Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: In dem Aufstellen von Fernsehgeräten mit Zimmerantennen liegt noch keine GEMA-pflichtige „öffentliche Wiedergabe“veröffentlicht am 21. Dezember 2015
BGH, Urteil vom 17.12.2015, Az. I ZR 21/14
§ 15 Abs. 2 S.1 UrhG, § 15 Abs. 2 S.2 Nr. 3 UrhG, § 15 Abs. 2 S.2 Nr. 5 UrhG, § 15 Abs. 3 UrhG, § 20 UrhG, § 22 S.1 UrhG, Art. 3 Abs. 1 EU-RL 2001/29/EG, Art. 8 der EU-RL 2006/115Der BGH hat entschieden, dass ein Hotel allein damit, dass es seinen Gästen TV-Geräte mit Zimmerantenne anbietet, noch keine urheberrechtlich geschützten Werke (Fernsehsendungen) „öffentlich verbreitet“. Eine öffentliche Wiedergabe setze eine Handlung der Wiedergabe, also eine Übertragung geschützter Werke oder Leistungen durch den Nutzer voraus (etwa durch die Weiterleitung der Sendesignale von Fernsehprogrammen über eine hoteleigene Verteileranlage an die Fernsehgeräte in den Gästezimmern). Das bloße Bereitstellen von Einrichtungen, die eine Wiedergabe ermöglichen oder bewirken, stelle dagegen keine Wiedergabe dar. Der Betreiber eines Hotels, der die Gästezimmer lediglich mit Fernsehgeräten ausstatte, mit denen die Fernsehsendungen über eine Zimmerantenne empfangen werden könnten, gebe die Fernsehsendungen daher nicht wieder und schulde daher der GEMA auch keine Urhebervergütung. Zur Pressemitteilung Nr. 207/2015 hier.
- LG Rostock: 5-Sterne-Werbung eines Hotels nur zulässig, wenn die Bewertung von einer unabhängigen Prüfstelle stammtveröffentlicht am 16. Juni 2015
LG Rostock, Urteil vom 29.05.2015, Az. 5 HK O 173/14 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 3 UWGDas LG Rostock hat entschieden, dass die Werbung eines Hotels im Rahmen des Hotellogos mit 5 Sternen wettbewerbswidrig, da irreführend, ist, wenn dieser keine gültige Zertifizierung nach Maßgabe der Deutschen Hotelklassifizierung zugrunde liegt. Diese wird z.B. durch den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) gewährleistet. Der Begründung des Hotels, dass es in einem Hotel- und Restaurantführer entsprechend bewertet worden sei, folgte das Gericht nicht. Es sei nicht überprüfbar, dass es sich bei der Publikation um eine unabhängige Klassifizierungsstelle handele.
- LG Berlin: Die Werbung „50 % günstiger als Hotels“ ist wettbewerbswidrig, wenn dies nur „im Durchschnitt“ giltveröffentlicht am 3. Juni 2015
LG Berlin, Urteil vom 14.04.2015, Az. 103 O 124/14 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 5 UWGDas LG Berlin hat entschieden, dass der Vermittler von Ferienunterkünften auf der Internetplattform www.wimdu.de nicht mit der Aussage „50 % günstiger als Hotels“ werben darf, wenn die Ersparnisrate nur „im Durchschnitt“ erreicht wird. Das Gericht vertrat die Ansicht, dass bei einer derartigen einschränkungslosen Werbung die Ersparnis auch tatsächlich bei jeder Buchung realisiert werden können muss. Dies war aber nicht der Fall. Passender wäre es gewesen, mit der Aussage „bis zu 50 %“ günstiger als Hotels“ zu werben. Geklagt hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e. V.
- OLG Celle: Verzierung einer Hotelfassade mit 6 Sternen im Eingangsbereich ist eine Irreführungveröffentlicht am 13. August 2014
OLG Celle, Beschluss vom 15.07.2014, Az. 13 U 76/14
§ 3 Abs. 3 Anh. 2 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWGDas OLG Celle hat entschieden, dass ein Hotelbetreiber eine Verzierung aus sechs fünfzackigen in einer waagerechten Reihe angebrachten Sternen auf der Marmorverkleidung der Fassade rechts und links der Eingangstür seines Hotels zu entfernen und eine solche Verwendung zukünftig zu unterlassen hat, wenn nicht tatsächlich eine objektive Sterneklassifizierung durch eine neutrale Stelle vorliegt. Anderenfalls werde das Publikum durch diese Art der Dekoration in die Irre geführt. Zum Volltext der Entscheidung:
- KG Berlin: Der Betreiber eines Internetportals für Hotelbewertungen haftet nicht für rechtsverletzende Einträgeveröffentlicht am 18. Juli 2014
KG Berlin, Urteil vom 16.04.2013, Az. 5 U 63/12
§ 4 Nr. 8 UWG; § 7 Abs. 2 TMG, § 10 S. 1 TMGDas KG Berlin hat entschieden, dass der Betreiber eines Internetportals für Hotelbewertungen dort getätigte Bewertungen nicht vorab auf rechtsverletzende Inhalte prüfen muss. Dies gelte jedenfalls dann, wenn er sich die Bewertungen erkennbar nicht zu eigen mache. Für ihn gelte dann die Haftungsprivilegierung des Diensteanbieters. Damit wurde das Urteil der Vorinstanz (hier) bestätigt. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Koblenz: Der Betreiber eines Hotel-WLANs haftet nicht für Filesharing – bei ausreichender Sicherungveröffentlicht am 15. Juli 2014
AG Koblenz, Urteil vom 18.06.2014, Az. 161 C 145/14
§ 97 Abs. 2 UrhG
Das AG Koblenz hat entschieden, dass der Betreiber eines zu einem Hotel gehörigen WLAN-Netzes nicht für durch Filesharing begangene Urheberrechtsverletzungen seiner Gäste haftet. Dies sei vorliegend entsprechend zu bewerten, da der WLAN-Anschluss ausreichend gesichert gewesen sei, nämlich durch eine bei Auslieferung aktuelle Verschlüsselung und regelmäßig wechselnde Zugangspasswörter. Eine Überwachung seiner Angestellten und Gäste sei nicht erforderlich gewesen. Zum Volltext der Entscheidung: - Wettbewerbszentrale geht gegen Hotel-AGB mit Klauseln über eine Stornogebühr von 100 % vorveröffentlicht am 11. Juni 2014
Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e. V. geht nach einer eigenen Pressemitteilung vom 10.06.2014 aktuell gegen Hotel-AGB vor, in denen für die Stornierung eines Hotelzimmers eine Entschädigung des vollen Übernachtungspreises gefordert wird. Bei einer Stornogebühr in Höhe von 100 % werde in wettbewerbswidriger Art und Weise missachtet, dass das betreffende Hotel bei einer Zimmerstornierung bestimmte Aufwendungen erspare. Zu einer solchen Anrechnung sei das Hotel indes gemäß § 537 Abs. 1 Satz 2 BGB verpflichtet. Die Höhe der ersparten Aufwendungen werden vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) für den Fall der Übernachtung (mit oder ohne Frühstück) auf 10 % des Zimmerpreises angegeben.
- OLG Köln: Tourismusabgabe („Bettensteuer“) muss bei Preisangaben eines Hotelbuchungsportals enthalten seinveröffentlicht am 28. März 2014
OLG Köln, Urteil vom 14.03.2014, Az. 6 U 172/13
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 1 Abs. 1 S. 1 PAngVDas OLG Köln hat entschieden, dass die von einigen Kommunen erhobene Tourismusabgabe, auch Bettensteuer oder Kulturförderabgabe genannt, Preisbestandteil eines im Internet zur Buchung angebotenen Hotelzimmers ist. Daher müsse der Betreiber eines Buchungsportals diese Abgabe bei Angabe des Endpreises einberechnen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamburg: Hotelbewertungen können nicht pauschal untersagt werdenveröffentlicht am 11. Juni 2013
OLG Hamburg, Urteil vom 18.01.2012, Az. 5 U 51/11
§ 823 Abs. 1 BGB, § 824 Abs. 1 BGB, § 824 Abs. 2 BGB, § 1004 BGB, Art. 5 GG, § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 3 UWG, § 4 Nr. 8 UWG, § 4 Nr. 10 UWG, § 6 Abs. 1 UWG, § 6 Abs. 2 Nr. 5 UWG, § 8 Abs. 1 UWG, § 8 Abs. 2 Nr. 1 UWGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass der Betreiber eines Hotels nicht pauschal die Bewertung seines Betriebs in einem Internet-Bewertungsportal untersagen lassen kann. Die Klägerin sei – entgegen ihrer Darstellung – unzutreffenden und für ihren Betrieb abträglichen Bewertungen nicht schutzlos ausgeliefert, da sie deren Löschung verlangen und dies ggf. auch gerichtlich durchsetzen könne. Ein allgemeines Bewertungsverbot könne jedoch dazu führen, dass der Betrieb einer Hotelbewertungsplattform unmöglich gemacht würde, was dem Interesse der Allgemeinheit zuwider liefe. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - LG Berlin: Keine Vorab-Prüfungspflicht von negativen Bewertungen auf einem Internet-Bewertungsportal durch den Betreiberveröffentlicht am 11. Juni 2013
LG Berlin, Urteil vom 16.02.2012, Az. 52 O 159/11
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGB, § 3 UWG, § 4 Nr. 8 UWGDas LG Berlin hat entschieden, dass die Betreiberin einer Internet-Bewertungsplattform für Hotels nicht verpflichtet ist, generell Kunden-Bewertungen vorab auf rechtsverletzende Inhalte zu überprüfen. Geklagt hatte ein Hotel gegen die Vorhaltung einer Negativbewertung eines Hotelgastes durch die Betreiberin. Hinweis: Das Urteil des LG Berlin wurde zwischenzeitlich bestätigt (vgl. KG Berlin, Urteil vom 16.04.2013, Az. 5 U 63/12); allerdings hat das KG Berlin auf Grund der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit die Revision zugelassen. Zum ausführlichen Volltext der Entscheidung: (mehr …)