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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 24. März 2015

    LG Flensburg, Urteil vom 12.03.2014, Az. 6 O 86/13 – rechtskräftig
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 b HWG

    Das LG Flensburg hat entschieden, dass das Angebot eines Optikers, beim Kauf einer Brille eine „Aktionssonnenbrille“ in gleicher Stärke kostenlos mitzugeben, wettbewerbswidrig ist. Ein Mengenrabatt nach dem Heilmittelwerbegesetz sei nicht gegeben, denn eine Sichtbrille und eine Sonnenbrille seien nicht „gleiche Ware“ im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 b HWG. Die Berufung gegen das Urteil vor dem OLG Schleswig wurde zurückgenommen. Vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 06.11.2014, Az. I ZR 26/14 – kostenlose Zweitbrille.

  • veröffentlicht am 23. Juni 2014

    LG Fulda, Urteil vom 08.05.2014, Az. 6 O 1/14 – nicht rechtskräftig
    § 3 S. 2 Nr. 2a HWG

    Das LG Fulda hat entschieden, dass ein Hörgeräte-Akustiker nicht für ein „Hörtraining“ werben darf, wenn er dem Kunden bei Teilnahme gesundheitliche Besserung verspricht. Vorliegend streitgegenständlich war die mit der Berichterstattung über einen Vortrag verbundene indirekte Werbung (mehr …)

  • veröffentlicht am 18. Juli 2013

    OLG Hamburg, Urteil vom 27.06.2013, Az. 3 U 26/12
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 7 Abs. 1 Nr. 2 HWG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass eine Werbung für Blutzuckermessgeräte wettbewerbswidrig ist, wenn Patienten für das Ausfüllen einer Gutscheinkarte oder für eine Internet-Registrierung die Übersendung eines Blutzuckermessgeräts und eines Ernährungsratgebers im Nennwert von 100,00 EUR versprochen wird. Hierbei handele es sich nicht mehr um einen gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 HWG zulässigen Geld- oder Naturalrabatt. Zum Volltext der Entscheidung (hier).

  • veröffentlicht am 5. Juli 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Bielefeld, Urteil vom 11.01.2013, Az. 15 O 173/12
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG; § 7 Abs. 1 HWG

    Das LG Bielefeld hat einer Apotheke verboten, mit dem Hinweis „Wir wollen Sie noch besser bedienen – bitte beantworten Sie uns dazu drei kurze Fragen, 5,00 EUR Marktforschungs-Rabatt für Ihre Antworten!“ zu werben. Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich um einen Bar-Rabatt, der mit 5,00 EUR nicht mehr geringwertig ist und somit nach § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 2a HWG bei europarechtlicher Auslegung verboten ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 13. Juni 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Lüneburg, Urteil vom 16.05.2013, Az. 7 O 18/13 – nicht rechtskräftig
    § 7 Abs. 1, 2. Halbsatz Nr. 2 b) HWG

    Das LG Lüneburg hat entschieden, dass die Zugabe einer kostenlosen Zweitbrille beim Kauf einer Brille unzulässig ist. Es handele sich dabei um eine nach dem Heilmittelwerbegesetz nicht erlaubte Zuwendung, die die Kaufentscheidung eines Kunden unsachlich beeinflussen könnte. Inbesondere liege beim Erwerb nur eines Produktes kein zulässiger „Mengenrabatt“ vor. Die Ankündigung eines Optikers, es gebe beim Brillenerwerb „eine Armani-Einstärkenbrille oder eine Sonnebrille in Sehstärke geschenkt“ wurde daher untersagt. Ebenso hatte bereits das OLG Stuttgart (hier) in einem ähnlichen Fall entschieden. Über beide Urteile berichtete die Wettbewerbszentrale.

  • veröffentlicht am 14. März 2013

    Im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom 29.10.2012 (hier) ist auch der für die Bewerbung von Arzneimittel- und Medizinprodukte wichtige § 11 HWG geändert worden. Durch ersatzlose Streichungen von § 11 Nr. 1 und Nr. 4 HWG ist es beispielsweise in der Öffentlichkeitswerbung nunmehr möglich außerhalb der Fachkreise für Arzneimittel, Verfahren, Behandlungen, Gegenstände oder andere Mittel mit Gutachten, Zeugnissen, wissenschaftlichen oder fachlichen Veröffentlichungen sowie mit Hinweisen darauf zu werben (früher: § 11 Nr. 1 HWG a.F.). Auch darf mit der bildlichen Darstellung von Personen in der Berufskleidung oder bei der Ausübung der Tätigkeit von Angehörigen der Heilberufe, des Heilgewerbes oder des Arzneimittelhandels geworben werden („Weißkittel-Werbung“, früher: § 11 Nr. 4 HWG a.F.).

  • veröffentlicht am 27. Februar 2013

    OLG Hamm, Urteil vom 13.12.2012, Az. I-4 U 141/12
    § 3 HWG, § 4 HWG, § 5 HWG; § 3 UWG, § 8 UWG, § 12 UWG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Werbeaussage „Schüßler-Salze … Sanfte Begleiter in der Schwangerschaft“ zu unterlassen ist. Es handele sich um ein falsches Wirkungsversprechen, welches die angesprochenen Verkehrskreise in die Irre führe. Eine unzulässige Werbung mit Anwendungsgebieten liege im streitigen Fall jedoch nicht vor, da die Schwangerschaft kein „Anwendungsgebiet“ im Sinne von § 5 Heilmittelwerbegesetz sei. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 21. Februar 2013

    OLG München, Urteil vom 02.02.2012, Az. 6 U 3180/11
    § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 4 Abs. 6 HeilMWerbG

    Das OLG München hatte über die Aktivlegitimation eines Unterlassungsansprüche nach dem Heilmittelwerbegesetz (hier: Tierheilmittel) vefolgenden „rechtsfähigen Verbandes zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen“ (§ 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG) zu befinden. Die Berechtigung eines solchen Verbandes hängt allgemein davon ab, dass diesem eine erhebliche Zahl von Unternehmern angehört, die Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben. Nicht erforderlich sei, so der Senat, dass die Verbandsmitglieder nach ihrer Zahl und ihrem wirtschaftlichen Gewicht im Verhältnis zu allen anderen auf dem Markt tätigen Unternehmen repräsentativ seien. Der Umstand, dass vorliegend keines der Mitgliedsunternehmen des Antragstellers dem Bundesverband für Tiergesundheit e.V. angeschlossen sei und diese für ihre Produkte nicht im Deutschen Tierärzteblatt werben würden, sei noch kein Argument gegen die Aktivlegitimation. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 12. Februar 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Stuttgart, Urteil vom 17.01.2013, Az. 2 U 92/12 – nicht rechtskräftig
    § 7 Abs. 1 S. 1 HWG

    Das OLG Stuttgart hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale (hier) entschieden, dass die Werbung eines Optikers mit der Abgabe einer „kostenlosen“ Zweitbrille bei Kauf einer Brille als unzulässig zu bewerten ist. Darin liege ein Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz, da es sich um eine verbotene Zuwendung handele, die den Verbraucher unsachlich beeinflussen könne. Auch dass die beanstandete Werbung ein „Paket“ aus Erst- und Zweitbrille anbot, ändere an dieser Bewertung nichts. Ein zulässiger Mengenrabatt liege darin nicht. Die Revision zum BGH für diese Frage wurde zugelassen. Des Weiteren sah das OLG auch die Werbung für eine kostenlose „Bonuskarte“, die Rabatte bei zukünftigen Einkäufen gewähren sollte, für Stammkunden als unzulässig an (vgl. zu Rabatten und Bonuspunkten in Apotheken auch BGH, OVG Niedersachsen, OLG Thüringen).

  • veröffentlicht am 4. September 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG München, Urteil vom 02.08.2012, Az. 29 U 1471/12
    § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO; § 2 Nr. 1 UWG; § 9 HWG

    Das OLG München hat entschieden, dass das Angebot eines werbebasierten Internetauftritts, bei dem Interessierte medizinische Fragen stellen können, die von Fachärzten beantwortet werden, unzulässig ist, wenn dort Fragen beantwortet werden, die Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhafte Beschwerden der Anfragenden oder eines Dritten zum Gegenstand haben. Eine solche sog. Fernbehandlung sei nach dem Heilmittelwerbegesetz verboten. Eine Fernbehandlung liege vor, wenn der Behandelnde allein auf Grund der schriftlichen, fernmündlichen, über andere Medien oder durch Dritte auf Distanz vermittelten Informationen eine eigene Diagnose erstelle oder Behandlungsvorschläge unterbreite, ohne dass eine eigene Wahrnehmung des Patienten stattfinde. Dies sei vorliegend mehrfach geschehen. Zum Volltext der Entscheidung:

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