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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 7. Juli 2015

    OLG Hamm, Urteil vom 28.11.2013, Az. 4 U 81/13
    § 8 Abs. 1, Abs. 3 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Angabe „Made in Germany“ nur für Produkte genutzt werden darf, deren wesentlichen Fertigungsschritte in Deutschland stattgefunden haben. Bezüglich der streitgegenständlichen Kondome sei die Angabe irreführend, weil nur ein geringer Teil der Herstellung (Befeuchtung und Qualitätskontrolle) im Inland stattfinde. Daher werde beim Verbraucher eine Fehlvorstellung hervorgerufen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 15. Juni 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOVG Koblenz, Urteil vom 21.04.2015, Az. 8 A 10050/15.OVG
    § 25 WeinG, § 31 Abs. 7 WeinG; § 39 Abs. 2 S. 1 LFGB

    Das OVG Koblenz hat entschieden, dass Voraussetzung für die Benennung eines Betriebes als „Weinkellerei“ ist, dass in diesem Betrieb Betriebsräume und Einrichtungen vorhanden seien, die der Weinbereitung dienen. Es genüge nicht, dass der Betrieb Weine kaufe und sie unmittelbar an einen Lohnabfüller liefern lasse, der sie abfülle, kartoniere und bis zum Versand einlagere. Darin liege eine Irreführung des Verkehrs über einen wertbestimmenden Umstand. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 3. März 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Düsseldorf, Urteil vom 12.02.2014, Az. 23 S 111/13
    § 312d Abs. 4 Nr. 1 Alt. 1, 2 BGB

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass der Ausschluss des Widerrufsrechts im Fernabsatz wegen einer Anfertigung nach speziellen Wünschen des Kunden nur ausgeschlossen werden kann, wenn diese Anfertigungsweise für den Kunden eindeutig erkennbar ist. Vorliegend hatte der Kläger ein Sofa erworben, bei welchem die Möglichkeit bestand, zwischen 578 Varianten (durch Auswahl der Farbkombinationen) zu wählen. Hier sei nach Auffassung des Gerichts klar erkennbar gewesen, dass das Sofa erst nach Bestellung individuell angefertigt werde, was auch die lange Lieferzeit (12-16 Wochen) plausibel mache. Daher sei der Ausschluss des Widerrufsrechts hier wirksam. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 23. August 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 21.08.2012, Az. X ZR 33/10
    § 9 Nr. 3 PatG, § 10 Abs. 1 PatG, § 139 Abs. 1 PatG

    Der BGH hat laut Pressemitteilung Nr. 134/2012 entschieden, dass ein Pool von Unternehmen, die Patente an Verfahren und Vorrichtungen zur Kodierung, Übertragung, Speicherung und Dekodierung von Videosignalen halten, wie sie beim Herstellen und Abspielen von DVD nach dem internationalen MPEG-2-Standard Verwendung finden, nicht wegen Patentverletzung gegen einen Hersteller von DVD auf Auskunft und Schadensersatz wegen fehlendem Lizenzvertrag vorgehen können, wenn Sie dem Hersteller im Rahmen eines Testkaufs eine Master-DVD übersandt haben. Zitat aus der Pressemitteilung: „Gleichwohl hat die Beklagte mit der Herstellung der DVD das Patent nicht verletzt, da der DVD-Master durch die (von der Klägerin als Testbestellung veranlasste) Lieferung an die Beklagte mit Zustimmung der Klägerin in den Verkehr gebracht worden und das Patentrecht insoweit erschöpft (verbraucht) worden ist. Gerade weil nämlich der DVD-Master wie jede einzelne auf dieser Basis hergestellte DVD ein und dasselbe unmittelbare Verfahrenserzeugnis verkörpern, kann auch hinsichtlich der Erschöpfung nicht zwischen der Lieferung des Masterbandes (mit Zustimmung der Klägerin) und der (Rück-)Lieferung der DVD (ohne Zustimmung der Klägerin) unterschieden werden.“ Zum Volltext der Pressemitteilung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 13. Februar 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 21.07.2011, AZ. I ZR 192/09
    § 3 UWG, § 4 Nr. 4 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass bei der Werbung mit einem „Wertgutschein“ im Nennwert von 500,00 EUR die Bedingungen für die Verkaufsförderungsmaßnahme auch dann klar und eindeutig angegeben sind, wenn in der Werbung der Listenpreis der betreffenden Produkte nicht angegeben wird. Zweck der Vorschrift des § 4 Nr. 4 UWG sei es, der nicht unerheblichen Missbrauchsgefahr zu begegnen, die aus der hohen Attraktivität von Verkaufsförderungsmaßnahmen für den Kunden folge, wenn durch eine solche Werbung die Kaufentscheidung beeinflusst werde, jedoch hohe Hürden für die Inanspruchnahme des ausgelobten Vorteils aufgestellt würden. Deshalb sollten Verkaufsförderungsmaßnahmen nur zulässig sein, wenn die Bedingungen für ihre Inanspruchnahme klar und eindeutig angegeben seien. So müsse sich der Verbraucher über zeitliche Befristungen der Aktion, eventuelle Beschränkungen des Teilnehmerkreises, Mindest- oder Maximalabnahmemengen sowie mögliche weitere Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Verkaufsförderungsmaßnahme wie etwa die vom Preisnachlass ausgeschlossenen Waren und Warengruppen informieren können. Die Angaben dürften ihn nicht im Unklaren darüber lassen, welche Bedingungen im Einzelfall gälten. Das sei bei der angegriffenen Werbung der Beklagten auch nicht der Fall. Die Informationspflicht umfasse grundsätzlich nicht die Notwendigkeit, den Preis der beworbenen Ware oder Dienstleistung anzugeben, um die Höhe des Rabatts nachvollziehbar zu machen. Bei einem Preisnachlass in Form eines „Wertgutscheins“ müsse der Werbende lediglich angeben, welchen Einlösewert der Gutschein hat, auf welche Waren- und Dienstleistungskäufe er sich bezieht und in welchem Zeitraum der Gutschein eingelöst werden müsse. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 7. Februar 2012

    BGH, Beschluss vom 21.12.2011, Az. I ZB 87/09
    Art. 2 Abs. 2 lit. b VO 2081/92/EG; Art. 3 Abs. 1 VO 2081/92/EG

    Der BGH hat entschieden, dass die Bezeichnung „Thüringer Klöße“ nicht als geografische Angabe eintragungsfähig ist. Es handele sich um eine bloße Gattungsbezeichnung, da die unter diesem Begriff vermarkteten Klöße in erheblicher Menge auch außerhalb Thüringens hergestellt würden. Ein Gutachten, welches besage, dass ca. 15 % der Befragten der Angabe „Thüringer Klöße“ eine geografische Bedeutung zumindest in einer Nebenbedeutung zubilligten, ändere an dieser Beurteilung nichts. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 24. September 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Zweibrücken, Beschluss vom 08.04.2011, Az. 4 U 173/10
    § 5 UWG

    Das OLG Zweibrücken hat nach einem Bericht der Wettbewerbszentrale entschieden, dass die Werbeaussage „Röstung über offenem Feuer“ für eine hochpreisige Kaffeesorte irreführend ist, wenn die Röstung tatsächlich in einem Trommelröster, der Gas als Wärmequelle verwendet, stattfindet. Auch wenn es sich bei diesem Verfahren um eine besonders schonende Röstung handele, erwarte der Verbraucher nach der genannten Beschreibung, dass die Röstung mittels einer offenen Flamme erfolge und nicht durch eine Wärmequelle in einer abgeschlossenen Vorrichtung. Die Werbeanpreisung suggeriere eine besonders hohe Qualität und sei deshalb irreführend. Der Beschluss ist durch Abschlusserklärung rechtskräftig.

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