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Artikel-Schlagworte: „Höhe“

OLG Celle: In Adresshändler-AGB festgelegte Vertragsstrafe von 25.000 EUR ist unwirksam

Freitag, 8. März 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Celle, Urteil vom 28.11.2012, Az. 9 U 77/12
§ 307 BGB, § 310 BGB, § 339 BGB

Das OLG Celle hat entschieden, dass eine in den AGB zwischen zwei Adresshändlern vereinbarte Vertragsstrafe in Höhe von 25.000,00 EUR für den Fall, dass für eine gelieferte Adresse auf Nachfrage nicht binnen 24 Stunden eine Einwilligungserklärung nachgewiesen werden kann, unangemessen und daher unwirksam ist. Der Vertragspartner werde durch die Klausel unangemessen benachteiligt, da zum einen die Frist zu kurz bemessen sei und zum anderen die Höhe der Vertragsstrafe in keinem Verhältnis zu einem möglicherweise eintretenden Schaden stehe. Zum Volltext der Entscheidung:

(more…)

OLG Brandenburg: AGB-Klausel, die Schadensersatz für den Fall des Verlustes eines Freizeitparkchips vorsieht, ist unwirksam

Mittwoch, 6. März 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

OLG Brandenburg, Urteil vom 06.02.2013, Az. 7 U 6/12 - nicht rechtskräftig
§ 309 Nr. 5a BGB

Das OLG Brandenburg hat entschieden, dass ein Freizeitparkbetreiber seine Kunden per AGB nicht dazu verpflichten kann, bei Verlust eines Freizeitparkchips (mit einem Kreditrahmen von 150,00 EUR für Speisen etc.) den vollen Kreditrahmen als Schadensersatz zu zahlen. Der Schaden, so der Senat, übersteige der Höhe nach den gewöhnlichen Schaden. Denn es sei angesichts der von dem Freizeitparkbetreiber für seine Sonderleistungen verlangten Preise nicht ohne weiteres möglich, den Betrag von 150,00 EUR voll in Anspruch zu nehmen. In vielen Fällen werde ein nicht verbrauchter Spitzenbetrag auf dem Chip verbleiben. Zum Wortlaut der Pressemitteilung des OLG Brandenburg: (more…)

OLG Köln: Der Schadensersatz bei illegalem Filesharing von Musikwerken berechnet sich nach dem Tarif VR-OD 5 der GEMA / 50.000 EUR Streitwert für 234 Musiktitel

Freitag, 1. März 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Beschluss vom 15.01.2013, Az. 6 W 12/13
§ 670 BGB, § 683 S. 1 BGB, § 677 BGB, § 823 Abs. 1 BGB

Das OLG Köln hat erneut entschieden, dass bei illegalem Filesharing von Musikwerken der Schadensersatz für das öffentliche Zugänglichmachen fiktiv nach dem Tarif VR-OD 5 der GEMA zu berechnen ist. Der pauschalen fiktiven Lizenzgebühr von 200,00 EUR erteilte der Senat eine Absage. Außerdem reduzierte das OLG Köln den Streitwert bei 234 Musiktiteln in vorliegendem Fall von 80.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

LG Halle: Vertragsstrafe von über 125.000 EUR wegen 25-fachen Verstoßes gegen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung durch Vorhaltung von urheberrechtlich geschützten Cartoon-Motiven auf einem Server

Donnerstag, 6. Dezember 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

LG Halle, Urteil vom 17.10.2012, Az. 2 O 2/12
§ 339 S. 2 BGB

Das LG Halle hat entschieden, dass bei einem 25maligen Verstoß gegen eine im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs (nach dem sog. modifizierten Hamburger Brauch) abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe von 127.500,00 EUR, also je Verstoß von 5.100,00 EUR angemessen ist. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

LG München I: Zum möglichen “Verletzerzuschlag” bei einer Patentverletzung

Montag, 12. November 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

LG München I, Urteil vom 25.03.2010, Az. 7 O 17716/09
§ 139 PatG

Das LG München I hat entschieden, dass der bei einer Patentverletzung nach dem Grundsatz der Lizenzanalogie berechnete Schadensersatz nicht nur den maximal am freien Markt erzielbaren Lizenzsatz umfasst, sondern auch - “abhängig von den Umständen des Einzelfalls” - erhöhte Gebühren für die Art der Rechtsverletzung gezahlt werden müssten. Gegebenenfalls könne eine “merkliche” Erhöhung des üblicherweise vereinbarten Lizenzsatzes ausgeurteilt werden. Die in unbefangenen Situationen vereinbarten Lizenzsätze würden regelmäßig nur den unteren Bereich dessen darstellen, was vernünftige Lizenzpartner vereinbart hätten, wenn sie bei Abschluss des Lizenzvertrags die künftige Entwicklung und insbesondere die Zeitdauer und das Maß der Patentbenutzung vorausgesehen hätten. Die Parteien würden mit den Kenntnissen nach Durchführung des Verletzungsprozesses einen merklich höheren Lizenzsatz vereinbart haben. Von einem Strafschadensersatz will die Kammer nichts wissen. “Die gefundene Auslegung bewegt sich allein im Bereich der angemessenen Anwendung der Lizenzanalogiesätze und berührt nicht den von der Richtlinie als nicht mehr zulässig bezeichneten Bereich des Strafschadensersatzes. Sie ist im vorliegenden Fall für sämtliche Zeiträume anzuwenden, da sie nicht erst auf der Umsetzungsverpflichtung bzw. Umsetzung der Richtlinie beruht, sondern schon nach bisherigem Recht geboten war.” Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

LG München I: Abgabe der Unterlassungserklärung nach Zustellung der einstweiligen Verfügung mindert nicht den Streitwert

Dienstag, 16. Oktober 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG München I, Beschluss vom 11.09.2012, Az. 7 O 20136/08
§ 3 ZPO, § 3 GKG, § 51 Abs. 1 GKG, § 53 Abs. 1 Nr. 1 GKG

Das LG München I hat entschieden, dass sich der Streitwert eines Verfügungsverfahrens nicht durch die Reaktion des Antragsgegners auf die erlassene einstweilige Verfügung (hier: Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung) ändert. Zum Volltext der Entscheidung:
(more…)

LG Berlin: Im Gegensatz zum Normalbürger dürfen Rapper schon mal deftiger beleidigen, da dies “nicht für bare Münze genommen” wird

Donnerstag, 30. August 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Berlin, Urteil vom 13.08.2012, Az. 33 O 434/11
§ 185 StGB, § 186 StGB, § 187 StBG, Art 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, §§ 823 Abs. 1, 823 Abs. 2 BGB

Das LG Berlin hat entschieden, dass ein bekannter deutscher Rapper wegen der Beleidigung einer “Big Brother”-Teilnehmerin u.a. mit den Worten “Die Nutte!” und “Die Kacke!” an diese ein Schmerzensgeld zu zahlen habe. Die nicht bestrittenen günstigen wirtschaftlichen Verhaltnisse des Beklagten, der stark beleidigende Charakter der Äußerungen mit seinen Auswirkungen auf die Psyche der Klägerin, die Dauer der allgemeinen Abrufbarkeit der Äußerungen im Internet und die zweifellos erforderliche Genugtuung der Klägerin erforderten eine Geldentschädigung von 8.000,00 EUR. Ein höherer Betrag erschien dem Gericht unangebracht: Bei der Intensität der Persönlichkeitsrechtsverletzung sei zu berücksichtigen, dass Äußerungen von Rappern wie B… mit ihrer teilweise unsachlichen und überzogenen Tendenz vom verständigen Durchschnittsbürger nicht für bare Münze genommen würden. Weiter sei zu berücksichtigen gewesen, dass sich die Klägerin freiwillig in eine Situation begeben habe, die zwangsläufig die teilweise Preisgabe mindestens ihrer Privatsphäre bewirkt habe. Weiter sei zu berücksichtigen, dass es der Klägerin letztlich nur um den Erhalt einer möglichst hohen Zahlung ging: Dafür spreche die deutlich überzogene Forderung von 100.000,00 EUR bei gleichzeitiger Wiederholung der angegriffenen Äußerungen gegenüber der Presse. Die Klägerin habe gegenüber einem völlig neuen und großen Adressatenkreis (Leser des Berliner Kuriers und RTL-Konsumenten) die Äußerungen freiwillig überhaupt erst in Umlauf gebracht. Zum Volltext der Entscheidung (hier).

LG Köln: Zur Höhe des zweiten Ordnungsgeldes, wenn eine wettbewerbswidrige Werbung nicht mehr im Fernsehen, sondern “nur noch” bei YouTube neu geschaltet wird

Montag, 27. August 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Köln, Beschluss vom 08.08.2012, Az. 31 O 491/11 SH II
§ 890 Abs. 1 ZPO

Das LG Köln hat im vorliegenden Fall gegen ein Internetportal für Hotelbewertungen, welches unlauter mit einem “Kunden-Gütesiegel der Touristik” warb (vgl. LG Köln, Urteil vom 05.01.2012, Az. 31 O 491/11, hier) bei erneutem Verstoß via TV-Werbung ein Ordnungsgeld von 100.000 EUR festgesetzt (hier). Nachdem das Internetportal bei YouTube sogar neue Werbespots veröffentlichte, wurde nunmehr ein weiteres Ordnungsgeld in Höhe von 20.000,00 EUR festgesetzt, wobei die Kammer in der Werbung über das Fernsehen auf der einen Seite und der Werbung über YouTube (vorheriges Aufrufen des Spots erforderlich) einen Unterschied sah. Zum Volltext der Entscheidung:
(more…)

LG Köln: Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 EUR bei Verstoß gegen einstweilige Verfügung (Verbot der Werbung mit einem selbst erdachten Gütesiegel für Hotelbewertungen) / Umsatzeinbußen sind kein Grund, ein gerichtliches Verbot zu missachten

Montag, 27. August 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

LG Köln, Beschluss vom 29.05.2012, Az. 31 O 491/11
§ 890 ZPO

Das LG Köln hat im Wege der einstweiligen Verfügung entschieden, dass die Bewertung von Hotels durch ein Internetportal für Hotelbewertungen mit z.B. “das Kunden-Gütesiegel der Touristik” wettbewerbswidrig ist (hier). Nachdem die Verfügungsbeklagte die Werbung nicht unterband, da ihr dieses zu teuer erschien (”drohende Umsatzverluste”), wurde ihr vom LG Köln (Vorsitzender Richter am Landgericht Kehl) ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000,00 EUR auferlegt. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

LG Bremen: Was zu tun ist, um einem Ordnungsgeld wegen Verstoßes gegen eine einstweilige Verfügung zu entgehen

Montag, 9. Juli 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

LG Bremen, Beschluss vom 08.12.2011, Az. 7 O 1139/11
§ 890 Abs. 1, Abs. 2 ZPO

Das LG Bremen hat entschieden, dass ein Ordnungsgeld verwirkt wird, wenn nach einem Wettbewerbsverstoß bei Amazon eine einstweilige Verfügung ergeht und die Antragsgegnerin Amazon darauf hin um Löschung bittet, die (ausbleibende) Löschung aber nicht mehr nachgehend kontrolliert (zum Volltext der Entscheidung s. unten). Die Kammer erkannte insoweit auf ein “Organisationsverschulden” des Geschäftsführers der Antragsgegnerin.Dies folgt bereits aus der eigenen Schilderung der Schuldner … . Danach hat der Schuldner zu 2. zwar durch die Rücksprache mit seinem Vertragspartner Amazon eine Beseitigung der bereits ins Werk gesetzten Störung veranlasst. Auch wenn man unterstellt, dass der Vortrag der Schuldner zutrifft, dass er alle Produktanzeigen, auch die hier streitgegenständlichen, als zu löschen bezeichnet und Amazon darauf hingewiesen habe, welche Wichtigkeit sein Anliegen habe, so haben die Schuldner nicht dargelegt, dass sie die Umsetzung dieser Anweisungen durch Amazon auch gewissenhaft kontrolliert hätten. Hierzu waren die Schuldner zumindest im vorliegenden Fall aber verpflichtet. (more…)

LG Leipzig: Zur Höhe des Ordnungsgeldes bei Verstoß gegen eine einstweilige Verfügung

Mittwoch, 20. Juni 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Leipzig, Beschluss vom 30.05.2012, Az. 02 HK O 1900/09 - nicht rechtskräfitg
§ 890 Abs. 1 ZPO

Das LG Leipzig hat gegen die Betreiberin des Flugbuchungsportals www.fluege.de (Unister GmbH) ein Ordnungsgeld in Höhe von 75.000,00 EUR verhängt, nachdem auf dem Portal im elektronischen Buchungsformular eine Reiseversicherung als Default-Nebenleistung zu Flugbuchungen zu finden war, die per sog. Opt-out abgewählt werden musste. Die Kammer orientierte sich bei der Höhe des Ordnungsgeldes an dem wirtschaftlichen Erfolg, der durch die Nichtbeachtung des gerichtlichen Verbotes entstand. Da die Unister GmbH selbst erklärt hatte, dass bei Umstellung auf das geforderte Opt-in-Verfahren mit Provisionsrückgängen in Höhe von 50.000,00 EUR zu rechnen sei, wurde dieser Betrag zuzüglich eines Strafzuschlages als Bemessungsgrundlage gewählt.

OLG Stuttgart: Host-Provider haftet für Rechtsverstöße auf geparkter Domain ab Kenntnis / Rechteinhaber unterliegt keiner Beweispflicht und muss nicht “Rights Protection Programm” nutzen

Mittwoch, 25. April 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Stuttgart, Urteil vom 19.04.2012, Az. 2 U 91/11
Art. 6 GMV, Art. 9 GMV; § 4 MarkenG, § 14 Abs. 1 MarkenG, § 14 Abs. 5 MarkenG, § 15 Abs. 1 MarkenG, § 15 Abs. 5 MarkenG

Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass ein Host-Provider, der eine Domain für einen Kunden parkt, jedenfalls dann im Rahmen einer Markenrechtsverletzung als Störer haftet, wenn er konkret auf den Rechtsverstoß hingewiesen wird und gleichwohl dem Rechtsverstoß nicht abhilft. Der Senat wies darauf hin, dass der Hinweis derart konkret sein müsse, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptungen des Betroffenen unschwer, d. h. ohne eingehende rechtliche oder tatsächliche Überprüfung, festgestellt werden könne. Andererseits entschied das OLG Stuttgart ebenfalls, dass die Beklagte nicht berechtigt gewesen sei, ein Tätigwerden erst von der Übersendung einer Kopie der Markenurkunde abhängig zu machen und sie könne sich auch nicht darauf berufen, dass die Klägerin es versäumt habe, sich für die Anzeige des Rechtsverstoßes des von der Beklagten hierfür vorgehaltenen sog. „Rights Protection Programms” zu bedienen. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

KG Berlin: Nur 500,00 EUR Vertragsstrafe bei “minimalem Verstoß” gegen Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafeversprechen nach Hamburger Brauch / Rechtsnachfolger eines Unternehmens rückt automatisch als Unterlassungsgläubiger in Unterlassungsvertrag ein

Mittwoch, 11. April 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

KG Berlin, Urteil vom 27.09.2011, Az. 5 U 137/10
§ 145 BGB, § 339 S. 2 BGB, § 315 Abs. 3 S. 2 Halbs. 1 BGB

Das KG Berlin hat entschieden, dass bei einem “minimalen Verstoß” gegen eine Unterlassungserklärung, die mit einem Vertragsstrafeversprechen nach neuem Hamburger Brauch versehen ist, wonach sich die Unterlassungschuldnerin strafbewehrt verpflichtet, im geschäftlichen Verkehr keine Datensätze von Kunden der Klägerin zu nutzen und/oder zu veröffentlichen, eine Vertragsstrafe von 10.000,00 EUR überzogen und auf 500,00 EUR zu reduzieren ist. Zudem wies das Kammergericht darauf hin, dass der Rechtsnachfolger eines Unternehmens dessen Stellung als Unterlassungsgläubiger in einem Unterlassungsvertrag automatisch übernimmt. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

OLG Braunschweig: Streitwert von nur 300,00 EUR bei Fotoklau in privater eBay-Auktion

Donnerstag, 15. März 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

OLG Braunschweig, Beschluss vom 14.10.2011, 2 W 92/11
§ 3 ZPO, § 97 Abs. 1 UrhG

Das OLG Braunschweig hat entschieden, dass der Streitwert für urheberrechtliche Unterlassungsansprüche wegen der Verwendung eines Produktfotos in einer privaten eBay-Auktion 300,00 EUR beträgt. Den Lizenzsatz für das vom Beklagten genutzte Bild habe der Kläger mit 150,00 EUR bemessen. Es sei weiter sachgerecht, diesen Lizenzsatz für die Streitwertbemessung des Unterlassungsanspruchs grundsätzlich zu verdoppeln, weil mit dem Unterlassungsanspruch eben gleichgerichtete weitere Verletzungen verhindert werden sollten. Dies gelte zumindest dann, wenn wie hier das Bild lediglich für einen privaten Ebay-Verkauf verwendet worden sei und keine weiteren konkreten Anhaltspunkte für eine umfassendere Nutzung des Bildes durch den Verletzer dargetan werden, die einen höheren Multiplikations-Faktor rechtfertigten. Generalpräventive Erwägungen hätten bei der Streitwertfestsetzung, auf deren Grundlage die Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren festgesetzt werden, außer Betracht zu bleiben. Ähnlich großzügig zeigte sich das OLG Braunschweig in der Entscheidung OLG Braunschweig, Urteil vom 08.02.2012, Az. 2 U 7/11 (hier), als es dem geschädigten Rechteinhaber 20,00 EUR Schadensersatz je Bild zubilligte. Was wir davon halten? Das Braunschweiger Oberlandesgericht mag offensichtlich keine Urheberrechtsstreitigkeiten. Daher sollte man als in seinen Rechten Verletzter unter Ausnutzung des “fliegenden Gerichtsstandes” in andere Regionen weiterziehen.  Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

OLG Celle: Ob statt einer 1,3-fachen eine 1,5-fache Geschäftsgebühr verlangt werden kann, unterliegt der gerichtlichen Überprüfung

Dienstag, 24. Januar 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

OLG Celle, Urteil vom 28.12.2011, Az. 14 U 107/11
§ 2 Abs. 2 RVG, Nr. 2300 VV RVG

Das OLG Celle hat entschieden, dass - entgegen BGH MDR 2011, 454 f. - ein Rechtsanwalt eine “erhöhte” 1,5fache Gebühr verlangen kann, wenn die Voraussetzungen von Nr. 2300 der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG vorliegen, d. h. die Tätigkeit umfänglich oder schwierig war. Dies könne vom Gericht überprüft werden. Da es sich um eine im wesentlichen verkehrsrechtliche Entscheidung handelt, welche aber auf wettbewerbsrechtliche Rechtsstreitigkeiten gebührenrechtlich ohne weiteres übertragen werden kann, haben wir die relevante Passage im Volltext der Entscheidung rot markiert: (more…)

OLG Thüringen: Gerichtliche Zuständigkeit bei Vertragsstrafe im Wettbewerbsrecht

Mittwoch, 30. November 2011 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Thüringen, Urteil vom 01.09.2010, Az. 2 U 330/10
§ 13 Abs. 1 Satz 1 UWG

Das OLG Thüringen hat entschieden, dass bei Ansprüchen aus wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsverträgen auf Zahlung einer Vertragsstrafe das Landgericht zuständig ist, unabhängig von der Höhe der geltend gemachten Vertragsstrafe. Dies werde durch den Normzweck des § 13 Abs. 1 S. 1 UWG begründet. Die gesetzgeberische Erwägung, die Amtsgerichte nicht mit vereinzelten Spezialfragen des UWG zu belasten, sei nur dann konsequent umgesetzt, wenn auch Vertragsstrafeansprüche, die ihre Grundlage in Verletzungen von Normen des UWG hätten, von den Landgerichten entschieden würden. Auch würde damit die Notwendigkeit entfallen, Vertragsstrafen in Höhe von 5.001,00 EUR in Unterlassungsverträge aufzunehmen, um einen landgerichtliche Zuständigkeit zu erreichen. Zu den Gründen der Entscheidung:

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BGH: Bei der Bemessung des Lizenzschadensersatzes müssen branchenübliche Umsatzerlöse berücksichtigt werden

Dienstag, 29. November 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

BGH, Urteil vom 29.07.2009, Az. I ZR 169/07
§ 14 Abs. 3 Nr. 3 und 5 MarkenG

Der BGH hat entschieden, dass zur Bemessung des Lizenzschadensersatzes bei Verletzung von Kennzeichenrechten die übliche Umsatzrendite mit einzubeziehen ist. Zunächst sei zur Beurteilung der Frage, welcher Lizenzsatz bei der Verletzung eines Kennzeichenrechts (hier: Unternehmenskennzeichen) angemessen sei, auf die verkehrsübliche Lizenzgebühr abzustellen. Vernünftige Lizenzvertragsparteien würden in ihren Überlegungen zur angemessenen Lizenzgebühr auch berücksichtigen, ob durch die Benutzungshandlungen des Lizenznehmers ein Marktverwirrungsschaden eingetreten sei, wovon hier auszugehen sei. Bei der hier maßgeblichen Verletzung in der Transportbranche sei zudem die branchenüblich niedrige Umsatzrendite von nur 1% - so von den Beklagten unbestritten vorgetragen - zu berücksichtigen. Der Senat stellt klar, dass bei der Bestimmung der Höhe des Lizenzsatzes alle Umstände zu berücksichtigen seien, die auch bei freien Lizenzverhandlungen Einfluss auf die Höhe der Vergütung gehabt hätten. Hierzu würden auch die in der Branche üblichen Umsatzerlöse gehören. Ein vernünftiger Lizenznehmer werde regelmäßig kein Lizenzentgelt vereinbaren, das doppelt so hoch sei wie der zu erwartende Gewinn.


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