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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 4. November 2014

    LG Düsseldorf, Urteil vom 30.07.2014, Az. 12 O 207/14
    § 823 Abs. 1, Abs. 2 BGB, § 1004 Abs. 1 analog BGB; § 22 KUG

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Berichterstattung über eine Hochzeit in der JVA nicht identifizierend sein darf. Dadurch werde das Persönlichkeitsrecht der Braut verletzt. Ein Informationsinteresse könne lediglich hinsichtlich des inhaftierten Ehemannes bestehen, dieser sei jedoch höchstens eine relative Person der Zeitgeschichte. Dies rechtfertige nicht, über seine Frau und deren Sohn identifizierend zu berichten. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 15. August 2013

    AG Hannover, Urteil vom 01.07.2013, Az. 412 C 4005/13
    § 631 BGB

    Das AG Hannover hat die Zahlungsklage eines Fotografen abgewiesen, welcher für die Erstellung von Hochzeitsfotos mehr als 300,00 EUR forderte, für die Hochzeit aber nur eine Praktikantin geschickt hatte, welche u.a. die kirchliche Zeremonie nicht abgebildet hatte. Das Gericht entschied, dass ein weitergehender Vergütungsanspruch als die vergleichsweise gezahlten 150,00 EUR bei einer Leistung durch einen Nicht-Fachmann nicht bestehe. Hier könne nicht ohne weiteres angenommen werden, dass die Leistung von wenigstens mittlerer Art und Güte sei. Zur Pressemitteilung des AG Hannover vom 12.08.2013: (mehr …)

  • veröffentlicht am 19. Juli 2010

    LG Hamburg, Urteil vom 28.05.2010, Az. 324 O 690/09
    §§ 812 Abs. 1 Alt. 2, 818 Abs. 2 BGB

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass für die Veröffentlichung von Hochzeitsfotos in einer Werbeanzeige für eine Hochzeitszeitschrift ohne Einwilligung der Abgebildeten einen Schadensersatz in Höhe von 2.500 EUR pro Person – also 5.000 EUR – anfällt. Durch die Veröffentlichung des Bildes sei in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Kläger in seiner besonderen Ausprägung als Recht am eigenen Bild eingegriffen worden. Zu der verhältnismäßig hohen Entschädigung in Form einer fiktiven Lizenzgebühr führte die Kammer aus:

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