IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 5. Dezember 2009

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 24.11.2009, Az. 11 U 40/09
    § 52b UrhG

    Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass die Technische Universität Darmstadt Nutzern ihrer Bibliothek keine Möglichkeit einräumen darf, elektronische Dokumente an entsprechenden Leseplätzen auf Speichermedien herunterzuladen oder auch nur auszudrucken. Laut einer Pressemitteilung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels hatte der Verlag Eugen Ulmer KG einen Antrag auf Einstweilige Verfügung gestellt, weil er seine Urheberrecht insbesondere dadurch verletzt sah, dass sich die Nutzer der Bibliothek entgegen dem Wortlaut des § 52b UrhG den gesamten Inhalt der digitalisierten Werke ausdrucken oder auf einen USB-Stick herunterladen konnten. Zur Begründung hatte sich die Bibliothek demnach auf die Berechtigung ihrer Benutzer zur Anfertigung von Privatkopien berufen (JavaScript-Link: Pressemitteilung).

  • veröffentlicht am 11. November 2009

    LG Frankfurt, Urteil vom 22.02.2007, Az. 2-3 O 771/06
    § 97 UrhG

    Das LG Frankfurt hatte hinsichtlich der Verantwortlichkeit eines Anschlussinhabers zu entscheiden, der zu dem Zeitpunkt, an dem illegale Musikdown- und uploads über seinen Anschluss erfolgten, im Urlaub weilte. Während seiner Abwesenheit war der PC ausgeschaltet gewesen. Das Gericht stellte trotzdem die Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers für die erfolgten Urheberrechtsverletzungen fest. Er habe eine ungesicherte WLan-Verbindung für den Zugang zum Internet genutzt. Auf diese Verbindung haben Dritte Zugriff auch bei ausgeschaltetem PC des Inhabers nehmen und diese missbräuchlich nutzen können. Der Anschlussinhabers hätte nach den Ausführungen des Gerichts zureichende Sicherungsmaßnahmen treffen müssen, um Dritten den Zugriff auf sein WLan-Netzwerk zu verwehren. Dafür gebe es die Möglichkeit des Passwort-Schutzes oder der Verschlüsselung. Zudem hätte jedenfalls der Router während der Abwesenheit auch abgeschaltet werden können. Die gegebenen technischen Möglichkeiten, um seinen Anschluss zu schützen, seien dem Inhaber auch zumutbar gewesen, auch wenn er sich dazu fachkundiger Hilfe hätte bedienen müssen.

  • veröffentlicht am 24. September 2009

    LG Kiel, Beschluss vom 06.05.2009, Az. 2 O 112/09
    §§ 101 Abs, 2 und Abs. 5 UrhG

    Das LG Kiel nimmt in diesem Beschluss Stellung zu der Frage, wann bei dem Anbieten von Dateien in einer Internettauschbörse von einem Handeln in gewerblichem Ausmaß auszugehen ist. Ein solches Handeln ist Voraussetzung für die Einholung einer Auskunft über den Inhaber einer IP-Adresse über den Provider und ist auch bedeutsam hinsichtlich der Höhe der geltend zu machenden Rechtsanwaltskosten bei der Verfolgung eines urheberrechtlichen Anspruchs gegen einen Filesharer. Das Gericht vertritt die Auffassung, dass für eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß die Vornahme zur Erlangung eines unmittelbaren oder mittelbaren wirtschaftlichen Vorteils erforderlich sei. Dabei sei von Handlungen, die in gutem Glauben von Endverbrauchern vorgenommen werden, nicht auszugehen.
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  • veröffentlicht am 21. August 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Hamburg, Urteil vom 22.11.2008, Az. 310 S 1/08
    §§ 677, 683, 670 BGB

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass ein zu Unrecht wegen Urheberrechtsverletzung durch Filesharing Abgemahnter wegen der falschen Abmahnung nicht zum Schadensersatz berechtigt ist. Die Beklagten Abmahner hatten in üblicher Vorgehensweise Anzeige wegen Urheberrechtsverletzung erstattet und die ihr bekannten IP-Adressen der Staatsanwaltschaft übergeben. Sodann wurde Akteneinsicht beantragt, um die ermittelten Anschlussinhaber abmahnen zu können. Laut der von der Staatsanwaltschaft übergebenen Auskunft war die Klägerin Anschlussinhaberin einer abgefragten IP-Adresse. Daraufhin mahnten die Beklagten sie kostenpflichtig ab. Später stellte sich heraus, dass es zu einer Verwechslung von IP-Adressen gekommen war. Dies war nicht aus der Auskunft der Staatsanwaltschaft, sondern erst durch Einsichtnahme der Akten feststellbar. Nach Aufklärung des Irrtums zogen die Beklagten die Abmahnung zurück. Die Klägerin verlangte Ersatz der ihr bei ihrer Verteidigung entstandenen Rechtsanwaltskosten. Diese sprach das Gericht ihr nicht zu.

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  • veröffentlicht am 6. August 2009

    BGH, Urteil vom 20.05.2009, Az. I ZR 239/06
    § 97 Abs. 1 UrhG

    Der BGH hat entschieden, dass bei einem Urheberrechtsverstoß bereits sehr leichte Fahrlässigkeit zum Entstehen eines Anspruches auf Schadensersatz des Berechtigten führen kann und dass gerade bei urheberrechtlichen Fragen hohe Anforderungen an die Sorgfaltspflicht gestellt werden müssen. Im Streitfall hatte ein Softwarehersteller zwei Versionen eines Programmes vertrieben: eine kostenpflichtige Vollversion, die mit Lizenzschlüssel an die Erwerber übergeben wurde, und eine „Lightversion“, die kostenlos zum Download über das Internet angeboten wurde. Der Verletzer, ein Universitätsprofessor, der Probleme mit der Lightversion auf seinem Rechner hatte, erhielt von einem Studenten die Vollversion, die allerdings nur dazu bestimmt war, die Funktionalität der Lightversion wieder herzustellen. Ohne Wissen des Professors war in der von dem Studenten installierten Version jedoch der Lizenzschlüssel in Form einer Datei enthalten, so dass er nunmehr unerkannt die Vollversion nutzte. Zu einem späteren Zeitpunkt bot der Professor das auf seinem Rechner vorhandene Programm über den Universitätsserver zum Download an, ohne Kenntnis, dass es sich um die Vollversion handelte. Der Softwarehersteller machte daraufhin Schadensersatzansprüche geltend, die der BGH ihm zusprach.

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  • veröffentlicht am 12. Juni 2009

    OLG Oldenburg, Beschluss vom 08.05.2009, Az. 1 Ss 46/09
    § 184a StGB

    Das OLG Oldenburg hat in einem strafrechtlichen Verfahren entschieden, dass kein Erfahrungssatz bestehe, wonach Teilnehmer einer P2P-Filesharingbörse wüssten, dass sie nach dem Herunterladen einer Datei über ein Filesharing-Network dieses zugleich anderen Filesharern zum Download anbieten würden. Der Angeklagte hatte sich dahingehend eingelassen, dass ihm nicht bewusst gewesen sei, dass die von ihm heruntergeladenen und im Ordner „incoming“ gespeicherten Daten sofort auch anderen Nutzern der Tauschbörse zur Verfügung gestanden hätten. Er sei davon ausgegangen, dass er hierfür die fraglichen Dateien in einem gesonderten Akt hätte freigeben müssen. (mehr …)

  • veröffentlicht am 19. Dezember 2008

    Das Angebot von raubkopierter Software gehört zu den drängensten Problemen der Spieleindustrie, aber auch des Onlinehandels, dem erhebliche Umsätze hierdurch verloren gehen. Das Onlineportal CHIP berichtete über ein Torrent-Portal, welches sich die Mühe gemacht hat, eine Liste der am häufigsten über BitTorrent geladenen Spiele des Jahres 2008 zu erstellen. Unter den Titeln finden sich beliebte Kriegs- aber auch Sportspiele wie PES 2009 (Pro Evolution Soccer 2009), Fallout 3, FarCry 2 oder Grand Theft Auto San Andreas. (? Klicken Sie auf diesen Link, der JavaScript verwendet: CHIP).

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