Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Empfangsbestätigung für Widerrufsbelehrung unzulässig?veröffentlicht am 10. Februar 2009
BGH, Urteil vom 13.01.2009, Az. XI ZR 118/08
§ 2 Abs. 1 Satz 2 HWiG a.F.Der BGH hat in dieser Entscheidung darauf hingewiesen, dass die Verknüpfung einer Widerrufsbelehrung mit einer Empfangsbestätigung, soweit ausreichend deutlich voneinander abgegrenzt, wirksam und zulässig ist. Die Empfangsbestätigung stellt im Verhältnis zur Widerrufsbelehrung keine andere Erklärung i.S. des § 2 Abs. 1 Satz 3 HWiG a.F., sondern eine eigenständige Erklärung dar. Die Widerrufsbelehrung müsse keinesfalls in einer gesonderten Urkunde enthalten sein. Es genüge, wenn sich die Belehrung vom übrigen Vertragstext klar und übersichtlich abhebe und die drucktechnische Gestaltung deutlich erkennen lasse, dass die gesonderte Unterschrift sich auf die Belehrung über das Widerrufsrecht bezieht. Schließt sich an die Widerrufsbelehrung ein weiterer Text – wie im vorliegenden Fall eine Empfangsbestätigung – an, komme es darauf an, ob für den durchschnittlichen Kunden durch die konkrete Ausgestaltung der Vertragsurkunde der Eindruck erweckt werde, es handele sich um eine einheitliche, ihrem Inhalt nach näher bestimmte Widerrufsbelehrung, die deshalb geeignet sei, von der Widerrufsbelehrung als solcher abzulenken.
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24539 Neumünster - BMU: Batteriegesetz löst Batterieverordnung abveröffentlicht am 20. Januar 2009
Im ersten Halbjahr 2009 wird voraussichtlich das neue Batteriegesetz in Kraft treten. Dieses löst dann die derzeit geltende Batterieverordnung ab. Ein entsprechender Entwurf eines Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien (BattG) kann auf der Website des Bundesumweltministeriums heruntergeladen werden. Das Gesetz richtet sich vor allem an die Hersteller von Batterien. Für Onlinehändler ist bislang vor allem die in § 12 BattV enthaltene Hinweispflicht von Interesse, sowie seine eventuelle Gleichstellung mit einem Hersteller gemäß § 3 Abs. 16 S. 2 BattG. Danach gilt: (mehr …)
- OLG Hamburg: Verstoß gegen BattVO ist „eher kein“ abmahnfähiger Wettbewerbsverstoßveröffentlicht am 20. Januar 2009
OLG Hamburg, Urteil vom 23.12.2004, Az. 5 U 17/04
§§ 312 b, 312 c BGB, Art. 240 EGBGB, § 1 Abs. 1 BGB-InfoV, § 12 BattVDas OLG Hamburg hat darauf hingewiesen, dass ein Verstoß gegen die Batterieverordnung nicht notwendigerweise einen abmahnungsfähigen Wettbewerbsverstoß darstellt, da die Hinweispflicht gemäß § 12 S. 2 BattV keine Vorschrift im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG sei, die dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln. Zu einer ausführlicheren Auseinandersetzung mit dieser Rechtsfrage sah sich das Oberlandesgericht indes nicht gehalten, da es bereits eine Anwendung von § 12 BattV ausschloss. Die Vorschrift finde ausschließlich auf Kataloge Anwendung. Hierbei handele es sich um die klassischen (gedruckten) Kataloge des Versandhandels, nicht aber Werbung in Radio, Fernsehen oder anderen Printmedien. Ob die elektronischen Informationen, wie sie in Onlineshops zu finden sind, in ihrer Gesamtheit die Anforderungen des „Kataloges“ i.S.v. § 12 BattV erfassen, war mangels Sachverhalt nicht zu beantworten.
- AG Waiblingen: Die Vertragsstrafe für eBay-Spaßbieter ist unwirksamveröffentlicht am 16. Dezember 2008
AG Waiblingen, Urteil vom 12.11.2008, Az. 9 C 1000/08
§§ 119, 305 Abs. 1 Satz 1, 309 Nr. 6, 339 BGBDas AG Waiblingen hält die AGB-Klausel „Spaßbieter erklären sich mit Abgabe ihres Gebotes mit einer Entschädigungsstrafe von 25 % des Verkaufspreises einverstanden.“ für unwirksam. Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe solle nach dem Willen des Gesetzgebers nur aufgrund einer individuellen Vereinbarung in zulässiger Weise geschehen können, die gerade nicht in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sei. Richtigerweise müsse dem Vertragspartner, der ein Vertragsstrafeversprechen abgebe, deutlich zum Bewusstsein gebracht werden, dass er eine über die ohnehin bestehende vertragliche Bindung hinausgehende zusätzliche Verpflichtung übernehme. Dies sei nicht der Fall, wenn ohne deutliche Hervorhebung und ohne besonderen Hinweis auf Allgemeine Geschäftsbedingungen eine Vertragsstrafe geschaffen werden soll. Die Klausel richte sich, so das Amtsgericht, an alle Bieter der bestimmten eBay-Auktion, so dass die entsprechenden AGB-Regeln (§§ 305 ff. BGB) zur Anwendung kämen. Das AG Bremen hält die in den AGB enthaltene Spaßbieter-Vertragsstrafe indes für wirksam (? Klicken Sie bitte auf diesen Link: AG Bremen).
(mehr …) - BGH: Ein Rechtsanwalt muss seinen Mandanten nicht über gesetzliche Vergütungspflicht aufklären, aber …veröffentlicht am 11. Dezember 2008
BGH, Beschluss vom 20.11.2008, Az. IX ZR 34/06
§ 49b Abs. 5 BRAODer BGH hat in diesem Beschluss darauf hingewiesen, dass der Rechtsanwalt zwar – abgesehen von der im vorliegenden Fall nicht anwendbaren Hinweispflicht des § 49b Abs. 5 BRAO – grundsätzlich nicht verpflichtet ist, den Mandanten auf die gesetzliche Vergütungspflicht hinzuweisen. Zugleich wies der Bundesgerichtshof aber darauf hin, dass der Rechtsanwalt unter bestimmten Umständen nach Treu und Glauben verpflichtet sein könne, auch ohne Frage des Auftraggebers diesen über die voraussichtliche Höhe der Vergütung aufzuklären. Maßgeblich seien die Umstände des Einzelfalls. Keine Belehrungspflicht bestehe, nur weil die Gebühren insgesamt einen namhaften Betrag erreichten, wenn der Mandant die erhebliche wirtschaftliche Bedeutung des Verfahrens verstehe; dagegen habe der Rechtsanwalt über die tatsächlichen Gebühren aufzuklären, wenn sie im Laufe des Verfahrens die Ersteinschätzung wesentlich übersteigen, insbesondere wenn die Ersteinschätzung der Gebühren ohne Berücksichtigung des wirtschaftlichen Werts der Angelegenheit erfolgt.
- OLG Naumburg: Auf einem Online-Bestellformular für ein Arzneimittel können Pflichtangaben fehlenveröffentlicht am 10. Dezember 2008
OLG Naumburg, Urteil vom 24.03.2006, Az. 10 U 58/05 (Hs)
§§ 3, 8 Abs. 1 S. 1 UWG, § 4 Abs. 1a und 3 HWGGemäß § 1 Abs. 6 Heilmittelwerbegesetz (HWG) (6) findet das Gesetz keine Anwendung beim elektronischen Handel mit Arzneimitteln „auf das Bestellformular und die dort aufgeführten Angaben, soweit diese für eine ordnungsgemäße Bestellung notwendig sind“. Das OLG Naumburg hat mit diesem Urteil allerdings entschieden, dass eine Artikel-Druckansicht nicht als „Bestellformular“ zu werten sei, was der beklagte Onlinehändler zu seiner Verteidigung eingewendet hatte. Zu den Pflichtangaben gehört gemäß § 4 Abs. 3 HWG, worauf das Oberlandesgericht hinweist, auch der bekannte, gut lesbar und von den übrigen Werbeaussagen deutlich abgesetzt und abgegrenzt vorzuhaltende Hinweis: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“.
- OLG Hamm: Ein eBay-Verkauf „ausschließlich an Gewerbetreibende“ ohne Widerrufsbelehrung?veröffentlicht am 1. August 2008
OLG Hamm, Urteil vom 28.02.2008, Az. 4 U 196/07
§§ 3; 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1; 4 Nr. 11 UWG, §§ 312 c, 312 d, 355, 357 BGBDas OLG Hamm ist der Rechtsansicht, dass ein eBay-Händler sein Angebot nicht ohne weiteres auf gewerbliche Kunden beschränken darf, um ein Widerrufsrecht auszuschließen. Ein Onlinehändler hatte genau diese Einschränkung in seine Artikelbeschreibung aufgenommen und sodann auf die Wiedergabe der Widerrufsbelehrung verzichtet. Hierin sah das OLG einen Verstoß gegen die Unterrichtungspflichten nach §§ 312 c, 312 d, 355, 357 BGB. Aus der Klausel „Wir verkaufen ausschließlich an Gewerbetreibende, ein Widerrufsrecht wird deshalb ausgeschlossen“ könne nicht in der nötigen Weise hergeleitet werden, dass tatsächlich nicht auch an Verbraucher verkauft wird, mit der Folge, dass die nötigen Widerrufsbelehrungen entfallen könnten. Ein Verkauf an Verbraucher werde nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen, weil die Klausel überaus versteckt eingestellt sei, so dass sie leicht übersehen werden könne. Dies erfülle einen Umgehungstatbestand, wie er beim Verbrauchsgüterkauf nach § 475 Abs. 1 BGB ausgeschlossen werde solle.
(mehr …) - OLG Frankfurt: Angabe von Liefer- und Versandkosten bei www.quelle.de wettbewerbswidrigveröffentlicht am 17. Juni 2008
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 06.03.2008, Az. 6 U 85/07
§§ 3, 4 Nr. 11 UWG, § 1 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2, Abs. 6, 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1, 12 Abs. 1 Satz 2 PAngV.
Das OLG Frankfurt a.M. ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Quelle GmbH in der Vergangenheit auf ihrer Website www.quelle.de gegen geltendes Wettbewerbsrecht verstoßen hat. Konkret wurde die Angabe von Liefer- und Versandkosten beanstandet. Diese könnten zwar grundsätzlich auch auf einer nachgelagerten Internetseite vorgehalten werden; erforderlich sei dabei aber, dass eine solche Seite vor Einleitung des Bestellvorgangs notwendig aufgerufen werden muss. Informationen in anderen, lediglich über allgemeine Links erreichbaren Rubriken, genügten hingegen regelmäßig nicht, da ein Kunde erfahrungsgemäß nur solche Seiten aufrufen würde, die er zur Information über die Ware benötigt oder zu denen er durch einfache Links oder durch klare und unmissverständliche Hinweise auf dem Weg zum Vertragsschluss geführt wird. Dies sei bei einem Link wie „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder „Service“ nicht der Fall. - LG Berlin: Hinweis auf das Widerrufsrecht durch Grafik oder Link „Rechtsbelehrung“ unzureichendveröffentlicht am 1. November 2007
LG Berlin, Beschluss vom 09.10.2007, Az. 137 C 293/07
§§ 242, 311 BGB, § 522 Abs. 2 ZPODas Landgericht Berlin ist der Auffassung, dass der gesetzlich geforderte deutliche Hinweis auf das Widerrufsrecht des Verbrauchers nicht erbracht wird, wenn die Widerrufsbelehrung allein unter Rubrik „mich“ oder unter einem sog. „sprechenden“ Link („Rechtsbelehrung“). Unter der Rubrik „mich“ vermute niemand Belehrungen, da die Belehrung über das Widerrufsrecht nicht verkäuferbezogen sei. Auch der Button „Rechtsbelehrung“ reiche insoweit nicht aus: Die Kennzeichung des Links muss klar erkennen lassen, dass überhaupt eine Widerrufsbelehrung aufgerufen werden kann, was sich aber aus dem schlichten Begriff „Rechtbelehrung“ keineswegs ergibt, da eine Vielzahl von Rechten denkbar ist, über die die Beklagte hätte belehren können wollen. Die Verwendung einer Grafik gewährleiste nicht, dass die Informationen unabhängig vom verwendeten Browser und auch für sehbehinderte Mitglieder abrufbar sei. Dies ergebe sich aus den verfahrensgegenständlichen Angaben von ebay.
- LG Berlin: Wertersatzklausel in Widerrufsbelehrungveröffentlicht am 1. April 2007
LG Berlin, Beschluss vom 15.03.2007, Az. 52 O 88/07
§§ 3, 4 Nr, 11 UWG, 312 c BGB, § 1 Abs. 1 Nr. 10 InfoVO, 357 Abs. 1 und 3, 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGBNach Auffassung des Landgerichts Berlin verstößt gegen geltendes Wettbewerbsrecht, wer bei einer auf der Internetplattform eBay verwendeten Widerrufsbelehrung dem Verbraucher eine Wertersatzpflicht auch für solche Wertverschlechterungen auferlegt, die durch bestimmungsgemäßen Gebrauch entstanden sind. Dies sei nur dann möglich, wenn der Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss auf diese Rechtsfolge und die Möglichkeit, sie zu vermeiden, in Textform hingewiesen worden sei. Dies sei bei der Internethandelsplattform eBay aber nicht möglich.
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