Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Marburg: Werbung für „unsichtbare“ Hörgeräte ist unzulässigveröffentlicht am 6. Februar 2014
LG Marburg, Urteil vom 08.08.2013, Az. 4 O 7/13 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 5 UWGDas LG Marburg hat entschieden, dass die Werbung für Hörgeräte mit dem Slogan „Das unsichtbare Hörsystem“ irreführend und daher wettbewerbswidrig ist. Die beworbenen Geräte seien gerade nicht vollständig unsichtbar, so dass ein interpretationsfähiger Zusatz wie z.B. „nahezu“ oder „fast“ erforderlich sei. Anderenfalls werde der angesprochene Verkehr in die Irre geführt, der gerade bei solchen Geräten Wert darauf lege, dass sie möglichst nicht auffällig seien. Der Rechtsstreit wird in der Berufung vor dem OLG Frankfurt a.M. weitergeführt.
- Wettbewerbszentrale: Apotheke darf nicht für Hörgeräte werben, wenn Qualifikation als Hörgeräteakustikerhandwerk fehltveröffentlicht am 6. Juni 2013
Die Wettbewerbszentrale hat mit Mitteilung vom 28.05.2013 darauf hingewiesen, dass eine Apotheke keine individuell angepassten Hörgeräte anbieten darf, wenn hierzu keine Eintragung in die Handwerksrolle als Hörgeräteakustikerhandwerk vorliegt. Eine DocMorris-Apotheke hatte ein kaum sichtbares Hörgerät „zum sensationellen Preis“ von 395,00 EUR angeboten, wobei Interessenten auch die Anpassung des Hörgeräts angeboten wurde. Überdies hatte die Apotheke es wettbewerbswidrig unterlassen, darauf hinzuweisen, dass auf Grund der fehlenden Qualifikation als Hörgeräteakustikerhandwerk Interessenten für den Erwerb des Hörgerätes keine Erstattung von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung (ca. 400,00 EUR) in Anspruch nehmen konnten. Die Angelegenheit fand außergerichtlich Erledigung.
- LG Dortmund: HNO-Arzt darf Patienten nicht ungefragt einen bestimmten Hörgeräteakustiker zuweisenveröffentlicht am 2. Mai 2013
LG Dortmund, Urteil vom 21.11.2012, Az. 25 O 209/12 – rechtskräftig
§ 31 Abs. 2 BOÄ Westfalen Lippe, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas LG Dortmund hat entschieden, dass ein HNO-Arzt einem Patienten ohne dessen vorausgegangene ausdrückliche Bitte keinen bestimmten Hörgeräteakustiker empfehlen darf, da dies die Wahlfreiheit des Patienten verletze. Der Arzt hatte Patienten ungefragt und ohne hinreichenden Grund auf die Möglichkeit des Erwerbs von Hörgeräten direkt in der Praxis (sog. verkürzter Versorgungsweg) hingewiesen und dazu einen Hörgeräteakustiker bestimmt. Vgl. auch LG Düsseldorf (hier) und OLG Schleswig (hier), aber auch LG Berlin (hier).