Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Köln: Bei Vertragsstrafenforderung ist die strafbewehrte Unterlassungserklärung auszulegenveröffentlicht am 25. März 2010
OLG Köln, Urteil vom 09.02.2010, Az. 15 U 107/09
§§ 133; 157; 242 BGBDas OLG Köln hat entschieden, dass eine Unterlassungserklärung im Falle der Geltendmachung einer Vertragsstrafe hinsichtlich ihres genauen Inhalts auszulegen ist. Die Reichweite der Erklärung sei gemäß §§ 133, 157 BGB zu ermitteln. Schon die Historie des von den Kölner Richtern zu entscheidenden Falles spreche gegen die von dem Kläger gewünschte Reichweite, da sich das Abmahnschreiben vom 13.08.2008 einschließlich der geforderten Unterlassungserklärung und dementsprechend auch das mit der Klage verfolgte Unterlassungsbegehren allein auf die Verwendung eines Bildnisses von der Webseite des … beziehe. Ein Verständnis in dem von dem Kläger gewünschten Umfang wäre auch nicht interessengerecht im Sinne von § 242 BGB. (mehr …)