IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 6. Februar 2014

    LG Marburg, Urteil vom 08.08.2013, Az. 4 O 7/13 – nicht rechtskräftig
    § 3 UWG, § 5 UWG

    Das LG Marburg hat entschieden, dass die Werbung für Hörgeräte mit dem Slogan „Das unsichtbare Hörsystem“ irreführend und daher wettbewerbswidrig ist. Die beworbenen Geräte seien gerade nicht vollständig unsichtbar, so dass ein interpretationsfähiger Zusatz wie z.B. „nahezu“ oder „fast“ erforderlich sei. Anderenfalls werde der angesprochene Verkehr in die Irre geführt, der gerade bei solchen Geräten Wert darauf lege, dass sie möglichst nicht auffällig seien. Der Rechtsstreit wird in der Berufung vor dem OLG Frankfurt a.M. weitergeführt.

  • veröffentlicht am 6. Juni 2013

    Die Wettbewerbszentrale hat mit Mitteilung vom 28.05.2013 darauf hingewiesen, dass eine Apotheke keine individuell angepassten Hörgeräte anbieten darf, wenn hierzu keine Eintragung in die Handwerksrolle als Hörgeräteakustikerhandwerk vorliegt. Eine DocMorris-Apotheke hatte ein kaum sichtbares Hörgerät „zum sensationellen Preis“ von 395,00 EUR angeboten, wobei Interessenten auch die Anpassung des Hörgeräts angeboten wurde. Überdies hatte die Apotheke es wettbewerbswidrig unterlassen, darauf hinzuweisen, dass auf Grund der fehlenden Qualifikation als Hörgeräteakustikerhandwerk Interessenten für den Erwerb des Hörgerätes keine Erstattung von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung (ca. 400,00 EUR) in Anspruch nehmen konnten. Die Angelegenheit fand außergerichtlich Erledigung.

  • veröffentlicht am 2. Mai 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Dortmund, Urteil vom 21.11.2012, Az. 25 O 209/12 – rechtskräftig
    § 31 Abs. 2  BOÄ Westfalen Lippe, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

    Das LG Dortmund hat entschieden, dass ein HNO-Arzt einem Patienten ohne dessen vorausgegangene ausdrückliche Bitte keinen bestimmten Hörgeräteakustiker empfehlen darf, da dies die Wahlfreiheit des Patienten verletze. Der Arzt hatte Patienten ungefragt und ohne hinreichenden Grund auf die Möglichkeit des Erwerbs von Hörgeräten direkt in der Praxis (sog. verkürzter Versorgungsweg) hingewiesen und dazu einen Hörgeräteakustiker bestimmt. Vgl. auch LG Düsseldorf (hier) und OLG Schleswig (hier), aber auch LG Berlin (hier).

I