeinträchtigung ihrer Privatsphäre und ihres Sicherheitsinteresses geltend, da hier ihre Privatadresse nebst Bebilderung ihrer Wohn- und Eigentumsverhältnisse veröffentlicht werde. Das Gericht folgte diesen Bedenken jedoch nicht. Es ging davon aus, dass die von der Beklagten im Internet vermittelte Ansicht der Fassade des Hauses der Klägerin unter Nennung von Straße und Hausnummer nicht unmittelbar zu dem Namen der Klägerin als Miteigentümerin und Bewohnerin führe. Insofern erhalte der Betrachter nicht mehr Informationen, als wenn er selbst durch die Straße fahre. Die höchstrichterliche Rechtsprechung verneine auch eine Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts, sofern die Abbildung des Anwesens nur das wiedergebe, was auch für den vor Ort anwesenden Betrachter ohne weiteres zutage liege. So sei es in diesem Fall gewesen. Auch aus datenschutzrechtlichen Aspekten konnte das Gericht keine Rechtsverletzung erkennen. Dieses Urteil dürfte ohne weiteres auf die Google Streetview-Problematik zu übertragen sein.

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  • veröffentlicht am 4. September 2009

    Nachdem das VG München dem Versuch einer Hausverlosung per kostenpflichtiger Teilnahme eine Absage erteilt hat (Link: VG München), wird nun vermehrt versucht, Häuser auf anderem Wege an geneigte Interessenten zu bringen. Die dabei zu Tage tretenden, bisweilen höchst abenteuerlichen Ansätze, das verbotene Glücks- oder Gewinnspiel zu umgehen, wollen wir hier nicht näher kommentieren. Von größerem Unterhaltungswert erscheint uns ohnehin der fast in jedem von uns betrachtetem Modell zu findende potentielle Versuch, die Teilnehmer auf einem Umwege für eine bloße Gewinnaussicht nicht unerheblich zur Kasse zu bitten. Dieser Versuch könnte möglicherweise sogar als Hauptbeweggrund für die Veranstaltung der Hausverschacherung gelten. Zum Modell: (mehr …)

  • veröffentlicht am 5. Juni 2009

    LG Hamburg, Urteil vom 22.05.2009, Az. 324 O 791/08
    §§ 812 Abs. 1 S. 1, 2. Alt., 818 Abs. 2 BGB

    Das LG Hamburg hat darauf hingewiesen, dass die Aufnahme fremder Privathäuser (hier: Innenaufnahmen) ohne – nachgewiesene – Erlaubnis des Eigentümers den jeweiligen Fotografen zur Zahlung von fiktiven Lizenzgebühren verpflichtet, weil das Zurverfügungstellen von Wohnräumen zu Werbezwecken üblicherweise vergütet werde. Darüber hinaus hat das Landgericht aber Schmerzensgeldzahlungen an den Hauseigentümer abgelehnt, welcher behauptet hatte, er würde befürchten, Opfer von Einbrechern zu werden, leide an Ein- und Durchschlafstörungen, an ausgeprägten Ängsten und Phobien sowie Herzbeschwerden, deretwegen er sich in ärztliche Behandlung habe begeben müssen (!). Im Ergebnis zugesprochen wurden 2.500,00 EUR an fiktiven Lizenzgebühren, welche etwaige Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht mit abdeckten. (mehr …)

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