Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Schadensersatz nach Abbruch einer eBay-Auktion mit Scheingebotenveröffentlicht am 26. August 2014
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 27.06.2014, Az. 12 U 51/13
§ 117 BGB, § 145 BGB, § 280 BGB, § 281 BGBDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass dem Höchstbietenden eines Angebots auf der Handelsplattform eBay Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu gewähren ist, wenn das Angebot ohne Angabe von Gründen vorzeitig beendet wird. Dies gelte auch, wenn der zuvor Höchstbietende von einem anderen Account überboten wurde, wenn es sich bei letzterem um einen Zweitaccount des Verkäufers handele, der den Preis hochtreiben solle. Diese Scheingebote seien nicht zu berücksichtigen. Der Verkäufer hätte den Kaufgegenstand (hier: Auto) dem Höchstbietenden zum bei Abbruch gebotenen Preis übereignen müsse. Tue er dies nicht, sei Schadensersatz wegen Nichterfüllung im Wert des Fahrzeugs zu leisten. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Detmold: Vorzeitiger Abbruch einer Internetauktion führt zum Erwerb des Höchstbietendenveröffentlicht am 15. März 2012
LG Detmold, Urteil vom 14.03.2012, Az. 10 S 163/11
§ 433 BGB, § 119 BGBDas LG Detmold hat nach einem Bericht von heise online entschieden, dass der Abbruch einer Internetauktion, auf welche bereits Gebote abgegeben wurden, dazu führt, dass der zum Zeitpunkt der Abbruchs Höchstbietende die Ware zum von ihm gebotenen Preis erwirbt. Vorliegend hatte der Anbieter ein Wohnmobil (Wert: ca. 2.000,00 EUR) zum Startpreis von einem Euro angeboten, am nächsten Tag jedoch die Auktion abgebrochen, um das Gefährt anderweitig zu verkaufen. Zu diesem Zeitpunkt lag das Gebot bei 56,00 EUR. Zu diesem Preis erwarb nach Auffassung des Gerichts der Höchstbietende auch das Gefährt. Bei Internetauktionen könne der Anbieter einen Verkauf weit unter Wert gerade nicht durch Abbruch der Versteigerung verhindern. Mit dem Angebot gehe das Einverständnis des Verkäufers einher, das höchste wirksam abgegebene Kaufangebot anzunehmen. Es entspräche nicht dem Wesen einer „Versteigerung“, wenn diese nur bei einem angemessenen Preis gültig wäre. Ähnlich entschieden bereits das AG Nürtigen (hier) und das OLG Köln (hier). Zum berechtigten vorzeitigen Auktionsabbruch äußerte sich das AG Hamm (hier).
- AG Menden: Zu niedrige Gebote bei einer eBay-Auktion rechtfertigen nicht deren vorzeitigen Abbruch / Zur Schadensersatzpflichtveröffentlicht am 15. November 2011
AG Menden, Urteil vom 24.08.2011, Az. 4 C 390/10
§ 281 BGB, § 280 Abs. 1 BGBDas AG Menden hat entschieden, dass der vorzeitige Abbruch einer eBay-Auktion durch den Verkäufer, weil diesem die Höhe der Gebote nicht ausreichend erscheint, zu einer Schadensersatzpflicht gegenüber dem zum Zeitpunkt des Abbruchs Höchstbietenden führt. Eine zu niedrige Gebotshöhe bzw. die Gelegenheit zu einem lukrativeren Verkauf außerhalb eBays sei kein rechtfertigender Grund für den Abbruch oder eine Anfechtung. Dem Höchstbietenden stehe daher, wenn der Kaufgegenstand nicht mehr übereignet werden könne, der Ersatz des Nichterfüllungsschadens zu. Dieser bestehe in der Differenz zwischen dem Verkehrswert und dem abgegebenen Höchstgebot.
- BGH: eBay-Auktionsabbruch bei Verlust der Ware verpflichtet nicht zum Schadensersatzveröffentlicht am 10. Juni 2011
BGH, Urteil vom 08.06.2011, Az. VIII ZR 305/10
§ 10 Abs. 1 eBay-AGBDer BGH hat entschieden, dass ein eBay-Verkäufer eine bereits bebotene Auktion bei Verlust der Ware vorzeitig abbrechen darf, ohne dem Höchstbietenden zum Schadensersatz verpflichtet zu sein. Dies gelte jedenfalls, wenn die Ware dem Verkäufer gestohlen wurde. Dies ergebe sich bereits aus den eBay-Regeln selbst. Aus der Pressemitteilung Nr. 101/2011 der Pressestelle des Bundesgerichtshofs vom 08.06.2011 (Zitat):