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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 16. April 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Dresden, Urteil vom 01.04.2015, Az. 4 U 1296/14
    § 823 BGB, § 1004 BGB

    Das OLG Dresden hat entschieden, dass der Hostprovider eines Mikrobloggingdienstes im Rahmen der Störerhaftung zur Unterlassung der Verbreitung rechtsverletzender Äußerungen verpflichtet werden kann. Der Betreiber sei ebenfalls verpflichtet, zukünftige Verletzungen zu verhindern, allerdings nur insoweit, als dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptung des Betroffenen unschwer, d.h. ohne eingehende rechtliche und tatsächliche Überprüfung, bejaht werden könne. Dem anonymen Nutzer sei seitens des Hostproviders die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Zur Pressemitteilung vom 07.04.2015:

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  • veröffentlicht am 26. Oktober 2011

    BGH, Urteil vom 25.10.2011, Az. VI ZR 93/10
    § 823 BGB, § 1004 BGB

    Der BGH hat die Verantwortlichkeit von sog. Hostproviders für rechtswidrige Blogeinträge neu definiert. Es ging in diesem Fall darum, dass die Beklagte „mit Sitz in Kalifornien“ technische Infrastruktur und den Speicherplatz für eine Website und für die unter einer Webadresse eingerichteten Weblogs (Blogs) zur Verfügung stellte. Hinsichtlich der Blogs, journal- oder tagebuchartig angelegten Webseiten, fungierte die Beklagte als Hostprovider. Ein von einem Dritten eingerichteter Blog enthielt unter anderem eine Tatsachenbehauptung, die der Kläger als unwahr und ehrenrührig beanstandete. Da der Kläger des Dritten allerdings nicht ohne Weiteres habhaft wurde, trat er an den Hostprovider heran. Dieser ist auch, nach Auffassung des BGH, unter bestimmten Umständen für die Entfernung des Eintrags verantwortlich, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen (aus der Pressemitteilung 169/11 des BGH vom 25.10.2011): (mehr …)

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