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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 11. Februar 2016

    KG Berlin, Urteil vom 22.07.2015, Az. 5 U 46/14
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG a.F.; § 11 Abs. 1 LFGB, § 12 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 – 3 LFGB a.F.; Art. 7 EUV 1169/2011; EGV 1924/2006

    Das KG Berlin hat in diesem umfangreichen Urteil eine ganze Reihe von gesundheits- und krankheitsbezogenen Angaben in Bezug auf ein Nahrungsergänzungsmittel „DarmAktiv“ als unzulässig erklärt. Unter anderem betraf dies Angaben wie „Verwandeln Sie Ihren Körper in eine Fettverbrennungsmaschine!“, „Schützen Sie sich gegen tägliche Gifte und Belastungen“ oder „Bengalischer Pfeffer wärmt sanft die Darmschleimhaut und optimiert die Nährstoffverwertung“. Mehr als 60 Aussagen wurden untersagt, weil sie unzulässig die Linderung von Krankheitserscheinungen versprachen oder gesundheitsbezogene Angaben tätigten, ohne dass diese entweder zugelassen oder nachgewiesen waren. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 22. Januar 2016

    KG Berlin, Urteil vom 27.11.2015, Az. 5 U 96/14
    § 4 Nr. 11 UWG a.F.; Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 EGV 1924/2006, Art. 10 Abs. 3 EGV 1924/2006, Art. 13 EGV 1924/2006, Art. 14 EGV 1924/2006

    Das KG Berlin hat entschieden, dass die Werbeangabe auf einem Rotbuschtee „Vitamine GESUND“ wettbewerbswidrig ist. Es handele sich um eine unspezifische gesundheitsbezogene Angabe, welche nach der Health-Claims-Verordnung (HCVO) ohne die Beifügung einer in der Liste nach Art. 13 oder Art. 14 HCVO enthaltenen speziellen gesundheitsbezogenen Angabe unzulässig sei. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 11. Dezember 2015

    BGH, Urteil vom 10.12.2015, Az. ­ I ZR 222/13
    Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 (HCVO), Art. 14 Abs. 1 Buchst. b HCVO

    Der BGH hat entschieden, dass die Angaben „Lernstark“ und „Mit Eisen […] zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit“ zulässige Angaben auf dem Etikett eines Mehrfruchtsaftes sind. Es handele sich um gesundheitsbezogene Angaben, die in Einklang mit der Health Claims Verordnung (HCVO) stünden. Zum Text der Pressemitteilung Nr. 203/2015 hier.

  • veröffentlicht am 10. Dezember 2015

    OLG Koblenz, Urteil vom 02.12.2015, Az. 9 U 616/15
    Art. 10 Abs. 1 HCVO

    Das OLG Koblenz hat entschieden, dass gesundheitsbezogene Angaben für Mineralwasser den Anforderungen der Health Claims Verordnung (HCVO) entsprechen müssen. Vorliegend waren die Aussagen „Ob für gesunde Knochen, Zähne oder Muskeln – Calcium ist ein echter Allrounder im Körper“  und „Magnesium unterstützt unter anderem den Energiestoffwechsel und die Muskelfunktionen – wertvoll vor allem für sportlich aktive Menschen“ streitig, die ein Unternehmen auf seiner Homepage und in einem sog. Mineralienrechner verwendete. Ein Verstoß gegen die HCVO liege darin, dass die Mineralwässer der Beklagten die Mindestmengen an Calcium und Magnesium für eine Calcium- bzw. Magnesiumquelle nicht einhielten. Dies hätte für die beanstandete Werbung aber der Fall sein müssen.

  • veröffentlicht am 25. Juni 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Freiburg, Urteil vom 16.03.2015, Az. 12 O 9/15 KfH
    § 3 UWG, § 5 UWG; § 11 LFGB; Art. 10 Abs. 1 HCVO

    Das LG Freiburg hat entschieden, dass eine Werbung für Bio Bachblüten-Mischungen mit Aussagen „zur Harmonisierung von Körper und Seele, Die Essenzen finden direkten Zugang zu Ihrer Seele, Mit unseren babella-Mischungen haben Sie immer und überall die kleinen Seelenstreichler bei der Hand, den Anforderungen des Lebens gelassen und souverän zu begegnen“ oder mit den Produktbezeichnungen „Urvertrauern, Entspannung, Creativ, Yes you can, Antrieb, Harmonie, Erdung, Freude, Energie, Optimismus, Mut, Hellwach, Selbstwert, Keep Cool, Willenskraft, Klarheit, Lebenslust, Konflikt, Unter Druck, Neustart, Loslassen, Trost, Nachtträume, Fülle, Innere Ruhe, Gelassenheit, Alles wird gut, Krisenfall und Entspannung“ keine gesundheitsbezogenen Angaben enthält und daher nicht irreführend ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 12. Dezember 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamm, Urteil vom 07.10.2014, Az. 4 U 138/13
    § 8 Abs. 1 S. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; Art. 10 Abs. 3 HCVO, Art. 13 HCVO, Art. 14 HCVO, Art. 28 HCVO, Art. 29 HCVO

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Bewerbung von Bach-Blütenprodukten mit z.B. der Aussage „können uns unterstützen, emotionalen Herausforderungen zu begegnen“ eine unzulässige gesundheitsbezogene Werbung darstellt. Auch das seelische Gleichgewicht bzw. das gesundheitsbezogene Wohlbefinden sei vom Gesundheitsbegriff der HCVO (Health Claims Verordnung) umfasst und vom allgemeinen Wohlbefinden abzugrenzen. Damit wurde die Entscheidung der Vorinstanz (LG Bielefeld) bestätigt. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 19. Juni 2014

    OLG Hamm, Urteil vom 20.05.2014, Az. 4 U 19/14
    Art. 10 Abs. 3 HCVO (EU-VO Nr. 1924/2006)

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Warsteiner-Brauerei ihr Bier nicht mehr mit der (in Hinblick auf die Mitwirkung von Vitali Klitschko augenzwinkernden) Werbung „vitalisierend“ bewerben darf. Die Brauerei habe dem Lebensmittel Bier den unspezifischen Begriff „vitalisierend“, aber entgegen der Health Claim-Verordnung (HCVO) keine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe beigefügt. Die Vorinstanz hatte dies noch anders bewertet (hier). Zur Pressemitteilung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 26. Februar 2014

    KG Berlin, Urteil vom 24.05.2013, Az. 5 U 34/12
    § 8 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

    Das KG Berlin hat entschieden, dass die Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel mit der Formulierung „Wunder-Waffe für gesunden Blutfluss“ und anderen Aussagen, die sich z.B. auf die Auflösung von Blutgerinnseln beziehen, unzulässig ist. Es handele sich um gesundheitsbezogene Angaben, deren Richtigkeit nicht wissenschaftlich nachgewiesen sei. Das Argument, dass ein Blutgerinnsel keine Krankheit sei, ließ das Gericht nicht gelten. Einen wissenschaftlichen Nachweis erst im Prozess erbringen zu wollen, sei zudem verspätet. Die Werbung sei daher wettbewerbswidrig. Zum Volltext der Entscheidung (zu den einzelnen Werbeaussagen unter A. I.):

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  • veröffentlicht am 24. Januar 2014

    LG Bielefeld, Urteil vom 27.08.2013, Az. 15 O 59/13
    § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; Art. 10 HCVO

    Das LG Bielefeld hat entschieden, dass die Bewerbung von Bach-Blütenprodukten mit Aussagen wie „wird gerne in emotional aufregenden Situationen, z.B. im Job verwendet“ oder können uns unterstützen, emotionalen Herausforderungen zu begegnen“ nicht zulässig ist. Es handele sich dabei um gesundheitsbezogene Angaben, weil zum Ausdruck gebracht werde, dass ein Zusammenhang zwischen einem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile einerseits und der Gesundheit andererseits bestehe. Einen wissenschaftlichen Nachweis für die beschriebenen Wirkungen gebe es jedoch nicht. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 7. August 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Düsseldorf, Urteil vom 28.07.2009, Az. 37 O 74/08
    §§ §§ 3, 4 Nr. 11, 8 Abs. 1 UWG, Art. 8 Abs. 1 „Health Claims – Verordnung“ (HCVO)

    Das LG Düsseldorf hat in diesem Fall einem Lebensmittelhersteller untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken im Zusammenhang mit dem Erfrischungsgetränk „Bionade“ anzugeben, dass dieses Getränk „viel Calcium und Magnesium“ enthalte und / oder „calciumreich“ sei und/oder dieses Getränk (mit Ausnahme des Produkts „Bionade aktiv“) enthalte Calcium und / oder Magnesium. Unberührt blieb die Möglichkeit der Angabe von Zutaten auf den Verpackungen der Produkte der Antragsgegnerin. (mehr …)

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