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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 13. Januar 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.01.2015, Az. VI – Kart. 1/14 (V)
    § 1 GWB

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die zwischen der HRS-Hotel Reservation Service Robert Ragge GmbH (HRS) und Vertragshotels vereinbarte sog. „Bestpreis-Klausel“ gegen das geltende Kartellrecht verstößt, da diese eine Einschränkung des Wettbewerbs u. a. zwischen den verschiedenen Hotelportalanbietern bewirke. Zur Pressemitteilung Nr. 2/2015 vom 09.01.2015: (mehr …)

  • veröffentlicht am 17. April 2013

    LG Frankfurt a.M., Urteil vom 20.02.2013, Az. 3-08 O 197/12 – nicht rechtskräftig
    § 3 UWG; § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG

    Das LG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass eine Verlinkung auf ein Hotelbuchungsportal mittels Buttons mit der Bezeichnung „Online buchen“ oder „Hotelbuchung“ irreführend ist. Der Verbraucher erwarte eine direkte Möglichkeit zur Buchung bei einem Hotelbetreiber. Auf den beanstandeten Internetseiten konnte der Nutzer über Eingabefelder unter anderem nach Hotels recherchieren und sich diese anzeigen lassen. Dort wurden dann neben dem Namen eines Hotels dessen Adresse, die Telefonnummer sowie die Internetadresse angegeben. Zusätzlich befindet sich dort ein Button mit der Bezeichnung „Hotelbuchung“ bzw. „online buchen“. Klickte der Nutzer aber auf den Button, so gelangte er auf das Buchungsportal des Anbieters HRS, nicht zur Website des jeweiligen Hotels.

  • veröffentlicht am 8. Juni 2012

    OLG Köln, Urteil vom 23.09.2011, Az. 6 U 86/11
    § 14 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 5 MarkenG

    Das OLG Köln hat sich in dieser Entscheidung (Volltext s. unten) mit der Frage der Zulässigkeit einer Nutzung fremder, markenrechtlich geschützter Begriffe für Konkurrenzprodukte befasst. Nach der wegweisenden Entscheidung des EuGH (- Google-France, hier; EuGH, GRUR 2010, 641- BergSpechte; – eis.de, hier und EuGH GRUR 2010, 841Por­ta­­ka­­bin / Primakabin) und des bereits zuvor die Rechtsfrage zur grundsätzlichen Abklärung vorlegenden BGH (GRUR 2011, 828 – Bananabay II), ist es – soweit ersichtlich – nunmehr das vierte Oberlandesgericht, welches die „neue“ Rechtsprechung auf einen Einzelfall anzuwenden hat. Vorausgegangen waren (OLG Düsseldorf – Hapimag-Aktien, hier; OLG Braunschweig – Most-Pralinen, hier; OLG Frankfurt a.M. – Schlüsselwort, hier). Der Kölner Senat hatte sich mit einem Rechtsstreit zwischen den Betreibern der Hotelbuchungsseite hrs.de und ab-in-den-urlaub.de zu befassen. (mehr …)

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